dbb magazin 4/2025

NACHRICHTEN Zukunft der Alterssicherungssysteme Die Einheitsversicherung ist keine Lösung Diskussionen über Pensionen würden schnell unsachlich, weil viele Mythen im Umlauf sind, beklagt dbb Chef Ulrich Silberbach. Die sogenannte Bürgerversicherung lehnt er ab. Einer Zwangs-Einheitsversicherung erteilen wir eine klare Absage“, erklärte Silberbach am 28. Februar 2025 gegenüber dem Online-Medium Table Media. „Eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung hätte vielmehr zur Folge, dass die Dienstherren den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung zusätzlich zu tragen hätten. Gleichzeitig müssten die Bruttobezüge der Beamtinnen und Beamten im Hinblick auf eine Beitragspflicht angehoben werden. Somit wäre eine Systemumstellung mit enormen Kosten verbunden. Woher das Geld dafür gerade jetzt kommen soll, sagen die Befürworter einer Einheitsversicherung nicht.“ Um die Alterssicherungssysteme stabil zu halten, tritt der dbb für einheitliche versorgungsrechtliche Regelungen ein. Silberbach: „Die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Versorgung und deren höchstrichterliche Präzisierungen binden Bund und Länder gleichermaßen. Deshalb sind bei den zentralen Regelungsinhalten und Berechnungsgrundlagen zumindest gleichartige Mindeststandards erforderlich – nicht zuletzt, um einen Wechsel der Beamtinnen und Beamten zwischen den Gebietskörperschaften zu ermöglichen. Also: Mobilität und Flexibilität statt Kleinstaaterei!“ Zudem müsse unter anderem die Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügebestandteilen verbessert sowie die Kindererziehungs- und Pflegezeiten gerecht anerkannt werden. _ Beim Staat gelten besondere Regeln für den Einsatz von KI KI ist eine Chance für den öffentlichen Dienst im Kampf gegen den Nachwuchsmangel, aber kein Allheilmittel. Das hat dbb Vize Volker Geyer erneut klargestellt. „Wenn die Babyboomer in den Ruhestand gehen, droht sehr viel Wissen und Erfahrung verloren zu gehen“, so Geyer auf dem GovTech-Gipfel des Handelsblatts am 19. Februar 2025 in Berlin. „14 Millionen Beschäftigte gehen in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand. Es kommen aber nur sieben Millionen nach – für den gesamten Arbeitsmarkt. Das geht nicht auf. Wir brauchen die KI ebenso dringend wie eine Attraktivitätssteigerung für den öffentlichen Dienst. Arbeitszeitsouveränität ist zum Beispiel bei der Nachwuchsgewinnung ein Schlüsselkriterium. Wenn wir da nicht besser werden, hängt uns die Privatwirtschaft endgültig ab.“ Auf dem Panel „Fachkräftemangel und New Work – Verrentungswelle als Chance“ diskutierte Volker Geyer mit jungen Unternehmerinnen über Unterschiede und Parallelen beim Einsatz von KI in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Viele Routine- und Dokumentationsaufgaben ließen sich sicher automatisieren, manche entscheidungsvorbereitende Prozesse durch den Einsatz von KI effizienter gestalten. Dadurch könnte der drohende Personalmangel abgefedert und für die Beschäftigten dringend benötigte Freiräume für höherwertige Tätigkeiten geschaffen werden. Aber, so der dbb Vize, für den öffentlichen Dienst gelten beim Einsatz von KI besondere Einschränkungen: „Der Staat hat andere Aufgaben als die Privatwirtschaft. Da geht es beispielsweise um öffentliche Sicherheit, Daseinsvorsorge, Bildung oder Rechtssicherheit, und er greift oft direkt in das Leben der Menschen ein. Wenn etwa Eltern ihr Kind entzogen werden muss, darf das keine KI entscheiden.“ Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) Beim Staat gelten besondere Regeln für den Einsatz von KI. Auf dem Handelsblatt GovTech-Gipfel diskutierten Gerda Söhngen, CEO von KEIL Befestigungstechnik, Sofia Gertzen, Geschäftsführerin FlowShare, dbb Vize Volker Geyer sowie Moderation Sandra Groeneveld vom Handelsblatt (von links). © Handelsblatt GovTech-Gipfel/Phil Dera Model Foto: Andrea De Martin/Colourbox.de 28 INTERN dbb magazin | April 2025

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