Sozialversicherungen verwaltet sich die VBG, die Unfallversicherung für Beschäftigte bei Finanzdienstleistern, Verwaltungen, ÖPNV und Bahnen sowie ehrenamtlich Tätigen, selbst. Diejenigen, die zahlen, seien sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, bestimmen darüber, wofür wie viel Geld ausgegeben wird. Bei den Unfallversicherungen, an die ja nur die Arbeitgeber Beiträge entrichten, hat die Arbeitnehmerseite dennoch ein Mitspracherecht, weil es zu dem auf Ausgleich bedachten Prinzip der sozialen Selbstverwaltung gehört. Und letztlich wurden diese Gelder ja auch von den Beschäftigten in den Unternehmen erwirtschaftet, betont der Gewerkschafter. Die Vertreterversammlung, das Parlament, überwacht die Geschäftsführung und den Vorstand der Genossenschaft, sozusagen das Bundeskanzleramt und das Kabinett. Zweimal im Jahr nimmt Bublies an den Sitzungen der Vertreterversammlung teil und bereitet sich auch sorgfältig darauf vor. „Ohne Vorbereitung versteht man nicht, was da beraten wird“, erzählt er. Er liest zum Beispiel die Berichte der einzelnen Ausschüsse: „In den Ausschüssen, da spielt die Musik!“ So wird dort etwa über die Ausrichtung der Präventionsarbeit entschieden. Die Vertreterversammlung wacht über die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, wehrt drohende Fremdbestimmung ab, stellt Transparenz her und wahrt so die Interessen der Versicherten. Wie stets bei demokratischen Prozessen müssen gegensätzliche Interessen miteinander in eine Balance gebracht werden: hier die Arbeitnehmerseite, die so viele Leistungen wie möglich auszuhandeln versucht, dort die Arbeitgeberseite, die alles so billig wie irgend möglich haben möchte. Da der Gestaltungsspielraum nicht eben klein ist, setzt Bublies alles daran, die ärgerlich geringe Beteiligung an den Sozialwahlen zu steigern. Etwa indem er in Interviews wie diesem erklärt, warum Selbstverwaltung eine sinnvolle und zutiefst demokratische Idee ist. Auch das eine Frage der Gerechtigkeit. ada Sind Sie interessiert daran, ehrenamtlich Versichertenberater oder -beraterin zu werden? Schreiben Sie eine Mail an wiso@dbb.de. Beraterinnen und Berater gesucht Michael Bublies engagiert sich ehrenamtlich: „Ein Stück weit ist das gesunder Egoismus, was ich mache: Ich vertrete andere so, wie auch ich vertreten werden möchte.“ © Grit Mindak/GDL So funktioniert die Soziale Selbstverwaltung In der Sozialen Selbstverwaltung nehmen Versicherte, Rentnerinnen und Rentner ihre Angelegenheiten selbst in die Hand. Wichtige Entscheidungen bei Rente und Gesundheit trifft nicht der Staat, sondern die bei der Sozialwahl gewählte Vertreterversammlung. Im Sozialparlament der DRV Bund entscheiden die Selbstverwaltenden über Leistungen der Rentenversicherung, insbesondere im Bereich der Rehabilitation. Sie kontrollieren die Verwaltung und stellen sicher, dass die Beiträge im Sinne der Versicherten verwendet werden. Sie besetzen Widerspruchsausschüsse, die die Einwände der Versicherten prüfen, und berufen Tausende ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und -berater in ganz Deutschland, um guten Service zu gewährleisten. In den Verwaltungsräten der Ersatzkassen sind die Selbstverwaltenden an wichtigen Grundsatzentscheidungen beteiligt, wählen den Vorstand und kontrollieren den Haushalt. Außerdem entscheiden sie unter anderem über Bonusprogramme und Zusatzleistungen der Krankenkassen. © Infobüro Sozialwahl FOKUS 21 dbb magazin | März 2025
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