dbb magazin 11/2019

interview Ein Grund für den Rückgang der Arbeitsschutzkontrollen ist der Personalmangel. Neben „üblichen Verdächtigen“ wie etwa der Bezahlung: Wo be- darf es noch Änderungen? Zugangsvoraussetzungen, Qualifikation, Ausbildung? Hier sind zwei Ebenen zu unter­ scheiden: In erster Linie ergibt sich ein Personaldefizit daraus, dass trotz der im Umfang und in der Komplexität wachsenden Aufgaben des Arbeitsschutzes in den Haushalten der Länder, auch in Hessen, nur ein Teil des erforderlichen zusätzlichen Personals vorgesehen werden kann. Die Gründe hierfür liegen zum größten Teil außerhalb des Wirkungsbereichs der Fachmi­ nisterien, in Hessen das HMSI. Eine zweite Ebene zeigt sich im grundsätzlichen Fachkräfte­ mangel, der zunehmend auch die Aufsichtsbehörden ergreift. Hier wird die Arbeitgeberat­ traktivität eine größere Bedeu­ tung erlangen. Aspekte wie Qualifikation und Bezahlung, aber auch organisatorische Aspekte der Aufgaben- und Verantwortungsgestaltung spielen hier eine große Rolle. Was bedeuten Digitalisierung und globale Vernetzung für die Zukunft des Arbeitsschutzes? Auch hier müssen wir zwei un­ terschiedliche Ebenen unter­ scheiden: Einerseits verändert sich mit der Digitalisierung in weiten Teilen der „Überwa­ chungsgegenstand“. Ein ein­ drückliches Beispiel ist die An­ lagensicherheit, bei der die Sicherheit der digitalen Steue­ rung zunehmend in den Fokus kommen muss – angefangen bei der Stabilität von Soft­ ware-Updates des Betriebs­ systems bis hin zu den Auswir­ kungen von Systemausfällen, zum Beispiel auch durch Ha­ ckerangriffe. Andererseits ergeben sich mit rasant zunehmenden arbeits­ schutzrelevanten digitalen In­ formationen in den Betrieben auch neue Überwachungs­ wege. Ein gutes Beispiel ist hier die Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, die sich mit der europaweiten Einführung des digitalen Kontrollgerätes drastisch verändert hat und neue Überwachungsstrategien ermöglicht und erfordert. Die Koordinationsaufgaben des Länderausschusses © ASMK Die Arbeitsschutzflyer des dbb Sicherheitshinweise Als gewerkschaftlicher Dachverband kümmert sich der dbb gemeinsammit seinen Fachge­ werkschaften auch intensiv um das Thema Arbeitsschutz. Bisher stehen acht Infoflyer zur Verfügung. Sie sind auf der dbb Homepage abrufbar und werden für Besucher der Arbeits­ schutzmesse A+A am Stand des dbb auch als gedruckte Broschüre verfügbar sein. Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Sozialen Arbeit Friedrichstraße169 10117Berlin Telefon 030.4081 -40 Telefax 030.4081 -4999 E-Mail post@dbb.de Internet www.dbb.de UnterdemDachdes dbb beamtenbundund tarifunion bietenkompetenteFachge- werkschaftenmit insgesamt mehrals1,2MillionenMit- gliederndenBeschäftigten desÖffentlichenDienstesund seinerprivatisiertenBereiche Unterstützungsowohl in tarifvertraglichenund beamtenrechtlichenFragen,alsauch imFallevon beruflichenRechtsstreitigkeiten.NurNähemit einerpersönlichüberzeugendenAnsprache jedes MitgliedsschafftauchdasnötigeVertrauen indie DurchsetzungskrafteinerSolidargemeinschaft. Der dbbbeamtenbundund tarifunion weißumdie Besonderheiten imÖffentlichenDienstund seinen privatisiertenBereichen.NähezudenMitgliedern istdieStärkedes dbb .Wir informieren schnellund vorOrtüber www.dbb.de ,überFlugblätter dbb aktuell undunsereMagazine dbbmagazin und tacheles . MitgliedwerdenundMitgliedbleiben in Ihrer zuständigenFachgewerkschaftvon dbbbeamten- bundund tarifunion –es lohnt sich! Derdbbhilft! Was ist,wenn trotzpräventiverMaßnahmenein ArbeitsunfallodereineberuflichbedingteErkran- kungeintritt?AlleBeschäftigten sindgegendiese Folgenbei ihremzuständigenUnfallversiche- rungsträger,derUnfallkasseoderderBerufs- genossenschaftabgesichert.FürBeamtinnen undBeamte istderDienstherr imRahmender Beamtenversorgungundderdarinenthaltenen Unfallfürsorgeleistungenzuständig.Nacheinem Arbeitsunfall (hierbeikannes sichauchum AuswirkungendurchGewaltsituationenhandeln) istderArbeitgeberbeziehungsweisederDienst- herrunverzüglichzuverständigen.SprechenSie imZweifelauch IhrenBetriebs-oderPersonal- ratan!Dasgiltauch fürkleinereVerletzungen, beidenenSpätfolgennichtauszuschließen sind.Diese sind im sogenanntenVerbandbuch zudokumentieren,dasherangezogenwerden kann, fallsAnsprüchegeltendgemachtwerden müssen.ZurSicherung IhrerAnsprüche sollten SiebeiNotwendigkeitunverzüglicheinenDurch- gangsarztaufsuchen.SofernSieeineKrankheit auf IhreberuflicheTätigkeitzurückführen, setzen Sie sichbittemit IhremUnfallversicherungsträ- geroder IhremDienstherrn inVerbindung.Bei FragenoderProblemenkönnenSie sichauchan IhreSicherheitsfachkraft,die staatlichenArbeits- schutzbehörden,diezuständigenTechnischen Aufsichtsbeamten IhresUnfallversicherungsträ- gersund– fallsvorhanden–andasDisability- Management IhresUnternehmensoder Ihrer Behördewenden. Berufsgenossenschaft fürGesundheitsdienst undWohlfahrtspflege (BGW) www.bgw-online.de Bundesanstalt fürArbeitsschutzund Arbeitsmedizin (BAuA)–www.baua.de DeutscheGesetzlicheUnfallversicherung (DGUV)–www.dguv.de Institut fürArbeitsschutzderDGUV (IFA) www.dguv.de/ifa ArbeitsunfallundBerufskrankheiten Weitere InformationenfindenSieunter: Foto:Coloubox.de 111019_APlusA_SozialeArbeit_DINllang_6S.indd 1 16.10.2019 09:45:01 Arbeits- und Gesundheitsschutz in Polizei und Justiz Friedrichstraße169 10117Berlin Telefon 030.4081 -40 Telefax 030.4081 -4999 E-Mail post@dbb.de Internet www.dbb.de UnterdemDachdes dbb beamtenbundund tarifunion bietenkompetenteFachge- werkschaftenmit insgesamt mehrals1,2MillionenMit- gliederndenBeschäftigten desÖffentlichenDienstesund seinerprivatisiertenBereiche Unterstützungsowohlin tarfvertraglichenund beamtenrechtlichenFragen,alsauch imFallevon beruflichenRechtsstreitigkeiten.NurNähemit einerpersönlichüberzeugendenAnsprache jedes MitgliedsschafftauchdasnötigeVertrauen indie DurchsetzungskrafteinerSolidargemeinschaft. Der dbbbeamtenbundund tarifunion weißumdie Besonderheiten imÖffentlichenDienstund seinen privatisiertenBereichen.NähezudenMitgliedern istdieStärkedes dbb .Wir informieren schnellund vorOrtüber www.dbb.de ,überFlugblätter dbb aktuell undunsereMagazine dbbmagazin und tacheles . MitgliedwerdenundMitgliedbleiben in Ihrer zuständigenFachgewerkschaftvon dbbbeamten- bundund tarifunion –es lohnt sich! Derdbbhilft! Was ist,wenn trotzpräventiverMaßnahmen einArbeitsunfallodereineberuflichbedingte Erkrankungeintritt? AlleBeschäftigten sindgegendieseFolgenbei ihremzuständig nUnfallversicherungsträger, derUnfallkasseoderderBerufsgenossenschaft, abgesichert.FürBeamte istderDienstherr im RahmenderBeamtenversorgungundderdarin enthaltenenUnfallfürsorgeleistungenzuständig. Arbeitsunfälle sindplötzlicheintretendeEreig- nisse,wieStolper-oderPKW-Unfälle,dieeinen