dbb magazin 4/2025

Gewalt gegen Beschäftigte Initiativen für mehr Sicherheit Zahlreiche Programme und Erklärungen zeugen davon, dass das Thema in den Ländern angekommen ist. Wie weit sie reichen und wie konkret die Hilfestellungen werden, ist jedoch höchst unterschiedlich. Was gibt es wo und welche Angebote eignen sich womöglich zur Nachahmung und Vernetzung? Hamburg hat eine Null-Toleranz-Erklärung zur Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes unterzeichnet und bietet mit einer Beratungsstelle Gewaltprävention vor allem Schulen und Lehrkräften Unterstützung bei Gewaltvorfällen. In Bremen schult die Polizei Behördenmitarbeiter zum Umgang mit Bedrohungen und Gewalt. Auf Schulungsmaterial und Seminare legt auch Berlin den Schwerpunkt. Hinzu kommt die Möglichkeit der Vor-OrtBeratung in Ämtern, Behörden und sozialen Einrichtungen, um Gewaltvorfällen am Arbeitsplatz so weit wie möglich vorzubeugen. Nach vier Jahren ist überdies endlich – auf Druck des dbb Landesverbandes – die Festlegung gelungen, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport für die seit 2021 vorgesehene Dokumentation von Gewaltfällen im Landesdienst zuständig sein soll. Kampagnen und ressortübergreifende Konzepte Schulungen bietet auch Thüringen an. Der Landespräventionsrat hält insbesondere zur Gewalt gegen Rettungskräfte Material bereit. Zudem bereist der Innenminister seit 2022 jeden Sommer die unterschiedlichsten Trainings- und Einsatzorte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. „#RespektdenRettern“ heißt die öffentlichkeitswirksam aufbereitete Kampagne, „#Respekt?! Ja bitte!“ eine weitere bundesweite, die auf YouTube abrufbar ist und Gewalterfahrungen von Rettungskräften zum Inhalt hat. Dazu hat neben Thüringen auch Sachsen mit einem eigenen Film beigetragen. Schleswig-Holstein setzt ebenfalls auf eine „Respekt!“-Kampagne. Hier steht der Schutz von Straßenwärterinnen und Straßenwärtern im Vordergrund. Einen anderen Weg hat Baden-Württemberg eingeschlagen. Eine „Ressortübergreifende Landeskonzeption für einen besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt im Arbeitsalltag“ gehört hier seit Juni letzten Jahres zum Instrumentarium der Gewaltprävention und sie richtet sich an alle Berufsgruppen im öffentlichen Dienst. Sieben Handlungsfelder umfasst die Konzeption, an deren Erarbeitung sich neben zehn Landesministerien die kommunalen Landesverbände, die gewerkschaftlichen Spitzenverbände DGB und BBW – Beamtenbund Tarifunion, die Unfallkasse Baden-Württemberg sowie Personalvertretungen beteiligten. Das Vorhaben ist ambitioniert: Geplant sind ein umfassendes Monitoring, um zu einer aussagekräftigen Lagebeurteilung zu kommen, die Entwicklung einer Präventionsdatenbank sowie behördenspezifischer Krisen- und Notfallpläne, der Aufbau von Ansprechstellen zur Gewaltprävention, Informationen zu Unfallmeldung, rechtlichen Maßnahmen und Hilfsangeboten. Abgedeckt werden so alle Phasen des Gewaltereignisses – von Prävention über Intervention bis zur Nachsorge. Die Präventionsdatenbank ist mittlerweile online; mit Filtermöglichkeiten nach Art des Vorfalls, Berufsfeld und Tätigkeit lassen sich Maßnahmen von A wie Aachener Modell bis Z wie Zugangssteuerung passgenau abrufen. Konkrete Handlungsempfehlungen sowie Vorlagen für Krisenpläne und anderes bietet auch die Konzeptbroschüre selbst. Eine Meldeplattform zu Gewaltvorfällen wird demnächst online gehen. Die Einrichtung einer Ansprechstelle zur Gewaltprävention beim Landeskriminalamt ist ebenfalls auf gutem Weg. Weitere Infos zu Hilfen stellt das Forschungsprojekt InGe, das die Konzeption wissen­ „Wir setzen uns für die Einhaltung von gesellschaftlichen Regeln und Gesetzen ein. Dafür möchte ich weder beleidigt und schon gar nicht bedroht oder angegriffen werden!“ Lea-Maxime Heil, Mitarbeiterin im kommunalen Ordnungsdienst ES GEHT EUCH ALLE AN, WENN MAN MICH ANGEHT. www.gewalt-angehen.de #Gewalt Angehen gemeinsam stark gegen gewalt. Die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften engagieren sich mit der Kampagne #GewaltAngehen für Prävention von Gewalt bei der Arbeit, in Bildungseinrichtungen, bei ehrenamtlicher Tätigkeit und im öffentlichen Dienst. 16 FOKUS dbb magazin | April 2025

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