dbb magazin 11/2019

Spazierengehen in der Mittagspause Arbeitsunfall oder nicht? Wenn ein Arbeitnehmer beim Spazierengehen in der Mittagspause stürzt, ist dies kein Arbeits­ unfall im Sinn der gesetzlichen Unfallversiche- rung (Hessisches Landessozialgericht Darmstadt, Urteil vom 24. Juli 2019, Az.: L 9 U 208/1). Der Versicherte arbeitete als Fondsmanager bei einer In­ vestmentgesellschaft. Seine Arbeitszeiten konnte er weit­ gehend frei bestimmen. Mit­ tags verließ er das Firmenge­ bäude für einen Spaziergang, stolperte über eine Steinplatte und verletzte sich an den Hand­ gelenken und am Knie. Die Be­ rufsgenossenschaft erkannte dies nicht als Arbeitsunfall an. Der Versicherte sei während einer Pause verunglückt, die ein eigenwirtschaftliches Ge­ präge gehabt habe. Der Ver­ sicherte wandte hiergegen ein, dass die Pause aufgrund seiner Arbeitsbelastung zur Fortsetzung der Arbeit erfor­ derlich gewesen sei. Die Richter folgten der Rechts­ auffassung der Berufsgenos­ senschaft. Die Tätigkeit des Versicherten sei im Unfallzeit­ punkt eine eigenwirtschaft­ liche Verrichtung gewesen, die nicht gesetzlich unfallver­ sichert sei. Spazierengehen sei keine Haupt- oder Neben­ pflicht aus dem Arbeitsver­ hältnis des Versicherten. Ferner bestehe eine arbeits­ rechtliche Verpflichtung zu gesundheitsfördernden, der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit dienenden Handlungen prinzipiell nicht. Der Versicherte sei auch kei­ ner besonderen betriebli- chen Belastung ausgesetzt gewesen, die ausnahmswei- se einen Versicherungsschutz für den Spaziergang begrün­ den könne. Wenn Beschäftigte einen Unfall auf einem Umweg zum Arbeitsplatz, bei einem Zwischenstopp am Briefkas- ten oder beim Spazierengehen in der Mittagspause erleiden, wird oft darüber gestritten, wann der gesetzliche Unfall­ versicherungsschutz besteht. Arbeitnehmerinnen und Ar­ beitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsdienliche Tätig­ keit verrichten. Verunglückt eine Versicherte oder ein Ver­ sicherter beimMittagsspazier­ gang, ist dies kein Arbeitsun­ fall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. arbeitnehmerrechte © unsplash.com/OSPAN ALI 37 dbb

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