Körperschaden,beispielsweiseeinenBruch, nach sichziehen.NacheinemArbeitsunfall ist derArbeitgeberbeziehungsweiseDienstherr unverzüglichzuverständigen.Dasgiltauch fürkleinereVerletzungen,beidenenSpätfol- gennichtauszuschließen sind.Diese sind im sogenanntenVerbandbuchzudokumentieren, dasherangezogenwerd nkann, fallsAnsprüche geltendgemachtwerdenmüssen. SofernSieeineKrankheitauf Ihreberufliche Tätigkeitzurückführen, setzenSie sichbittemit IhremUnfallversicherungsträgeroder Ihrem Dienstherrn inVerbindung. BeiFragenoderProblemenkönnenSie sichauch an IhrenPersonalrat, IhreSicherheitsfachkraft, die staatlichenArbeitsschutzbehörden,den zuständigenTechnischenAufsichtsbeamten IhresUnfallversicherungsträgersund– falls vorhanden–denDisability-ManagerderDienst- stellewenden. Bundesanstalt fürArbeitsschutzund Arbeitsmedizin (BAuA)–www.baua.de DeutscheGesetzlicheUnfallversicherung (DGUV)–www.dguv.de Institut fürArbeitsschutzderDGUV (IFA)– www.dguv.de/ifa www.agr-ev.de („AktiongesunderRücken“) ArbeitsunfallundBerufskrankheiten Weitere InformationenfindenSieunter: Foto:dbb 290917_APlusA_Vollzug_DINllang_6S.indd 1 01.08.2019 13:45:55 Arbeits- und Gesundheitsschutz im Krankenhaus Friedrichstraße169 10117Berlin Telefon 030.4081 -40 Telefax 030.4081 -4999 E-Mail post@dbb.de Internet www.dbb.de UnterdemDachdes dbb beamtenbundund tarifunion bietenkompetenteFachge- werkschaftenmit insgesamt mehrals1,2MillionenMit- gliederndenBeschäftigten desÖffentlichenDienstesund seinerprivatisiertenBereiche Unterstützungsowohl in tarifvertraglichenund beamtenrechtlichenFragen,alsauch imFallevon beruflichenRechtsstreitigkeiten.NurNähemit ei erpersönlichübezeugendenAnsprache jedes MitgliedsschafftauchdasnötigeVertrauen indie DurchsetzungskrafteinerSolidargemeinschaft. Der dbbbeamtenbundund tarifunion weißumdie Besonderheiten imÖffentlichenDienstund seinen privatisiertenBereichen.NähezudenMitgliedern istdieStärkedes dbb .Wir informieren schnellund vorOrtüber www.dbb.de ,überFlugblätter dbb aktuell undunsereMagazine dbbmagazin und tacheles . MitgliedwerdenundMitgliedbleiben in Ihrer zuständigenFachgewerkschaftvon dbbbeamten- bundund tarifunion –es lohnt sich! Derdbbhilft! Was ist,wenn trotzpräv ntiverMaßnahmen einArbeitsunfallodereineberuflichbedingte Erkrankungeintritt? AlleBeschäftigten sindgegendieseFolgenbei ihremzuständigenUnfallversicherungsträger, derUnfallkasseoderderBerufsgenossenschaft, abgesichert.FürBeamte istderDienstherr im RahmenderBeamtenversorgungundderdarin enthaltenenUnfallfürsorgeleistungenzuständig. Arbeitsunfälle sindplötzlicheintretendeEreig- nisse,wieSt lper-oderPKW-Unfälle,dieeinen Körperschaden,beispielsweiseeinenBruch, nach sichziehen.NacheinemArbeitsunfall ist derArbeitgeberbeziehungsweiseDienstherr unverzüglichzuverständigen.Dasgiltauch fürkleinereVerletzungen,beidenenSpätfol- gennichtauszuschließen sind.Diese sind im sogenanntenVerbandbuchzudokumentieren, dasherangezogenwerdenkann, fallsAnsprüche geltendgemachtwerdenmüssen. SofernSieeineKrankheitauf Ihreberufliche Tätigkeitzurückführen, setzenSie sichbittemit IhremUnfallversicherungsträgeroder Ihrem Dienstherrn inVerbindung. BeiFragenod rProblemenkönnenSie sich auchan IhrenBetriebs-oderPersonalrat, Ihre Sicherheitsfachkraft,die staatlichenArbeits- schutzbehörden,denzuständigenTechnischen Aufsichtsbeamten