dbb magazin 9/2021

tarifpolitik TV Digitalisierung Bund Arbeitsplätze und Anspruch auf Qualifizierung gesichert Als fortschrittlich und modern hat dbb Chef Ulrich Silberbach den Abschluss des TV Digitalisierung zwischen Bund und dbb bewertet. Obwohl der Tarifvertrag zu­ nächst für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes Bedeutung habe, „hat er die Strahlkraft, über seinen eigent­ lichen Geltungsraum hinaus in Ländern und Kommunen zu wirken. Wir bieten an, mit bei­ den zeitnah in Verhandlungen einzutreten“, so Silberbach über den am 10. Juni 2021 geschlossenen Vertrag. < Arbeitsplatzsicherung Kernbestandteil des Tarifver­ trags ist die Arbeitsplatzsiche­ rung. Fällt digitalisierungsbe­ dingt ein Arbeitsplatz weg, gibt es einen abgestuften Katalog von Maßnahmen. Priorität hat in jedem Fall die Sicherung eines gleichwertigen Arbeitsplatzes. < Qualifizierung Allerdings regelt der Tarifver­ trag nicht allein die Arbeits­ platzsicherung. Er bietet auch Perspektiven – vor allem durch den Anspruch auf Qualifizie­ rung. Erstmals ist es gelungen, einen Anspruch auf Qualifizie­ rungsmaßnahmen zu verein­ baren. Gegenüber den bisheri­ gen Regelungen im TVöD ist das eine massive Verbesse­ rung, da dort lediglich ein An­ spruch auf ein Qualifizierungs­ gespräch festgelegt ist. Im Arbeitsalltag bieten diese neu­ en Qualifizierungsmöglichkei­ ten auch die Chance, sich be­ ruflich weiterzuentwickeln. In diesem Sinne eröffnet der Ta­ rifvertrag neue Karrierechan­ cen durch die Digitalisierung. < Entgeltsicherung geregelt Arbeitsplatzsicherung hat abso­ lute Priorität. Für den Ausnah­ mefall, dass einer oder einem Beschäftigten kein gleichwerti­ ger Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, wurden auch Regelungen zur Entgeltsi­ cherung getroffen. Dazu wird eine abschmelzende persönli­ che Zulage zum Ausgleich der Differenz zum bisherigen Ent­ gelt gezahlt. Bei einem notwen­ digenWechsel des Einsatzortes werden finanzielle Mobilitäts­ hilfen bis zur Höhe von einmalig 6000 Euro gewährt. < Mobiles Arbeiten Schließlich enthält die Tarif­ einigung Vorgaben für Dienst­ vereinbarungen zummobilen Arbeiten. Diese müssen auch zum Schutz vor Selbstüberlas­ tung Regelungen zur Arbeits­ zeit und zum Ausschluss der Verwendung personenbezoge­ ner Daten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle enthalten. Der Tarifvertrag tritt zum 1. Ja­ nuar 2022 in Kraft. Er kann frü­ hestens zum 31. Dezember 2025 gekündigt werden. dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer, der die Tarifver­ handlungen für den dbb ge­ führt hat, zog ein positives Fazit: „Ich freue mich, dass un­ sere Verhandlungskommission den erzielten Kompromiss so positiv bewertet hat. Uns ist hier tatsächlich auf Tarifebene ein substanzieller Fortschritt gelungen. Das liegt vor allem daran, dass wir die Bedenken der Beschäftigten, von denen in der Präambel des Tarifver­ trags die Rede ist, ernst ge­ nommen haben. So haben wir quasi in der Pflicht Arbeitsplät­ ze gesichert und in der Kür Per­ spektiven für die Kolleginnen und Kollegen des Bundes ge­ schaffen.“ Wenn die Digitalisie­ rung der Verwaltung in Zu­ kunft voranschreite, biete der TV Digitalisierung einerseits Schutz und Sicherheit. Ande­ rerseits ermögliche er durch den Anspruch auf Qualifizie­ rung konkrete Entwicklungs­ möglichkeiten für die Beschäf­ tigten. „Ich gehe davon aus, dass dieser TV Digitalisierung positive Nachahmung im öf­ fentlichen Dienst finden wird“, so Geyer. < dbb bleibt verhandlungsbereit „Der Abschluss ist selbstver­ ständlich auch von unseren Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Länder und in den Kommunen wahrgenommen worden”, erläuterte Geyer wei­ ter. „Diese fragen sich jetzt, warum ihr Bereich hier zukünf­ tig hinterherhinkt. Diese Frage müssen TdL und VKA beant­ worten. Wir sind in jedem Fall verhandlungsbereit.“ Der TV Digitalisierung biete Sicherheit und Perspektive bei einem Thema, das die Beschäftigten im gesamten öffentlichen Dienst bewege. Geyer unterstrich, dass gerade die Veränderungen, die auch durch die Pandemie eingetre­ ten sind und noch eintreten werden, grundsätzlich dazu führen werden, die Arbeits- und Entgeltbedingungen den aktuellen Erfordernissen an­ zupassen. „Es reicht längst nicht mehr, alle zwei Jahre eine Einkommensrunde durch­ zuführen, an deren Rand ein paar dringende Reparaturen vorzunehmen und ansonsten Tarifpflege und Tarifentwick­ lung als gewerkschaftliches Teufelszeug abzutun. Hier muss ein Umdenken einset­ zen. Der Bund hat das mit dem TV Digitalisierung in Angriff genommen. Aber das darf kein singuläres Ereignis bleiben.“ Model Foto: Colourbox.de Mehr Details und den Tarifvertrag imWortlaut: www.dbb.de/arbeitnehmende 26 dbb > dbb magazin | September 2021

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