dbb magazin 7-8/2019

senioren den Banken als Alternative zum Beispiel wieder elektro­ nische TAN-Generatoren an­ geboten. Daher sollten sich Bankkundinnen und -kunden frühzeitig mit ihrer Bank in Verbindung setzen, wenn sie noch nicht wissen, welches Verfahren für sie am besten geeignet ist. Ändern wird sich auch das Bezahlen mit der Kreditkarte. Sie ist bei Verlust nämlich fast wie Bargeld zu betrachten: Wer den Namen des Inhabers, die Kartennummer, das Ab­ laufdatum und den Prüfcode kennt, kann damit bisher zu­ mindest im Internet hem­ mungslos einkaufen und die Karte „zum Glühen“ bringen, weil diese Daten eben keine Elemente der Starken Kunden­ authentifizierung darstellen. Dr. Felix Strassmair-Reinshagen von der Bundesanstalt für Fi­ nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schreibt in einem aktu­ ellen Fachartikel zum Thema: „Weder für den Faktor Besitz, denn man kann sich diese Da­ ten leicht aufschreiben und dann unabhängig von der Kar­ te verwenden, noch für den Faktor Wissen, denn anders als ein Passwort, das man geheim halten kann, könnten andere diese Daten unschwer ausspä­ hen, wenn sie – auch nur kurz­ fristig – in den Besitz der Karte gelangen.“ In Zukunft würden auch hier Lösungen wie im On­ line-Banking notwendig sein, zum Beispiel die Eingabe eines Passworts und einer TAN. Einfacher werden Online-Banking und elektronische Zahlverfahren dadurch nicht. Sicherer aber auf jeden Fall. Dennoch regt sich Unmut über die Umsetzung der EU-Richtli­ nie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Händler und Zahlungsdienstleister zum Beispiel aufgefordert, Lösungen anzubieten, die sicher und be­ quem sind. Niklas Grisar, Zah­ lungsexperte der Beratungsfir­ ma Capco, sagte dem „Handels- blatt“ im Februar 2019: „Die Verbraucher sind in vielen Fäl­ len die Verlierer, wie sich das zum Beispiel bei den neuen Vorgaben für das Einloggen beim Online-Banking zeigt. Die Sicherheit steigt, aber es wird für Kunden auch komplizierter.“ Kritik kommt auch aus dem Handel. Ulrich Binnebößel, Zahlungsexperte des Handels­ verbandes HDE, sagte dem „Handelsblatt“: „Ziel der PSD 2 sollte eigentlich sein, die Ver­ braucher zu schützen. Doch schon die alten Gesetze haben die Kunden im Schadensfall vor einem hohen Selbstbehalt be­ wahrt. Die neuen technischen Vorgaben schützen vor allem die Banken vor zu hohen Ver­ lusten durch Betrug.“ br Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung Innovationen können die Pflege stärken Die Finanzierung der Pflege und der Fachkräfte­ mangel standen am 25. Juni 2019 im Fokus eines Gesprächs zwischen dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, und dem Vorsitzenden der dbb bundessenioren­ vertretung, Horst Günther Klitzing, sowie seinem Stellvertreter Klaus-Dieter Schulze. Die Einrichtung der „Konzertier­ ten Aktion Pflege“ und des Un­ abhängigen Beirats für die Ver­ einbarkeit von Pflege und Beruf, dem auch der dbb angehört, seien sinnvolle und notwendige Maßnahmen auf demWeg zur Verbesserung der Pflegesituati­ on gewesen, stellte Horst Gün­ ther Klitzing fest. Es komme jetzt darauf an, die richtigen Schlüsse aus den vorgelegten Ergebnissen zu ziehen. An erster Stelle müsse dabei die Steige­ rung der Attraktivität der Pfle­ geberufe stehen. In diesem Zu­ sammenhang befürwortete Westerfellhaus die Einrichtung von Pflegekammern, die berufs­ spezifische Fragen imWege der Selbstverwaltung regeln und die das Ansehen der Pflege­ berufe verbessern könnten. Klitzing unterstrich die Forde­ rung des 2. Bundessenioren­ kongresses nach der Einfüh­ rung einer Entgeltersatzleis- tung für pflegende Angehörige analog zum Elterngeld. Dies könne mehrmonatige berufli­ che Freistellungen mit Anrech­ nung auf die Altersversorgung ermöglichen und so das Risiko von Altersarmut, das insbeson­ dere Frauen träfe, minimieren. Westerfellhaus verwies auf innovative Modelle, die Be­ schäftigten die Pflege von Angehörigen ermöglichten und die in Zeiten steigenden Fachkräftebedarfs immer wichtiger würden. Arbeitge- ber, insbesondere die des öf­ fentlichen Dienstes, könnten hier in einen Attraktivitäts­ wettbewerb eintreten. Einigkeit bestand auch in der Einschätzung, dass die Digitali­ sierung Chancen für eine Ver­ besserung der Pflegesituation berge, wenn sie aus der Pers­ pektive der Pflegebedürftigen gedacht werde: Einerseits könn­ ten es technische Unterstüt­ zungssysteme mit direkter An­ bindung an den ambulanten Pflegedienst Pflegebedürftigen ermöglichen, länger in ihrer ge­ wohnten Umgebung zu leben. Andererseits müssten digitale Prozesse etwa bei Rezepten un­ zeitgemäße Wege sparen und dadurch das Personal entlasten. Beim stationären Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung sei vielen Betroffenen nicht bewusst, dass nur die Kos­ ten für Pflegeleistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden, fest­ stünden, während andere Kosten variabel seien. Hier müsse eindeutiger infor­ miert werden, kritisierte Klaus-Dieter Schulze. Das gehe insbesondere die jün­ gere Generation an, die ihr Bewusstsein für die Not­ wendigkeit privater Vorsor­ ge schärfen müsse. << Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, Klaus-Dieter Schulze, stellvertretender Vorsitzender der dbb bundessenio­ renvertretung, und dbb Senioren-Chef Horst Günther Klitzing (von links) © dbb 35 dbb > dbb magazin | Juli/August 2019

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