IhresUnfallversicherungs- trägersund– fallsvorhanden–denDisability- ManagerdesUnternehmenswenden. www.infektionsfrei.de www.nadelstichverletzung.de www.bgw-online.de www.agr-ev.de („AktiongesunderRücken“) www.dvv-ev.de (Viruskrankheiten) www.dguv.de (Unfallversicherung) www.baua.de (Arbeitsschutzund -medizin) ArbeitsunfallundBerufskrankheiten Weitere InformationenfindenSieunter: Foto:WitschelMike (Fotolia) 290917_APlusA_Krankenhaus_DINllang_6S.indd 1 01.08.2019 13:20:09 Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Feuerwehr dbbbeamtenbundund tarifunion Friedrichstraße169 10117Berlin Telefon 030.4081 -40 Telefax 030.4081 -4999 E-Mail post@dbb.de Internet www.dbb.de UnterdemDachdes dbb beamtenbundund tarifunion bietenkompetenteFachge- werkschaftenmit insgesamt mehrals1,2MillionenMit- gliederndenBeschäftigten desÖffentlichenDienstesund seinerprivatisiertenBereiche Unterstützungsowohl in tarifvertraglichenund beamtenrechtlichenFragen,alsauch imFallevon beruflichenRechtsstreitigkeiten.NurNähemit einerpersönlichüberzeugendenAnsprache jedes MitgliedsschafftauchdasnötigeVertrauen indie DurchsetzungskrafteinerSolidargemeinschaft. Der dbbbeamtenbundund tarifunion weißumdie Besonderheiten imÖffentlichenDienstund seinen privatisiertenBereichen.NähezudenMitgliedern istdieStärkedes dbb .Wir informieren schnellund vorOrtüber www.dbb.de ,überFlugblätter dbb aktuell undunsereMagazine dbbmagazin und tacheles . MitgliedwerdenundMitgliedbleiben in Ihrer zuständigenFachgewerkschaftvon dbbbeamten- bundund tarifunion –es lohnt sich! Weitere Informationen BroschürederDeutschenGesetzlichenUnfall- versicherung: „SicherheitundGesundheits- schutz imFe erwehr-undR ttu gsdienst“ undunter: Bundesanstalt fürArbeitsschutzund Arbeitsmedizin (BAuA)–www.baua.de DeutscheGesetzlicheUnfallversicherung (DGUV)–www.dguv.de Institut fürArbeitsschutzderDGUV (IFA)– www.dguv.de/ifa www.agr-ev.de („AktiongesunderRücken“) Derdbbhilft! indenBrand-undKatastrophenschutz-Geset- zendereinzelnenBundesländerverankert.Sie sindeinwichtigerBestandteildesSicherheits- undGesundheitsschutz s indenFeue wehre undRettungsdienstenund soll , soweit nochkeinegesetzlicheVerpflichtungb teh, in jederDienststell installiertwerde .Eine ausreichendeAufarbeitungbela tenderEi - satzerlebnisse trägtzurGesunderhaltungund somitauchzurErhaltungderArbeitsfähigkeit vonEinsatzkräftenentsch idendbei. Vorgesetztemüssen sich ihrerRollebewusst undentsprechendgeschult sein.Siemüssen eineguteArbeitsatmosphäre schaffenund sozialeStrukturen fördern.Denndann lässt sicheinGroßteilderbelastendenSituationen vond nEinsatzkräftenimKollegenkreis selbst auffangenundbewältgen. Foto:dbb 260917_APlusA_Feuerwehr_DINllang_6S.indd 1 01.08.2019 13:26:56 Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Verwaltung Friedrichstraße169 10117Berlin Telefon 030.4081 -40 Telefax 030.4081 -4999 E-Mail post@dbb.de Internet www.dbb.de UnterdemDachdes dbb beamtenbundund tarifunion bietenkompetenteFachge- werkschaftenmit insgesamt mehrals1,2MillionenMit- gliederndenBeschäftigten desÖffentlichenDienstesund seinerprivatisiertenBereiche Unterstützungsowohl in tarifvertraglichenund beamtenrechtlichenFragen,alsauch imFallevon beruflichenRechtsstreitigkeiten.NurNähemit einerpersönlichüberzeugendenAnsprache jedes MitgliedsschafftauchdasnötigeVertrauen indie DurchsetzungskrafteinerSolidargemeinschaft. