dbb magazin 7-8/2019
nachrichten Meseberger Gespräch Erwartungen beim KI-Einsatz nicht zu hoch schrauben Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat vor überzogenen Erwartungen an den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Dienst gewarnt. „So banal es klingen mag: Das letzte Wort muss der Mensch haben“, sagte Silberbach bei den Meseberger Gesprächen der Bundesregierung am 17. Juni 2019. Thema waren dort die Auswirkungen von KI-An wendungen auf Arbeitsprozes se. „Bereits heute werden Ent scheidungen oft automatisiert erstellt. Wo es aber um Ermes sen, Gesetzesauslegung und die Berücksichtigung von Ein zelfällen geht, müssen auch in der digitalen Welt die notwen digen Handlungs- und Ent scheidungsspielräume erhalten bleiben. Bürgerinnen und Bür ger müssen die Verantwortlich keiten und Prozesse nachvoll ziehen können. Sonst bekommt staatliches Handeln schnell ein Legitimationsproblem.“ Zudem forderte der dbb Chef, die Einsatzmöglichkeiten von KI in der Verwaltung nicht nur unter dem Gesichtspunkt von Stelleneinsparung zu prüfen. Silberbach: „Zu oft scheint mir die Begeisterung für neue Tech nologien von der Hoffnung auf eine ‚Digitalisierungs-Dividen de‘ getrieben zu sein. Davor kann ich nur warnen. Auch durch verstärkten KI-Einsatz im öffentlichen Dienst wird sich der Personalbedarf allen falls langfristig reduzieren. Kurz- und mittelfristig brau chen wir eher mehr Fachleute und haben einen höheren Aus- und Weiterbildungsbedarf. Zu mal viele Bereiche der Daseins vorsorge ohnehin personell auf Kante genäht sind.“ Beteiligungsgespräch Besoldungsstruktur wettbewerbsfähig machen Die Bundesregierung hat einen weiterentwickel ten Entwurf eines Besoldungsstrukturenmoderni sierungsgesetzes und damit zusammenhängender Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften vorge legt. Der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, lobte während des Beteiligungsgesprächs am 29. Mai 2019 im Bundesministerium des Innern in Berlin Änderungen im Besoldungs- und Zulagenrecht, die die Besoldungsbedingungen des Bundes attraktiver und wettbewerbsfähiger machen. „Das Besoldungsrecht des Bun des wird bereinigt, strukturell modernisiert und unter Beibe haltung der Grundstrukturen durch eine Vielzahl von Einzel maßnahmen deutlich verbes sert“, erläuterte Schäfer. Das gelte unter anderem für ver besserte Stellenzulagen, die Erhöhung des zentralen Ver gabebudgets in der Leistungs besoldung, Anpassungen in der Auslandsbesoldung und die Neuentwicklung finanzieller Anreize für die Personalgewin nung und -bindung. Auch sei in diesem Zusammenhang an Verbesserungen für Teilzeit dienstleistende und Anwärter gedacht worden. Gleichzeitig würden mit den Fortschreibun gen die Bereiche Polizei und Zoll weiter gestärkt. Auch wurde eine Regelung zum Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit neu in das Bundesbesoldungsgesetz aufgenommen. Der Gesetzentwurf sieht zudem die Übernahme der rentenrecht lichen Regelungen mit dem Ziel der Anerkennung von Kinderer ziehungszeiten für vor 1992 ge borene Kinder vor. „Das ist eine herausragend positive Neurege lung, mit der langjährigen For derungen des dbb entsprochen wird. Beamtinnen und Beamte werden dadurch nicht besser-, aber auch nicht schlechter gestellt als gesetzlich Renten versicherte“, so Schäfer. Schäfer kritisierte allerdings das Fehlen weiterer Anreize und Wertschätzungselemente gegenüber den Beamtinnen und Beamten im klassischen Verwaltungssektor. Aufgrund einer kurzfristig in den Gesetz entwurf eingebrachten Ände rung bezüglich der Neurege lung des Familienzuschlags, im Zuge derer die Bundesregie rung geplante positive, aber auch negative Veränderungen zurzeit nicht weiterverfolgt, werde auch der dbb seine Posi tionen zu diesem Thema neu bewerten, so der dbb Vize. << Die Auswirkungen vom Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) auf Arbeits prozesse waren am 17. Juni 2019 Thema beim Gespräch der Bundesregie rung mit den Spitzen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Vorne rechts: dbb Chef Ulrich Silberbach. © Bundesregierung / Lene Münch © Colourbox.de 6 dbb > dbb magazin | Juli/August 2019
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