dbb magazin 7-8/2019
senioren Mehr Sicherheit im Online-Banking Die Zwei-Faktor- „Komplizierung“ Kaum hat sich die ältere Generation mit dem Internet und lebenserleichternden Maßnah men wie Online-Banking angefreundet und begriffen, wie es geht, drängen die Banken scheinbar ohne Not auf Komplizierung: Auf einmal sollen Nutzerinnen und Nutzer die „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ anwenden, und zwar ab dem 14. September 2019 weitgehend ver pflichtend. „Schuld“ an dem zusätzlichen Schritt beim Einloggen ist eine EU-Richtlinie, die jetzt in nationales Recht umgesetzt wird. Der europäische Gesetzgeber hat damit einen wich tigen Schritt zu mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr getan. „Zweite Zahlungsdienste richtlinie über die Starke Kun denauthentifizierung im elek tronischen Zahlungsverkehr“ (Payment Service Directive 2, PSD 2) nennt sich die Verord nung, die Online-Banking si cherer machen soll und bereits im Januar 2019 zu nationalem Recht geworden ist. Für die Umsetzung hatten die Markt teilnehmer allerdings Zeit bis zum 14. September 2019. Viele Kunden haben bereits die ent sprechenden Schreiben ihrer Banken erhalten und sind viel leicht sogar schon im „System“. Anderen wird der Brief in den kommenden Wochen zugehen und sie zum Handeln auffor dern. Bisher waren Kunden beim Online-Banking damit vertraut, sich einfach mit der Konto nummer oder einem Benutzer namen sowie einem Passwort auf den Internetseiten der Bank anzumelden. Einige Ban ken forderten zusätzlich noch eine Zahlen- oder Buchstaben kombination, die nicht über die Tastatur eingegeben werden durfte, sondern per Mausklicks absolviert werden musste. Hierbei spricht man von einer „Ein-Faktor-Authentifizierung“, weil der Zugang nur über einen Anmeldeschritt hergestellt wurde, der auf Wissen basiert – also Benutzername, Pass- wort und/oder Zahlenkombi nation. Dass dies relativ unsi cher ist, beweisen viele Fälle von Datenklau, die in den ver gangenen Jahren bei diversen Anbietern von Online-Dienst leistungen immer wieder für Schlagzeilen gesorgt haben. << Starker Schutz ist gefragt Sicherer soll der Anmeldepro zess mit einemWeiteren „star ken“ Authentifizierungsschritt werden, der zusätzlich auf Besitz oder Inhärenz basiert: Besitz würde dabei bedeuten, dass ein zusätzlicher Code zum Beispiel auf einem anderen Ge rät – etwa demMobiltelefon oder Tablet – eingegeben wer den muss, um den Zugang freizuschalten oder einen Zahlungsauftrag auszulösen. Inhärenz wäre ein körpereige nes Merkmal des Nutzers, also ein Fingerabdruck oder die Ge sichtserkennung. Außerdem regelt die Richtlinie PSD 2, wann eine starke Authentifi zierung nötig ist und welche Ausnahmen es gibt. Grundsätzlich ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht neu. Sie war für den Zahlungsverkehr bisher nur nicht verpflichtend. Nutzer von Microsoft- oder Apple-Pro dukten zum Beispiel kennen das Prozedere schon länger, weil sie ihre Zugänge zu den entsprechenden Online-Dienst leistungen und damit zu ihren eigenen sensiblen Nutzerdaten bei den Technikgiganten frei willig mit starker Authentifi zierung absichern können. Jetzt soll die starke Authenti fizierung den elektronischen Zahlungsverkehr verpflichtend schützen. Zwar ist die Zahlung an der Kasse per Kredit- oder EC-Karte auch eine elektroni sche Zahlung. Dort ändert sich aber erst einmal nichts, denn der Besitz der EC- oder Kredit karte erfüllt in Verbindung mit einer Unterschrift oder der Per sönlichen Identifikationsnum mer (PIN) bereits die Anforde rung, eine Zahlung über zwei Faktoren zu legitimieren. Wird aber zum Beispiel eine Online-Überweisung beauf tragt oder werden die Kredit kartendaten bei einem Online- Händler eingegeben, genügen die bisher übliche Transaktions nummer (TAN) auf Papier bei der EC-Karte oder gar keine wei tere Legitimation bei der Kredit karte dazu nicht mehr. Hier muss die Starke Kundenauthen tifizierung mit einer sogenann ten dynamischen Verknüpfung in Bezug auf Empfänger und Betrag erweitert werden. Das mobile mTAN-Verfahren, bei der zu jeder Überweisung eine TAN per SMS auf das Han dy des Kunden gesendet wird, bleibt zwar erlaubt, dürfte aus Sicherheitsgründen aber eben falls bald abgeschafft werden. Die meisten Kreditinstitute bieten mehrere Alternativen an, wie Kunden ihre Aufträge künf tig legitimieren können. Am komfortabelsten dürfte für die meisten das Systemmit einer gesonderten Sicherheitsapp auf dem Smartphone sein, über die Transaktionsnummern sicher übermittelt werden können. << Sicherer, aber auch komplizierter Wie genau diese Apps ausge staltet sind, kann von Bank zu Bank verschieden sein. Neben dieser Möglichkeit werden von © Colourbox.de/Cherezov Kirill , MEV 34 dbb > dbb magazin | Juli/August 2019
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