dbb magazin 9/2021
mitgliedsgewerkschaften < tbb Pensionsfonds soll aufgelöst werden Mit harscher Kritik hat der Vor- sitzende des Thüringer Beamten- bundes (tbb), Frank Schönborn, am 11. August 2021 auf die vom Finanzministerium geplan- te Auflösung des Pensionsfonds reagiert. „So also will das Minis- terium den Landeshaushalt 2022 sanieren, indem die ge- setzlich verankerte Fürsorge- pflicht ausgehebelt wird. Wir sollen für Prestigeobjekte von R2G bluten. Das ist kein Umgang mitein ander. Das ist unsolidarisch gegenüber der Thüringer Be- amtenschaft. Das zeigt, wie gering die Wertschätzung für unsere Kolleginnen und Kolle- gen ist. Das ist modernes Raub- rittertum – einfach fremder Leute Gut und Geld zu steh- len“, so Schönborn weiter. Man werde alle erdenklichen Schritte dagegen unternehmen und die ursprüngliche Zusage der Entlastung des Haushalts für Versorgungsaufwendungen einfordern: „Einen solchen Ver- such der ,kalten Enteignung‘ hat es bisher noch nicht in Thü- ringen gegeben. Und so muss es auch bleiben!“ Dem Pensionsfond wurden von 1999 bis 2017 entsprechend den damaligen bundesgesetz lichen Vorgaben 0,2 Prozent- punkte der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen und die daraus resultierenden Bei- träge zugeführt. Das Sonder- vermögen hatte am 31. De- zember 2017 einen Stand von 286 Millionen Euro. Damals war eine Entnahme allein zur schrittweisen Entlastung von Versorgungsaufwendungen und nach Maßgabe des Geset- zes möglich. Nachdem bereits einmal ohne Beteiligung des tbb eine Entnahme von 141 Millionen Euro erfolgte und damals nach massiver Kritik des tbb eine Beteiligung im Vorfeld ver- sprochen wurde, soll der Pen- sionsfonds jetzt endgültig aufgelöst werden. < DSTG Urteil des Bundesverfassungs- gerichts schafft Klarheit Nach der Veröffentlichung des mit Spannung erwarteten Ur- teils des Bundesverfassungs- gerichts zur Neuregelung der Verzinsung von Steueransprü- chen reagierte die Deutsche Steuer-Gewerkschaft(DSTG) positiv. „Endlich haben wir Klarheit und wissen, wie die Finanzämter mit Zinsbeschei- den und mit Einsprüchen in dieser Sache umzugehen ha- ben“, sagte Thomas Eigentha- ler, der Bundesvorsitzende der DSTG, am 18. August 2021 in Berlin. „Nachdem schon das höchste Fachgericht in Steuer- sachen – der Bundesfinanzhof – die Höhe der Zinsen für ver- fassungswidrig hielt, war da- mit zu rechnen, dass eine ge- setzliche Zinshöhe von sechs Prozent pro Jahr keinen Be- stand haben wird.“ Mit Beschluss vom 8. Juli 2021 (Az.: 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) hatte das Bundes- verfassungsgericht entschie- den, dass die in § 233 a Ab gabenordnung gesetzlich angeordnete Zinshöhe von sechs Prozent pro Jahr ab dem 1. Januar 2014 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Prüfungsmaßstab war der Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1 GG. Dies gelte sowohl für Nachzahlungszinsen wie auch für Erstattungszinsen, so das höchste deutsche Gericht. Aus Sicht der DSTG ist an die- sem Beschluss bemerkens- wert, dass das Gericht die Verzinsungsvorschriften trotz Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz im Zeit- raum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 fort- gelten lässt. Für diesen Zeit- raum wurde der Gesetzgeber nicht zu einer Neufassung des Gesetzes verpflichtet. Für die Steuerjahre 2014 bis 2018 gilt also – trotz Verfassungswid- rigkeit – das aktuelle Verzin- sungsrecht weiter. Für Verzin- sungszeiträume ab 2019 wurde der Gesetzgeber je- doch aufgefordert, spätes- tens bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung zu treffen. „Mit dieser zeitlichen Diffe renzierung können die Finanz- ämter leben“, sagte der DSTG- Bundesvorsitzende in seiner ersten Bewertung. „Diese Vorgabe aus Karlsruhe stellt sicher, dass wir Rechtsklarheit für die Vergangenheit haben und nicht alte Steuerfälle wie- der aufrollen müssen“, bilan- zierte Eigenthaler. „Eine neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl hat jedoch nun schon den zweiten Auf- trag aus der Vergangenheit auf ihrem Tisch und muss sich kümmern.“ Grund: Neben der Verzinsung muss nämlich nach Aussage des Bundesfinanzhofs auch die Rentenbesteuerung neu justiert werden. Zuletzt hatte der Staat unter dem Strich sogar mehr Steuerzinsen ausbezahlt, als er einnahm. < GDL Nur eine weitere Nebelkerze „Die Deutsche Bahn bleibt ihremMotto Täuschen, Trick- sen, Taschen füllen weiterhin treu. Beim vorliegenden An gebot handelt es sich nur um eine weitere Nebelkerze.“ Mit diesen Worten bewertete der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, am 22. August 2021 eine Initiative des DB-Personal- vorstandes, mit der dieser die Streiks der GDL vom 23. bis 25. August im Personen- und Gü- terverkehr der Deutschen Bahn im Vorfeld abwehren wollte. „Mit einer Offerte, die das Pa- pier nicht wert ist, auf dem sie steht, wollen die trickreichen Manager die Fahrgäste hinters Licht führen und gezielt Wut und Frust gegen die GDL ent fachen“, so Weselsky weiter. Mit keinemWort gehe der Ar- beitgeber auf die Kernforde- rungen der GDL ein, weder im Hinblick auf die Laufzeit noch hinsichtlich der Vertretungs- macht der GDL für die weiteren Berufsgruppen des direkten, systemrelevanten Personals. „Die GDL ist verhandlungsbe- reit, aber nur auf der Grundla- ge eines Angebots, das diesen Namen auch verdient“, stellte Weselsky klar. > Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der GDL > Frank Schönborn, Vorsitzender des tbb > Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der DSTG 42 dbb > dbb magazin | September 2021
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