Neuordnung der Ausbildung der Justizfachangestellten Modern und zukunftsfähig für einen starken öffentlichen Dienst Ein wesentlicher Bestandteil attraktiver Arbeitsbedingungen ist eine qualitativ hochwertige Ausbildung, die optimal auf die berufliche Praxis vorbereitet und das Fundament für eine erfolgreiche Karriere im öffentlichen Dienst schafft. Dafür wird jetzt die Ausbildung der Justizfachangestellten modernisiert. Justizfachangestellte arbeiten als Allroundtalente an Gerichten und Staatsanwaltschaften und sorgen mit folgenden Aufgaben für den reibungslosen Ablauf der Verfahren: > Sie arbeiten eng mit Richtern und Rechtspflegern zusammen, > managen den gesamten Schriftverkehr mit Publikum, Rechtsanwälten und anderen Beteiligten, > bearbeiten die ein- und ausgehende Post, > berechnen die Gerichtskosten sowie Entschädigungen von Zeugen und Sachverständigen, > laden die Verfahrensbeteiligten und Zeugen zu Verhandlungen, > veranlassen Zustellungen und überwachen die Ausführung, > fertigen Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse aus, > bringen Rechtskraftvermerke an und erteilen die Vollstreckungsklausel – und vieles mehr. Welche Aufgaben erfüllen Justizfachangestellte? Der dbb und seine Mitglieder engagieren sich in zahlreichen weiteren Neuordnungsverfahren von der Verwaltung über die Sozialversicherung bis zum Medien- und Informationsbereich. Ziel ist dabei stets, die Ausbildungsqualität im öffentlichen Dienst und damit dessen Attraktivität zu verbessern. Die Berufsausbildung für Kaufleute und Kaufleute für Büromanagement wurde unter Beteiligung des dbb novelliert und am 25. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Schon gewusst? Die zentralen Inhalte einer dualen Ausbildung sind in der Ausbildungsordnung und dem Rahmenlehrplan festgeschrieben. Zusammen mit dem Berufsbildungsgesetz schaffen sie den Ordnungsrahmen für die jeweiligen Ausbildungsgänge im dualen System. Entspricht der Ordnungsrahmen nicht mehr den aktuellen Anforderungen, kann der Ausbildungsberuf im Neuordnungsverfahren modernisiert werden. Ausbildungsinhalte, Prüfungen und Strukturen werden dann überprüft und angepasst – ein Prozess, der unter Beteiligung des Bundes und der Länder sowie von Beauftragten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgt. Beim Neuordnungsverfahren für die Ausbildung der Justizfachangestellten waren Vertreterinnen und Vertreter des dbb mit an Bord. Die bisherige Ausbildungsordnung stammte aus dem Jahr 1998. Eine vom Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführte Voruntersuchung war zu dem eindeutigen Schluss gekommen, dass eine Neuordnung des Berufsbilds erforderlich ist. Dies wurde unter anderem auf den grundlegenden Wandel der beruflichen Anforderungen in einer digitalisierten Arbeitswelt, veränderte Arbeitsabläufe, sich wandelnde gesellschaftliche Rahmenbedingungen sowie neue Gepflogenheiten bei der Zusammenarbeit von Gerichten und Behörden zurückgeführt. Im Neuordnungsverfahren haben sich die Sachverständigen der Sozialpartner in sechs Sitzungen aus fachlicher und betrieblicher Sicht zu Ausbildungsinhalten und Prüfungsanforderungen beraten. Für den dbb haben drei Kolleginnen von der Deutschen JustizGewerkschaft (DJG) an dem Verfahren teilgenommen und ihre Expertise in den Prozess einfließen lassen. Dank ihres Engagements im Sachverständigenverfahren konnte die Ausbildungsordnung in die Zeit gestellt werden. So wurde unter anderem der Digitalisierung umfangreich Rechnung getragen, das System der Zwischen- und Abschlussprüfung durch die gestreckte Abschlussprüfung abgelöst und die Qualität der Ausbildung gesichert. Die Verordnung über die Berufsausbildung zu Justizfachangestellten wurde am 14. März 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wird am 1. August 2025 in Kraft treten. Sie leistet einen wichtigen Beitrag für eine effiziente, bürgernahe und zukunftsfeste Justiz. jos Model Foto: Dmitrii Shironosov/Colourbox.de BERUFSEINSTEIGER INTERN 29 dbb magazin | April 2025
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