dbb magazin 10/2019

<< dbb rheinland-pfalz Mehr Respekt für Beschäftigte gefordert Der rheinland-pfälzische In­ nenminister Roger Lewentz und die Landesvorsitzende des dbb rheinland-pfalz, Lilli Lenz, haben mehr Respekt für die Mitarbeiterinnen und Mitar­ beiter des öffentlichen Diens­ tes angemahnt. Bei einem Tref­ fen am 18. September 2019 bekräftigten Lewentz und Lenz zudem die gemeinsame Grund­ satzerklärung der Landesregie­ rung und des dbb Landesbun­ des gegen Gewalt vomMärz dieses Jahres. Mit Blick auf die Personalsitua­ tion sagte Lenz, dass Abwan­ derungen und Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung aus Gewerkschaftssicht stetig zunähmen. Notwendig sei des­ halb eine Attraktivitätsoffensi­ ve für den öffentlichen Dienst. Nur wenn die Arbeitsbedin­ gungen in den Dienststellen verbessert würden, könnten Fachkräftesicherung und über­ zeugende Nachwuchsarbeit gelingen. Das Land müsse auf­ passen, in Konkurrenz mit an­ deren Bundesländern, dem Bund und der Privatwirtschaft nicht als unattraktiv zu gelten. Gesprochen wurde auch über das Betriebliche Gesundheits­ management sowie über Digi­ talisierung in der Landesver­ waltung. Für diese Bereiche forderte Lenz mehr Geld und mehr Personal- sowie Sach­ ressourcen. << BDZ Für bessere Aufstiegs­ chancen im Zolldienst Die eingeschränkten Aus- und Fortbildungskapazitäten des Zolls beschränken die Aufstiegschancen der Beam­ tinnen und Beamten. Darauf hat der Bundesvorsitzende der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), Dieter Dewes, hingewiesen. Derzeit könnten nur 70 Beam­ tinnen und Beamte des mitt­ leren Dienstes an der fachspe­ zifischen Qualifizierung (nach § 38 BLV) für den gehobenen Dienst teilnehmen – obwohl der Bedarf deutlich höher ist. „Unzureichende Investitionen in die personellen und räumli­ chen Aus- und Fortbildungs­ kapazitäten des Zolls der vergangenen Jahre können als Begründung für reduzier- te Aufstiegsmöglichkeiten nicht akzeptiert werden“, sagte Dewes am 12. Septem­ ber 2019. Zur nachhaltigen Stärkung der Berufsperspektiven von Bundesbeamtinnen und -be­ amten fordere der BDZ außer­ dem insgesamt ein moderne­ res und flexibleres Laufbahn- recht, so der BDZ-Chef weiter. Die Möglichkeit der fachspe­ zifischen Qualifizierung solle auch auf Beschäftigte aus­ geweitet werden, die vom gehobenen Dienst in den höheren Dienst aufsteigen wollen. << GDL Personalmangel: Aktionis- mus ist fehl am Platz Zur Behebung des Mangels an Lokomotivführern will der nie­ dersächsische Wirtschaftsmi­ nister Bernd Althusmann im Ausland nach Lokomotivfüh­ rern und Quereinsteigern su­ chen, um diese dann für die Arbeit im Führerstand ausbil­ den zu lassen. Die Gewerk­ schaft Deutscher Lokomotiv­ führer (GDL) lehnt die Initiative entschieden ab. „Offensichtlich verwechselt Minister Althusmann jedweden beliebigen Job mit der Verant­ wortung von Lokomotivfüh­ rern und deren sicherheits­ relevantem Beruf“, so der GDL- Bundesvorsitzende und dbb Vize Claus Weselsky. „Doch als Lokomotivführer zu arbeiten, ungelernt, ohne ordentlichen Schulabschluss – das geht gar nicht. Eine technische Berufs­ ausbildung und Sprachkennt­ nisse auf dem Level B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens sind unum­ gängliche Voraussetzungen. Das sollte vor allem einem Minister stets bewusst sein. Aktionismus und der Wink mit Fördermitteln sind hier total fehl am Platz.“ mitgliedsgewerkschaften > Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der GDL > Dieter Dewes, Bundesvorsitzender des BDZ > Lilli Lenz, Vorsitzende des dbb rheinland-pfalz << Kurz notiert Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft haben am 11. September 2019 das Besoldungs- und Versorgungsanpas­ sungsgesetz 2019–2021 einstimmig in 1. und 2. Lesung beschlos­ sen. Damit steht einer Auszahlung der erhöhten Bezüge und Ruhe­ gehälter rückwirkend zum 1. Januar 2019 und rechtzeitig zum 1. Oktober 2019 nichts mehr imWege. Auch die sogenannten Pro­ beläufe im Personalabrechnungssystem „KoPers“ sollen einwand­ frei gelaufen sein. Neben der allgemeinen Besoldungs- und Versorgungsanpassung (1. Januar 2019: 3 Prozent; 1. Januar 2020: 3,2 Prozent; 1. Januar 2021: 1,4 Prozent) beschloss die Bürgerschaft, die Außendienstzula­ ge für Außenprüfer der Steuerverwaltung von derzeit 38,35 Euro auf 76 Euro zu erhöhen. Damit wird eine langjährige Forderung des dbb hamburg und der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) erfüllt. Auch für das Jahr 2019 müssen Beamtinnen und Beamte in Sach­ sen-Anhalt keinen Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen. Finanzminister Michael Richter hat zugesichert: „Wenn sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsan­ gemessenen Alimentation in Sachsen-Anhalt ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf und damit die Pflicht zur Nachzahlung ergibt, werden aufgrund der Zusage auf der Bezügemitteilung im Dezem­ ber 2015 alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger so be­ handelt, als hätten sie im Jahr 2015 einen Antrag auf amtsange­ messene Besoldung gestellt. Nach der Rechtsprechung zur zeit­ nahen Geltendmachung gilt diese Zusage fort und macht eine erneute Geltendmachung in 2019 entbehrlich.“ Der Finanzminister habe klarstellend darauf hingewiesen, dass die Zusage nicht die Frage der amtsangemessenen Alimentation von Beamten und Richtern mit drei und mehr Kindern betrifft, die beim Bundesverfassungsgericht durch den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. Mai 2017 (Az.: 3 K 4913/14) an­ hängig ist, heißt es in einer Mitteilung des dbb sachsen-anhalt vom 12. September 2019. 42 dbb > dbb magazin | Oktober 2019

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