dbb magazin 9/2019
arbeitnehmerrechte Redaktionsverhandlungen zum TV-L beendet Abschluss der Einkommensrunde 2019 Alle Fragen sind geklärt: Die Redaktionsgespräche zur Einkommensrunde 2019 sind abgeschlossen. Der dbb und die Tarifgemeinschaft deutscher Län der (TdL) einigten sich am 30. Juli 2019 auf die De tails zur Umsetzung des neuen Tarifvertrages, der am 2. März 2019 geschlossen wurde. Die Mitglieder der TdL haben der redaktionellen Einigung zu gestimmt. Die Änderungstarif verträge gehen anschließend in das Unterschriftsverfahren. << Garantiebeträge bei Höhergruppierung Es ist nunmehr geeint, dass die zum 1. Januar 2019 auf 100 Euro (bis Entgeltgruppe 8) bezie hungsweise 180 Euro (ab Ent geltgruppe 9a) angehobenen Garantiebeträge bei einer Hö hergruppierung ebenso auf Be standsfälle zu erstrecken sind. In Bestandsfällen aus der Hö hergruppierung aus der Zeit vor dem 1. Januar 2019 wird daher nicht lediglich eine Dynamisie rung der bisherigen Garantie beträge von 32,08 beziehungs weise 64,13 Euro erfolgen. Vielmehr muss von Amts we gen eine Überprüfung und Erhöhung bis zur Höhe der neu vereinbarten Garantiebeträge erfolgen. << Überleitung in EG 9a Der Dissens zur automatischen Überleitung in die Entgeltgrup pe 9a rückwirkend zum 1. Ja nuar 2019 ist ebenso im Sinne der Beschäftigten gelöst wor den. Wie vom dbb gefordert, wird die bereits 2014 im Bun desbereich durchgeführte Re gelung nunmehr auch im Län derbereich auf die sogenannte kleine Entgeltgruppe 9 ange wandt. Die Klärung betrifft die Zuordnung aus der Stufe 2 mit mehr als zwei Jahren absolvier ter Stufenlaufzeit in die Stufe 3 der Entgeltgruppe 9a. Die Überleitung in die Stufe 3 hat unter Anrechnung auf die Rest laufzeit zu erfolgen. Die Über leitungstabellen mit der Ein stufung in die Entgeltgruppe 9a im bisherigen Angestellten- sowie im Arbeiterbereich wur den vom dbb per Rundschrei ben versandt. << Jahressonderzahlung Ebenso geklärt ist die Tariftech nik zum Einfrieren der Jahres sonderzahlung bis zum Jahr 2022. Es wird keine Unterschrei tung des bisherigen materiellen Niveaus eintreten. Klar ist, dass neben der ab 2019 im Tarifge biet Ost an West gültigen An gleichung ebenso ein zwischen zeitlicher Stufenaufstieg, eine andere Eingruppierung oder eine Änderung des Beschäfti gungsumfangs auf die aktuel- le Jahressonderzahlung einwir ken und diese gegenüber dem Stand 2018 auch erhöhen kön nen – schließlich sind die Mo nate Juli bis September des jeweiligen Jahres immer die Bemessungsgrundlage der jährlichen Sonderzahlung. Tariftechnisch wird beim Ein frieren den für 2019, 2020 und 2021 in den Entgeltgruppen unterschiedlich hohen Anhe bungen Rechnung getragen, die insbesondere ab der jewei ligen Stufe 2 aus den Mindest beträgen herrühren. Die Min destbeträge von 100, 90 sowie 50 Euro bewirken insbesondere in den Entgeltgruppen bis EG 8 in allen betroffenen Stufen überproportionale Steigerun gen des Entgeltniveaus in 2019, 2020 und 2021 gegen über dem Tarifstand 2018. Die nunmehr gefundene Tariftech nik sieht daher eine Untertei lung einmal in die Entgeltgrup pen 1 bis 4 sowie zum anderen in die Entgeltgruppen 5 bis 8 vor. Bis zur Jahressonderzah lung 2018 waren die Entgelt gruppen 1 bis 8 in einer Rege lung zusammengefasst. Eine Eigenberechnung hierzu wurde vom dbb per Rundschreiben versendet. Bezogen auf das Jahr 2022 kann ein Prozent wert für die Jahressonderzah lung unter Beachtung der Min destlaufzeit der Tarifeinigung bis zum 30. September 2021 noch nicht festgestellt werden. << EG 2Ü, Kampfmittel räumdienst, SuE ... Bei den Tabellenentgelten für die Entgeltgruppe 2Ü erhält © Colourbox.de 24 > dbb magazin | September 2019 dbb
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