dbb magazin 7-8/2019

frauen sicherungspflichtige Beschäf­ tigung kommen“, erklärte Spangenberg. „Denn warum soll ich wieder mehr arbeiten, wenn ich dadurch weniger verdiene?“ Ebenso wie das Ehegattensplit­ ting benachteilige auch das Lohnsteuerverfahren überwie­ gend Frauen steuerlich. Dieses sieht vor, dass einer der beiden Ehepartner von der Lohnsteu­ erklasse eins in die niedriger versteuerte Klasse drei wech­ seln könne, wenn der andere Partner in die überbesteuerte Klasse fünf wechselt. „90 Pro­ zent aller Steuerzahler in Klas­ se fünf sind Frauen“, sagte Spangenberg. Dadurch würde nicht nur das ohnehin gerin­ gere Einkommen nochmals reduziert, so die Expertin. Es mindere auch die Lohnersatz­ leistungen wie Arbeitslosen­ geld, Krankengeld oder die Rente, weil sich diese Leistun­ gen am Nettoeinkommen ori­ entierten. „Somit sind Frauen hier doppelt benachteiligt, weil sie von den eingezahlten Bei­ trägen, die sich am Bruttolohn orientieren, prozentual noch­ mals weniger rausbekommen“, so die Expertin. Dies führe zu einem erhöhten Risiko von Al­ tersarmut bei Frauen. << „Verfassungswidriger Zustand“ in Parlamenten „Bis wir zu einer 50-zu-50-Pari­ tät in den Parlamenten kom­ men, leben wir im Prinzip in einem verfassungswidrigen Zustand.“ Klarer hätte Silke Ruth Laskowski ihre Analyse der mangelnden Repräsentanz von Frauen in der deutschen Legislative nicht zusammen­ fassen können. In ihrem Im­ pulsvortrag plädierte die Wirt­ schaftsjuristin mit Professur an der Universität Kassel eindeu­ tig für eine konsequente Ände­ rung des Wahlrechts in der Bundesrepublik. Mit 30,7 Prozent sei der Frau­ enanteil im Bundestag nach den letzten Wahlen sogar rück­ läufig und die Lage in den Län­ dern sei keineswegs besser, so Laskowski. „Es mangelt dabei schon in den Nominierungs­ verfahren der Parteien an Chancengleichheit. Anders ist nicht zu erklären, dass nur 29 Prozent der Listenplätze und sogar nur 25 Prozent der Di­ rektkandidaturen 2017 an Frauen gegangen sind. Ohne klare Wahlrechtsänderungen wird es hier auch in den nächs­ ten Jahren keine Fortschritte geben“, so die Juristin. Diese Ungleichbehandlung missach­ te nicht nur die gesellschaftli­ che Wirklichkeit in Deutsch­ land, sondern sei auch ein klarer Verfassungsverstoß: „Das betrifft die Gleichberech­ tigung, das passive Wahlrecht und sogar das Demokratieprin­ zip selbst, schließlich wird indi­ rekt ja auch die demokratische Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt.“ Die Rechtsprechung des Bundes­ verfassungsgerichts hierzu sei eindeutig und gehe eben nicht nur von förmlichem Recht aus, sondern von der konkreten Le­ benswirklichkeit, so Laskowski. Zur konkreten Lebenswirklich­ keit in den deutschen Parteien gehöre heute auch die völlig inakzeptable Erwartung, dass sich Direktkandidierende mit signifikanten Beträgen (bis zu 100000 Euro) aus dem eige­ nen Vermögen an ihrer Wahl­ kampffinanzierung beteiligten: „Was bei der bestehenden Ent­ geltdiskriminierung nur zu ei­ ner weiteren Benachteiligung der Frauen in Deutschland führt.“ Laskowski plädiert nachdrück­ lich für quotierte Kandidieren­ denlisten auf allen Ebenen. „Das Wahlorganisationsrecht strukturiert die Zusammenset­ zung der Parlamente vor. Hier müssen wir ansetzen. Es gibt inzwischen etliche Vorschläge zum Thema. Die jüngste Pari­ tätsregelung in Brandenburg könnte ebenso wie die Parité- Gesetze in Frankreich Vorbild sein. Man kann die Listen der Reihe nach paritätisch beset­ zen oder in Direktwahlkreisen Teams bilden, in denen sich eine Frau und ein Mann die Ar­ beit in Parlament und Wahl­ kreis teilen. Hauptsache, wir beenden bald den permanen<< Ulrike Spangenberg << Silke Ruth Laskowski 32 dbb

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==