dbb magazin 11/2019

nachgefragt Wir brauchen eine deutliche Entlastung von Fremdaufgaben In Baden-Württemberg ist der staatliche Arbeitsschutz Aufga- be der kommunalen Gewerbe- aufsicht. Ihre Fachgewerkschaft BTB/komba kritisiert das als schlecht funktionierendes Flick- werk. Wo sehen Sie Mängel? Michael von Koch: Eine ausführliche Erklärung würde den Rahmen sprengen, gestatten Sie mir daher, in Stich­ worten zu antworten: Aufgrund der Kommunalisierung gibt es für die Beschäftigten des Ar­ beitsschutzes keine einheitliche Laufbahn, Stellenbewertung und Stellenbesetzung. Es be­ steht keine Dienst- und Fach­ aufsicht durch die Ministerien gegenüber den Stadtkreisen und keine einheitliche und aus­ reichende Ausbildung der Auf­ sichtsbeamten. Hinzu kommt eine hohe Belastung durch Fremdaufgaben, die je nach Landkreis bis zu 80 Prozent, bei der Stadt Stuttgart über 70 Prozent des Personals be­ treffen. Außerdem verstößt die Organisationsform nach unse­ rer Auffassung gegen die von der Internationalen Arbeits­ organisation ILO geschlossene Übereinkunft Nummer 81 zur Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel. Und nicht zuletzt wird es immer schwerer, gute Leute für den Arbeitsschutz zu finden: Mangels umfassender Ausbil­ dung und Zeit wollen die Mit­ arbeiter keine Kontrollen mehr durchführen. Besonders gefährdet sind tradi- tionell Beschäftigte im Bauge- werbe. In Stuttgart bestehen derzeit rund 21 000 Baustellen. Wie viele Baustellen werden Ihre Arbeitsschutzexperten zum Ende dieses Jahres kon­ trolliert haben? Ich gehe von 200 Baustellen aus. Die Berufsgenossenschaften haben allein 2017 die gewal­ tige Summe von knapp elf Milliarden Euro für Rehabili­ tation und finanzielle Kom­ pensation von Arbeitsunfall­ opfern aufwenden müssen. Was kann der Arbeitsschutz noch tun, um mehr Unfälle zu verhindern? Unsere Aufgabe besteht aus Beratung und Kontrolle. Wir sollten verstärkt an die Berufs­ verbände und Kammern her­ antreten und hier für Aufklä­ rung kleiner und mittlerer Unternehmen und deren Füh­ rungspersonal sorgen. Dazu ist aber eine deutliche Entlastung der Mitarbeiter von Fremdauf­ gaben erforderlich. ? nachgefragt bei ... ... Michael von Koch, Vorsitzender der BTB/komba-Fachgruppe Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg << Michael von Koch (BTB/komba Baden-Württemberg) ist Leiter der Abtei­ lung Gewerbeaufsicht im Amt für Umweltschutz Stuttgart. © Amt für Umweltschutz Stuttgart Arbeitsschutz gestern und heute Schritt um Schritt mehr Sicherheit Heute wird den Themen Arbeitsschutz und Unfallverhütung im Unternehmen ein hoher Stellenwert eingeräumt. Dorthin zu gelangen, war ein weiter Weg. Im 19. Jahrhundert waren die Arbeitsbedingungen katastrophal. Der moderne Arbeitsschutz geht auf die Fabrikarbeiter des 19. Jahrhunderts zurück, die sich für eine Verbesserung ihrer Situation einsetzten. Die Arbeit in den Fabriken war gefährlich, Unfälle häufig. Wer sich bei der Arbeit ver­ letzte, war nicht abgesichert, verlor sein Einkommen. 1883 verabschiedete der Reichstag das „Gesetz, betref­ fend die Krankenversicherung der Arbeiter“, 1884 das „Unfall­ versicherungsgesetz“ und 1891 das „Arbeiterschutzgesetz“. Unfall- und Gesundheits­ gefahren wurden nicht länger als unvermeidbar oder gar als individuelles Verschulden an­ gesehen. Unternehmer wur­ den verpflichtet, die Arbeitsbe­ dingungen der Beschäftigten zu verbessern. Ein Meilenstein des Arbeits­ schutzes ist das 1974 verab­ schiedete „Arbeitssicherheits­ gesetz (ASiG)“, wonach Betriebe von nun an gesetzlich ver­ pflichtet waren, Betriebsärzte einzustellen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit als Berater zu allen Fragen des Arbeitsschut­ zes einzubeziehen. Ein weiterer Meilenstein ist das 1996 in Kraft getretene „Arbeitsschutzgesetz“. Es re­ gelt die Aufgaben des Arbeit­ gebers und Arbeitnehmers im deutschen Arbeitsschutz. Zentrales Instrument des Ge­ setzes ist die Gefährdungsbe­ 18 dbb > dbb magazin | November 2019

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