Flughafen Hamburg
Bodenverkehrsdienste: Tarifverhandlungen gestartet
Am 6. Dezember 2018 hat die erste Verhandlungsrunde zwischen dbb/komba und der Arbeitgeberseite über Entgelterhöhungen bei den Bodenverkehrsdiensten am Flughafen Hamburg (TV BVD) stattgefunden.
Die Verhandlungskommission des dbb hat ihre Forderungen erhoben und begründet. Dies sind:
- Anhebung der Grundvergütung in Vergütungsgruppe (VG) 1 auf 12,50 Euro / Stunde
- Anhebung der Grundvergütungen in VG 2 bis 4 um 1,50 Euro / Stunde
- Einführung Vergütungsgruppe 2a zwischen VG 2 und VG 3 für GroundSTARS-Flugzeugabfertiger, die Anspruch auf die Zulassung zum geprüften Flugzeugabfertiger haben, aber noch nicht am Vorbereitungslehrgang teilnehmen konnten
- Einführung von Erfahrungsstufen für alle Vergütungsgruppen
- Zuschläge in VG 1 ab dem ersten Tag der Tätigkeit
- Einführung der VG 4 für Beschäftigte im Airline Support
- VGA 1 bis VGA 4: Anhebung der Grundvergütung um 5,4 Prozent
- Zusätzliche einsatzbezogene Zuschläge für Busfahrer im Shuttle-Dienst und bei Werftfahrten von 1,00 Euro /Stunde
- Enteiser-Zuschlag und Push-Back-Zuschlag: 2,00 Euro / Einsatz
- Keine Verrechnung mit festen Zulagen / Zuschlägen und Besitzständen
- Einführung einer Altersversorgung für Mitarbeiter ohne Betriebsrente sowie Sterbegeld
- Einführung einer Ertragsbeteiligung analog der tarifvertraglichen Regelungen im Bereich der VKA (TVöD)
- Laufzeit 12 Monate
Die Arbeitgeberseite hat die Forderungen des dbb als deutlich zu teuer zurückgewiesen. Sie kündigte aber an, zur nächsten Runde am 17. Januar 2019 ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. Michael Adomat, dbb Verhandlungsführer, hat klargestellt, dass das derzeitige Entgeltniveau im BVD-Bereich nicht ausreicht, um die anstrengende Tätigkeit der Kolleginnen und Kollegen auszugleichen und qualifizierten Nachwuchs zu finden.
Hintergrund
Die Flughafen Hamburg GmbH lässt Bodenverkehrsdienste am Flughafen Hamburg durch verschiedene Tochtergesellschaften ausführen, für deren Beschäftigte ein gemeinsamer Tarifvertrag (TV BVD) gilt. Zuletzt waren, neben weiteren Verbesserungen, die Grundvergütungen um 100 Euro zum 1. Januar 2017, weitere 50 Euro zum 1. Oktober 2017 und weitere 2,5 Prozent zum 1. Januar 2018 erhöht worden. Für die Vergütungsgruppe 1 waren neue pauschale Grundvergütungen eingeführt worden. Die Entgeltregelungen wurden vom dbb zum 31. Dezember 2018 gekündigt. Die übrigen Regelungen zum TV BVD sind zum 31. Dezember 2020 kündbar.