dbb magazin 9/2021
dbb forum personalvertretungsrecht 13. Forum dbb Personalvertretungsrecht Personalvertretungsrecht und Digitalisierung im Fokus Das Jahr 2021 war ein Meilenstein für das Per sonalvertretungsrecht des Bundes und ein denk würdiges Jahr für alle, die, in welcher Rolle auch immer, mit dem Bundespersonalvertretungs gesetz (BPersVG) zu tun haben. Nach fast einem halben Jahr hundert wurde das Gesetz gründlich, wenn auch nicht in jeder Hinsicht, grundlegend novelliert. Es wurde neu struk turiert, durch Einarbeitung der Rechtsprechung aktualisiert und an vielen Stellen auch in haltlich verbessert. Die Überar beitung war überfällig – nicht nur aufgrund der vielfältigen Weiterentwicklungen des Dienstrechts und der Verän derung der Beschäftigungsbe dingungen, sondern auch und insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung der Bundes verwaltung. Der dbb hat den Novellierungs prozess begleitet – von den vom BMI formulierten Eck punkten im Oktober 2019 bis zum Inkrafttreten des Geset zes am 15. Juni 2021. Im inten siven Austausch mit dem Bundesministerium des Innern und Vertretern der Politik stie ßen dabei viele der langjähri gen Forderungen des dbb und seiner Mitgliedsgewerkschaf ten endlich auf offene Ohren. Novellierung des BPersVG legte neue Problematiken offen Bereits bei Aufstellung der Eck punkte im Oktober 2019 hatte das BMI klargestellt, dass sich die Novellierung auf konsens fähige Aspekte beschränken solle. Deshalb stand für den dbb von Anfang an fest, dass das hieraus entwickelte Gesetz nur der Anfang eines weiter zuführenden Novellierungs prozesses würde sein können. Notwendig ist eine solche Fortführung des Novellierungs verfahrens aus mehreren Grün den. Zum einen, weil notwen dige Weiterentwicklungen beziehungsweise Verbesserun gen der Arbeitsbedingungen und Beteiligungsrechte der Per sonalvertretungen bisher nicht in Angriff genommen wurden, zum anderen weil die Novellie rung selbst neue Problemati ken aufgeworfen hat. So etwa durch die Umsetzung der Entscheidung des Bundes verfassungsgerichts aus 1995. Hier hat der Gesetzgeber den ihm vom Gericht ausdrücklich zugestandenen Entscheidungs spielraum nicht genutzt und übergeht damit die viel be schworene gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Dienst stelle und Personalrat. In vielen Bundesländern mit deutlich be teiligungsfreundlicheren Geset zen als das BPersVG beweisen Dienststellenleitungen und Per sonalvertretungen tagtäglich, dass die Zusammenarbeit bei der Partner nicht nur funktio niert, sondern für alle Seiten ein Gewinn ist, wenn der Gesetz geber es wagt, seinen Entschei dungsspielraummit Fantasie und Vertrauen auszuschöpfen – zumWohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle. Dringend notwendig wäre die Personalratsbeteiligung bei ressortübergreifenden Maßnahmen gewesen. Die jetzt erfolgte Verortung bei der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte – und dort reduziert auf Digitalisierungs maßnahmen – kann so nicht stehen bleiben. Schließlich konnte der dbb zwar auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens über eine Empfehlung des In nenausschusses erreichen, dass die Dienststelle in ihrem Intra net einen Link auf den Internet auftritt der Gewerkschaften setzen muss. Doch damit wird dem Grundrecht der Gewerk schaften auf koalitionsmäßige Betätigung in Zeiten, in denen Beschäftigte aufgrund verän derter Arbeitsformen und aus einanderdriftender Anwesen heitszeiten in der Dienststelle kaummehr zuverlässig erreicht werden können, nicht entspro chen. Deshalb steht ein weiter reichendes digitales Zugangs recht der Gewerkschaften nach wie vor ganz oben auf der Agenda des dbb. 13. dbb Forum Personalvertretungsrecht als Diskussionsplattform Unter anderem der Aufarbei tung und Konkretisierung die ser Schwerpunkte widmet sich daher auch das 13. dbb Forum Personalvertretungsrecht. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Aufbruch – Interessen vertretung im öffentlichen Dienst der Zukunft“ und be leuchtet einmal mehr die Auswirkungen des Digitali sierungsprozesses der öffent lichen Verwaltung auf die Per sonalratsarbeit. Schlagworte sind hier künstliche Intelligenz und agile Methoden. Am 6. und 7. September 2021 bieten dbb beamtenbund und tarifunion sowie die dbb akade mie im gewohnten Präsenzfor mat dem Personalvertretungs recht die ihm gebührende Plattform, denn gerade in den zurückliegenden eineinhalb Jahren haben sich Personalver tretungen als wichtige Kataly satoren bei Unsicherheiten und Ängsten der Beschäftigten und gleichermaßen als verlässliche Partner der Dienststellenleitun gen erwiesen. Die beliebte Traditionsveran staltung mit hochkarätig be setzter Referentenbank bietet Praktikern aus den Personal vertretungen des Bundes und der Länder, Richterinnen und Richtern, Vertreterinnen und Vertretern der Dienstherren sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, sich unter dem Dach des dbb darüber aus zutauschen, wie die Akteure der Dienststelle fit gemacht werden können, um auch die weiteren Stufen ins digitale Zeitalter zu erklimmen. © dbb 36 dbb > dbb magazin | September 2021
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