dbb magazin 11/2019

mitgliedsgewerkschaften << BBW Verbesserungen für untere Besoldungsgruppen Der Beamtenbund Tarifunion in Baden-Württemberg (BBW) hat die Pläne der Regierungs­ koalition begrüßt, die Besol­ dung der Beamtinnen und Beamten in den Besoldungs­ gruppen A 5 und A 6 anzuhe­ ben. Dies sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, sagte BBW-Chef Kai Rosenberger am 30. September 2019. Vollkom­ men zufrieden sei man mit dem Plan aber nicht. „Selbst wenn die Gehälter in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 wie geplant angeho­ ben werden, reicht das mit ho­ her Wahrscheinlichkeit nicht dafür aus, dass das 15-prozen­ tige Abstandsgebot zur Sozial­ hilfe generell sichergestellt wird“, sagte Rosenberger mit Blick auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungs­ gerichts. Konkret wollen die Spitzen der grün-schwarzen Koalition laut einem Bericht der „Schwä­ bischen Zeitung“, dass Beam­ tinnen und Beamte, die bisher nach A 5 und A 6 bezahlt wer­ den, künftig Gehälter entspre­ chend der nächsthöheren Be­ soldungsgruppe erhalten. Sinn und Zweck dieser Maßnahme sei es, den Abstand zum sozi­ alhilferechtlichen Existenz­ minimum zu vergrößern. Die Bemühungen der Koalitions­ spitzen würdigte der BBW- Chef, verwies aber zugleich erneut auf ein Gutachten der Finanzwissenschaftlerin Prof. Dr. Gisela Färber. Demnach läge selbst nach der geplanten Verbesserung der Abstand zur Sozialhilfe etwa bei Beamtin­ nen und Beamte mit zwei Kin­ dern in den größeren Städten (insbesondere Stuttgart) auf­ grund der explodierenden Wohnkosten mit großer Wahr­ scheinlichkeit weiterhin bei weniger als 15 Prozent. „Das darf nicht sein“, unterstrich Rosenberger. << dbb sachsen-anhalt Kritik an Aussetzung der Pensionsfondszahlungen Wie die Zeitung „Volksstimme“ (Ausgabe vom 24. September 2019) berichtete, will die Lan­ desregierung die Überweisung an den Pensionsfonds in Höhe von 180 Millionen Euro im nächsten Jahr aussetzen. Der dbb sachsen-anhalt reagierte umgehend. „Es ist nicht Sinn und Zweck des Pensionsfonds, dass das Land mit dem Geld Haushalts­ löcher stopft. Der Pensions­ fonds ist die Altersvorsorge der Beamtinnen und Beam­ ten. Wenn sämtliche Pensio­ nen für Beamtinnen und Beamte, die nach 2006 einge­ stellt worden sind, ab 2030 komplett aus dem Fonds und nicht aus dem laufenden Haushalt finanziert werden sollen, muss kontinuierlich eingezahlt werden. Auf Vor­ sorge zu verzichten, ist keine nachhaltige Finanzpolitik“, sagte der dbb Landesvorsit­ zende Wolfgang Ladebeck. Wegen der über Jahre niedri­ gen Zinsen am Kapitalmarkt seien die Erträge des Pensions­ fonds ohnehin drastisch abge­ stürzt. Außerdem erinnerte der dbb Landesvorsitzende daran, dass im Pensionsfonds auch Geld der Beamtinnen und Beamten steckt: Das Son­ dervermögen „Versorgungs­ rücklage“, das in den Pensions­ fonds überführt wurde, sei durch verringerte Bezügean­ passungen der Besoldungs- und Versorgungsempfänger aufgebracht worden. << VRFF Rundfunkbeitrag soll bleiben Ulrich Eichbladt, der Bundes­ vorsitzende der Medienge­ werkschaft VRFF hat den Rundfunkbeitrag als Finan­ zierungsform der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstal­ ten verteidigt. Die Verfassungs- konformität des Rundfunk­ beitrags sei erst im vergange­ nen Jahr erneut festgestellt worden. „Als VRFF Die Mediengewerk­ schaft stellen wir nochmals unmissverständlich klar: Der Rundfunkbeitrag ist nicht nur verfassungskonform, er ist un­ erlässlich für die Finanzierung unabhängiger Medien in Deutschland“, sagte Eichbladt am 20. September 2019. Der VRFF-Chef reagierte damit auch auf einen Text des Ex-Verfassungsschutzchefs und CDU-Politikers Hans-Ge­ org Maaßen auf der Plattform Twitter. Dieser hatte dort ge­ schrieben, die öffentlich-recht­ lichen Sender seien „zu teuer, zu fett, zu borniert und zu par­ teiisch“. Eichbladt: „Das klingt irgendwie nach Wahlkampf – ob Herr Maaßen wohl mit die­ ser Aussage weiter am rechten Rand des konservativen Spek­ trums fischen möchte?“ << Kurz notiert Eine spürbare Verbesserung der Einkommenssituation der Tarifbe­ schäftigten im Sozialdienst der Bundeswehr hat der Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) am 4. Oktober 2019 gefordert. Für die Beamtinnen und Beamten dieses Bereichs hatte der VBB aufgrund des Aufgabenzuwachses, der Komplexität der Aufgabe, der permanenten Veränderung der rechtlichen Rahmenbedin­ gungen sowie in vielen Fällen der Ausweitungen der regionalen Zuständigkeit bereits eine Anhebung aller Dienstposten auf die Besoldungsgruppe A 12 durchsetzen können. Zudem hatte der VBB das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) schon früh­ zeitig und wiederholt gebeten, auf die Tarifbeschäftigten zuzuge­ hen und ihnen bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen die Übernahme in ein Beamtenverhältnis anzubieten. Sollte eine Übernahme ins Beamtenverhältnis nicht möglich oder gewünscht sein, werde sich der VBB im Rahmen der kommenden Tarifverhand­ lungen zusammen mit dem dbb dafür einsetzen, dass das Bezah­ lungsgefüge zumindest dem der Beschäftigten im Sozial- und Er­ ziehungsdienst der Kommunen angepasst wird. > Kai Rosenberger, Vorsitzender des BBW – Beamtenbund Tarifunion > Wolfgang Ladebeck, Vorsitzender des dbb sachsen-anhalt > Ulrich Eichbladt, Bundesvorsitzender der VRFF 44 dbb > dbb magazin | November 2019

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