dbb magazin 9/2019

arbeitnehmerrechte Redaktionsverhandlungen zum TV-L beendet Abschluss der Einkommensrunde 2019 Alle Fragen sind geklärt: Die Redaktionsgespräche zur Einkommensrunde 2019 sind abgeschlossen. Der dbb und die Tarifgemeinschaft deutscher Län­ der (TdL) einigten sich am 30. Juli 2019 auf die De­ tails zur Umsetzung des neuen Tarifvertrages, der am 2. März 2019 geschlossen wurde. Die Mitglieder der TdL haben der redaktionellen Einigung zu­ gestimmt. Die Änderungstarif­ verträge gehen anschließend in das Unterschriftsverfahren. << Garantiebeträge bei Höhergruppierung Es ist nunmehr geeint, dass die zum 1. Januar 2019 auf 100 Euro (bis Entgeltgruppe 8) bezie­ hungsweise 180 Euro (ab Ent­ geltgruppe 9a) angehobenen Garantiebeträge bei einer Hö­ hergruppierung ebenso auf Be­ standsfälle zu erstrecken sind. In Bestandsfällen aus der Hö­ hergruppierung aus der Zeit vor dem 1. Januar 2019 wird daher nicht lediglich eine Dynamisie­ rung der bisherigen Garantie­ beträge von 32,08 beziehungs­ weise 64,13 Euro erfolgen. Vielmehr muss von Amts we­ gen eine Überprüfung und Erhöhung bis zur Höhe der neu vereinbarten Garantiebeträge erfolgen. << Überleitung in EG 9a Der Dissens zur automatischen Überleitung in die Entgeltgrup­ pe 9a rückwirkend zum 1. Ja­ nuar 2019 ist ebenso im Sinne der Beschäftigten gelöst wor­ den. Wie vom dbb gefordert, wird die bereits 2014 im Bun­ desbereich durchgeführte Re­ gelung nunmehr auch im Län­ derbereich auf die sogenannte kleine Entgeltgruppe 9 ange­ wandt. Die Klärung betrifft die Zuordnung aus der Stufe 2 mit mehr als zwei Jahren absolvier­ ter Stufenlaufzeit in die Stufe 3 der Entgeltgruppe 9a. Die Überleitung in die Stufe 3 hat unter Anrechnung auf die Rest­ laufzeit zu erfolgen. Die Über­ leitungstabellen mit der Ein­ stufung in die Entgeltgruppe 9a im bisherigen Angestellten- sowie im Arbeiterbereich wur­ den vom dbb per Rundschrei­ ben versandt. << Jahressonderzahlung Ebenso geklärt ist die Tariftech­ nik zum Einfrieren der Jahres­ sonderzahlung bis zum Jahr 2022. Es wird keine Unterschrei­ tung des bisherigen materiellen Niveaus eintreten. Klar ist, dass neben der ab 2019 im Tarifge­ biet Ost an West gültigen An­ gleichung ebenso ein zwischen­ zeitlicher Stufenaufstieg, eine andere Eingruppierung oder eine Änderung des Beschäfti­ gungsumfangs auf die aktuel- le Jahressonderzahlung einwir­ ken und diese gegenüber dem Stand 2018 auch erhöhen kön­ nen – schließlich sind die Mo­ nate Juli bis September des jeweiligen Jahres immer die Bemessungsgrundlage der jährlichen Sonderzahlung. Tariftechnisch wird beim Ein­ frieren den für 2019, 2020 und 2021 in den Entgeltgruppen unterschiedlich hohen Anhe­ bungen Rechnung getragen, die insbesondere ab der jewei­ ligen Stufe 2 aus den Mindest­ beträgen herrühren. Die Min­ destbeträge von 100, 90 sowie 50 Euro bewirken insbesondere in den Entgeltgruppen bis EG 8 in allen betroffenen Stufen überproportionale Steigerun­ gen des Entgeltniveaus in 2019, 2020 und 2021 gegen­ über dem Tarifstand 2018. Die nunmehr gefundene Tariftech­ nik sieht daher eine Untertei­ lung einmal in die Entgeltgrup­ pen 1 bis 4 sowie zum anderen in die Entgeltgruppen 5 bis 8 vor. Bis zur Jahressonderzah­ lung 2018 waren die Entgelt­ gruppen 1 bis 8 in einer Rege­ lung zusammengefasst. Eine Eigenberechnung hierzu wurde vom dbb per Rundschreiben versendet. Bezogen auf das Jahr 2022 kann ein Prozent­ wert für die Jahressonderzah­ lung unter Beachtung der Min­ destlaufzeit der Tarifeinigung bis zum 30. September 2021 noch nicht festgestellt werden. << EG 2Ü, Kampfmittel­ räumdienst, SuE ... Bei den Tabellenentgelten für die Entgeltgruppe 2Ü erhält © Colourbox.de 24 > dbb magazin | September 2019 dbb

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