dbb magazin 9/2021

mitgliedsgewerkschaften < tbb Pensionsfonds soll aufgelöst werden Mit harscher Kritik hat der Vor- sitzende des Thüringer Beamten- bundes (tbb), Frank Schönborn, am 11. August 2021 auf die vom Finanzministerium geplan- te Auf­lösung des Pensionsfonds reagiert. „So also will das Minis- terium den Landeshaushalt 2022 sanieren, indem die ge- setzlich verankerte Fürsorge- pflicht ausgehebelt wird. Wir sollen für Prestigeobjekte von R2G bluten. Das ist kein Umgang mitein­ ander. Das ist unsolidarisch gegenüber der Thüringer Be- amtenschaft. Das zeigt, wie gering die Wertschätzung für unsere Kolleginnen und Kolle- gen ist. Das ist modernes Raub- rittertum – einfach fremder Leute Gut und Geld zu steh- len“, so Schönborn weiter. Man werde alle erdenklichen Schritte dagegen unternehmen und die ursprüngliche Zusage der Entlastung des Haushalts für Versorgungsaufwendungen einfordern: „Einen solchen Ver- such der ,kalten Enteignung‘ hat es bisher noch nicht in Thü- ringen gegeben. Und so muss es auch bleiben!“ Dem Pensionsfond wurden von 1999 bis 2017 entsprechend den damaligen bundesgesetz­ lichen Vorgaben 0,2 Prozent- punkte der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen und die daraus resultierenden Bei- träge zugeführt. Das Sonder- vermögen hatte am 31. De- zember 2017 einen Stand von 286 Millionen Euro. Damals war eine Entnahme allein zur schrittweisen Entlastung von Versorgungsaufwendungen und nach Maßgabe des Geset- zes möglich. Nachdem bereits einmal ohne Beteiligung des tbb eine Entnahme von 141 Millionen Euro erfolgte und damals nach massiver Kritik des tbb eine Beteiligung im Vorfeld ver- sprochen wurde, soll der Pen- sionsfonds jetzt endgültig aufgelöst werden. < DSTG Urteil des Bundesverfassungs- gerichts schafft Klarheit Nach der Veröffentlichung des mit Spannung erwarteten Ur- teils des Bundesverfassungs- gerichts zur Neuregelung der Verzinsung von Steueransprü- chen reagierte die Deutsche Steuer-Gewerkschaft(DSTG) positiv. „Endlich haben wir Klarheit und wissen, wie die Finanzämter mit Zinsbeschei- den und mit Einsprüchen in dieser Sache umzugehen ha- ben“, sagte Thomas Eigentha- ler, der Bundesvorsitzende der DSTG, am 18. August 2021 in Berlin. „Nachdem schon das höchste Fachgericht in Steuer- sachen – der Bundesfinanzhof – die Höhe der Zinsen für ver- fassungswidrig hielt, war da- mit zu rechnen, dass eine ge- setzliche Zinshöhe von sechs Prozent pro Jahr keinen Be- stand haben wird.“ Mit Beschluss vom 8. Juli 2021 (Az.: 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) hatte das Bundes- verfassungsgericht entschie- den, dass die in § 233 a Ab­ gabenordnung gesetzlich angeordnete Zinshöhe von sechs Prozent pro Jahr ab dem 1. Januar 2014 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Prüfungsmaßstab war der Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1 GG. Dies gelte sowohl für Nachzahlungszinsen wie auch für Erstattungszinsen, so das höchste deutsche Gericht. Aus Sicht der DSTG ist an die- sem Beschluss bemerkens- wert, dass das Gericht die Verzinsungsvorschriften trotz Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz im Zeit- raum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 fort- gelten lässt. Für diesen Zeit- raum wurde der Gesetzgeber nicht zu einer Neufassung des Gesetzes verpflichtet. Für die Steuerjahre 2014 bis 2018 gilt also – trotz Verfassungswid- rigkeit – das aktuelle Verzin- sungsrecht weiter. Für Verzin- sungszeiträume ab 2019 wurde der Gesetzgeber je- doch aufgefordert, spätes- tens bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung zu treffen. „Mit dieser zeitlichen Diffe­ renzierung können die Finanz- ämter leben“, sagte der DSTG- Bundesvorsitzende in seiner ersten Bewertung. „Diese Vorgabe aus Karlsruhe stellt sicher, dass wir Rechtsklarheit für die Vergangenheit haben und nicht alte Steuerfälle wie- der aufrollen müssen“, bilan- zierte Eigenthaler. „Eine neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl hat jedoch nun schon den zweiten Auf- trag aus der Vergangenheit auf ihrem Tisch und muss sich kümmern.“ Grund: Neben der Verzinsung muss nämlich nach Aussage des Bundesfinanzhofs auch die Rentenbesteuerung neu justiert werden. Zuletzt hatte der Staat unter dem Strich sogar mehr Steuerzinsen ausbezahlt, als er einnahm. < GDL Nur eine weitere Nebelkerze „Die Deutsche Bahn bleibt ihremMotto Täuschen, Trick- sen, Taschen füllen weiterhin treu. Beim vorliegenden An­ gebot handelt es sich nur um eine weitere Nebelkerze.“ Mit diesen Worten bewertete der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, am 22. August 2021 eine Initiative des DB-Personal- vorstandes, mit der dieser die Streiks der GDL vom 23. bis 25. August im Personen- und Gü- terverkehr der Deutschen Bahn im Vorfeld abwehren wollte. „Mit einer Offerte, die das Pa- pier nicht wert ist, auf dem sie steht, wollen die trickreichen Manager die Fahrgäste hinters Licht führen und gezielt Wut und Frust gegen die GDL ent­ fachen“, so Weselsky weiter. Mit keinemWort gehe der Ar- beitgeber auf die Kernforde- rungen der GDL ein, weder im Hinblick auf die Laufzeit noch hinsichtlich der Vertretungs- macht der GDL für die weiteren Berufsgruppen des direkten, systemrelevanten Personals. „Die GDL ist verhandlungsbe- reit, aber nur auf der Grundla- ge eines Angebots, das diesen Namen auch verdient“, stellte Weselsky klar. > Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der GDL > Frank Schönborn, Vorsitzender des tbb > Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der DSTG 42 dbb > dbb magazin | September 2021

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