dbb magazin 9/2021

dbb forum personalvertretungsrecht 13. Forum dbb Personalvertretungsrecht Personalvertretungsrecht und Digitalisierung im Fokus Das Jahr 2021 war ein Meilenstein für das Per­ sonalvertretungsrecht des Bundes und ein denk­ würdiges Jahr für alle, die, in welcher Rolle auch immer, mit dem Bundespersonalvertretungs­ gesetz (BPersVG) zu tun haben. Nach fast einem halben Jahr­ hundert wurde das Gesetz gründlich, wenn auch nicht in jeder Hinsicht, grundlegend novelliert. Es wurde neu struk­ turiert, durch Einarbeitung der Rechtsprechung aktualisiert und an vielen Stellen auch in­ haltlich verbessert. Die Überar­ beitung war überfällig – nicht nur aufgrund der vielfältigen Weiterentwicklungen des Dienstrechts und der Verän­ derung der Beschäftigungsbe­ dingungen, sondern auch und insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung der Bundes­ verwaltung. Der dbb hat den Novellierungs­ prozess begleitet – von den vom BMI formulierten Eck­ punkten im Oktober 2019 bis zum Inkrafttreten des Geset­ zes am 15. Juni 2021. Im inten­ siven Austausch mit dem Bundesministerium des Innern und Vertretern der Politik stie­ ßen dabei viele der langjähri­ gen Forderungen des dbb und seiner Mitgliedsgewerkschaf­ ten endlich auf offene Ohren. Novellierung des BPersVG legte neue Problematiken offen Bereits bei Aufstellung der Eck­ punkte im Oktober 2019 hatte das BMI klargestellt, dass sich die Novellierung auf konsens­ fähige Aspekte beschränken solle. Deshalb stand für den dbb von Anfang an fest, dass das hieraus entwickelte Gesetz nur der Anfang eines weiter­ zuführenden Novellierungs­ prozesses würde sein können. Notwendig ist eine solche Fortführung des Novellierungs­ verfahrens aus mehreren Grün­ den. Zum einen, weil notwen­ dige Weiterentwicklungen beziehungsweise Verbesserun­ gen der Arbeitsbedingungen und Beteiligungsrechte der Per­ sonalvertretungen bisher nicht in Angriff genommen wurden, zum anderen weil die Novellie­ rung selbst neue Problemati­ ken aufgeworfen hat. So etwa durch die Umsetzung der Entscheidung des Bundes­ verfassungsgerichts aus 1995. Hier hat der Gesetzgeber den ihm vom Gericht ausdrücklich zugestandenen Entscheidungs­ spielraum nicht genutzt und übergeht damit die viel be­ schworene gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Dienst­ stelle und Personalrat. In vielen Bundesländern mit deutlich be­ teiligungsfreundlicheren Geset­ zen als das BPersVG beweisen Dienststellenleitungen und Per­ sonalvertretungen tagtäglich, dass die Zusammenarbeit bei­ der Partner nicht nur funktio­ niert, sondern für alle Seiten ein Gewinn ist, wenn der Gesetz­ geber es wagt, seinen Entschei­ dungsspielraummit Fantasie und Vertrauen auszuschöpfen – zumWohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle. Dringend notwendig wäre die Personalratsbeteiligung bei ressortübergreifenden Maßnahmen gewesen. Die jetzt erfolgte Verortung bei der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte – und dort reduziert auf Digitalisierungs­ maßnahmen – kann so nicht stehen bleiben. Schließlich konnte der dbb zwar auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens über eine Empfehlung des In­ nenausschusses erreichen, dass die Dienststelle in ihrem Intra­ net einen Link auf den Internet­ auftritt der Gewerkschaften setzen muss. Doch damit wird dem Grundrecht der Gewerk­ schaften auf koalitionsmäßige Betätigung in Zeiten, in denen Beschäftigte aufgrund verän­ derter Arbeitsformen und aus­ einanderdriftender Anwesen­ heitszeiten in der Dienststelle kaummehr zuverlässig erreicht werden können, nicht entspro­ chen. Deshalb steht ein weiter­ reichendes digitales Zugangs­ recht der Gewerkschaften nach wie vor ganz oben auf der Agenda des dbb. 13. dbb Forum Personalvertretungsrecht als Diskussionsplattform Unter anderem der Aufarbei­ tung und Konkretisierung die­ ser Schwerpunkte widmet sich daher auch das 13. dbb Forum Personalvertretungsrecht. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Aufbruch – Interessen­ vertretung im öffentlichen Dienst der Zukunft“ und be­ leuchtet einmal mehr die Auswirkungen des Digitali­ sierungsprozesses der öffent­ lichen Verwaltung auf die Per­ sonalratsarbeit. Schlagworte sind hier künstliche Intelligenz und agile Methoden. Am 6. und 7. September 2021 bieten dbb beamtenbund und tarifunion sowie die dbb akade­ mie im gewohnten Präsenzfor­ mat dem Personalvertretungs­ recht die ihm gebührende Plattform, denn gerade in den zurückliegenden eineinhalb Jahren haben sich Personalver­ tretungen als wichtige Kataly­ satoren bei Unsicherheiten und Ängsten der Beschäftigten und gleichermaßen als verlässliche Partner der Dienststellenleitun­ gen erwiesen. Die beliebte Traditionsveran­ staltung mit hochkarätig be­ setzter Referentenbank bietet Praktikern aus den Personal­ vertretungen des Bundes und der Länder, Richterinnen und Richtern, Vertreterinnen und Vertretern der Dienstherren sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, sich unter dem Dach des dbb darüber aus­ zutauschen, wie die Akteure der Dienststelle fit gemacht werden können, um auch die weiteren Stufen ins digitale Zeitalter zu erklimmen. © dbb 36 dbb > dbb magazin | September 2021

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