dbb magazin 11/2019
Spazierengehen in der Mittagspause Arbeitsunfall oder nicht? Wenn ein Arbeitnehmer beim Spazierengehen in der Mittagspause stürzt, ist dies kein Arbeits unfall im Sinn der gesetzlichen Unfallversiche- rung (Hessisches Landessozialgericht Darmstadt, Urteil vom 24. Juli 2019, Az.: L 9 U 208/1). Der Versicherte arbeitete als Fondsmanager bei einer In vestmentgesellschaft. Seine Arbeitszeiten konnte er weit gehend frei bestimmen. Mit tags verließ er das Firmenge bäude für einen Spaziergang, stolperte über eine Steinplatte und verletzte sich an den Hand gelenken und am Knie. Die Be rufsgenossenschaft erkannte dies nicht als Arbeitsunfall an. Der Versicherte sei während einer Pause verunglückt, die ein eigenwirtschaftliches Ge präge gehabt habe. Der Ver sicherte wandte hiergegen ein, dass die Pause aufgrund seiner Arbeitsbelastung zur Fortsetzung der Arbeit erfor derlich gewesen sei. Die Richter folgten der Rechts auffassung der Berufsgenos senschaft. Die Tätigkeit des Versicherten sei im Unfallzeit punkt eine eigenwirtschaft liche Verrichtung gewesen, die nicht gesetzlich unfallver sichert sei. Spazierengehen sei keine Haupt- oder Neben pflicht aus dem Arbeitsver hältnis des Versicherten. Ferner bestehe eine arbeits rechtliche Verpflichtung zu gesundheitsfördernden, der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit dienenden Handlungen prinzipiell nicht. Der Versicherte sei auch kei ner besonderen betriebli- chen Belastung ausgesetzt gewesen, die ausnahmswei- se einen Versicherungsschutz für den Spaziergang begrün den könne. Wenn Beschäftigte einen Unfall auf einem Umweg zum Arbeitsplatz, bei einem Zwischenstopp am Briefkas- ten oder beim Spazierengehen in der Mittagspause erleiden, wird oft darüber gestritten, wann der gesetzliche Unfall versicherungsschutz besteht. Arbeitnehmerinnen und Ar beitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsdienliche Tätig keit verrichten. Verunglückt eine Versicherte oder ein Ver sicherter beimMittagsspazier gang, ist dies kein Arbeitsun fall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. arbeitnehmerrechte © unsplash.com/OSPAN ALI 37 dbb
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