dbb magazin 4/2025

MITGLIEDERSERVICE privat-patienten.de Das Serviceportal der PKV Selbst wer seit Jahren mit Beihilfe privat versichert ist, stellt vermutlich fest: Es fehlt immer wieder an Wissen darüber, was, wo und wie von der privaten Krankenversicherung (PKV) bezahlt wird und welche Rechte und Ansprüche Privatpatientinnen und -patienten im Allgemeinen haben. Hier setzt das PKV-Serviceportal an. Unter www.privat-patienten.de informiert der Verband der Privaten Krankenversicherung umfassend über Grundsatzfragen wie auch aktuelle Themen. Zudem bietet das Portal die Services Krankenhaussuche, Arzneimittelsuche und eine formale Arztrechnungsprüfung. Von der Grundstruktur seiner Menüführung her richtet sich privat-­ patienten.de an die Versicherten als Patientinnen und Patienten. Das Menü ist in die fünf Bereiche „Beim Arzt“ (inklusive zahnärztliche Behandlung), „Beim Therapeuten“ (nicht ärztliche Psychotherapie, Heilmittel wie Physiotherapie und Logopädie sowie Heilpraktikerbehandlung), „Im Krankenhaus“, „Arzneien und Hilfsmittel“ sowie „Pflege“ untergliedert. Hier wird allgemein beschrieben, welche Leistungen die PKV grundsätzlich erstattet und wie die Abrechnung von Leistungen funktioniert. Umgang mit der Arztrechnung Im Bereich „Beim Arzt“ finden Interessierte unter anderem eine Übersicht, welche Elemente eine Arztrechnung enthalten muss. Abgebildet sind auch Abrechnungsvereinbarungen, die der PKVVerband, die Beihilfe und die Ärzteschaft für bestimmte Leistungen getroffen haben, die nicht in der Gebührenordnung für Ärzte abgebildet sind (zum Beispiel Videosprechstunden). Ergänzt wird das Ganze durch Serviceartikel, die spezielle Fragen aufgreifen. So erfährt man, welche Fristen bei Arztrechnungen für die Praxis, die Versicherten und die PKV gelten oder wann höhere Gebührensätze für die ärztliche Behandlung verlangt werden dürfen. Für Informationen darüber, wie sie selbst eine Arztrechnung prüfen können, können die Versicherten auch über eine Eingabemaske Rechnungsdaten eingeben und sich anzeigen lassen, ob die Abrechnung formal korrekt ist. Zimmerpreise im Krankenhaus Wer im Krankenhaus besondere Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer wünscht, kann vor Behandlungsbeginn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Krankenhaus treffen. privat-patienten.de erläutert, welche Bedingungen für eine chefärztliche Behandlung und Abrechnung gelten. Außerdem wird den Versicherten ein Einblick geboten, welcher Komfort und Service bei der Wahlleistung Unterkunft möglich ist. Die Zimmerpreise werden zwischen dem PKV-Verband und den Krankenhäusern verhandelt. Wie sie grundsätzlich zustande kommen, ist ebenfalls Thema der Website. Als besonderen Service bietet das Portal eine eigene Krankenhaussuche an. Im Unterschied zu anderen Suchportalen sind hier für jedes Krankenhaus die vereinbarten Zimmerpreise hinterlegt. Aktuelles und Hintergrundinformationen Die Autorinnen der Website greifen gezielt weiterführende und ergänzende Themen auf, darunter: Was sollten privat versicherte Schwangere wissen? Wie ist der Stand bei E-Rezept und elektronischer Patientenakte für Privatversicherte? Verschiedene Artikel beantworten Fragen rund um das Thema PKV-Beitrag und Beitragserhöhungen. Neuerungen für Privatversicherte, wie etwa die RSV-Prophylaxe, werden ebenso vorgestellt wie der neue PKV-Ombudsmann Rainer Schlegel, der im Herbst 2024 die Schlichtungsstelle der PKV übernommen hat. Eine Artikelreihe befasst sich zudem konkret mit der Versicherung von Beamtinnen, Beamten und ihren Angehörigen sowie dem Vorgehen bei Wegfall der Beihilfe. Auf jeder Seite des Portals werden Artikel angeteasert. Darüber hinaus sind sie leicht über die Suchfunktion zu finden. _ Etwa einmal im Monat versendet die Redaktion des Serviceportals einen Newsletter. Er bietet einen Überblick über neue und aktualisierte Artikel und verweist auf weitere interessante Informationen, die die Verbandswebsite www.pkv.de, die Stiftung Gesundheitswissen oder andere mit dem PKV-Verband verbundene Einrichtungen veröffentlicht haben. Unter www.privat-patienten.de/newsletter kann der Newsletter ganz einfach bestellt werden. Lediglich die eigene E-Mail-Adresse ist einzugeben. Dank Newsletter auf dem Laufenden bleiben © Getty Images 36 SERVICE dbb magazin | April 2025

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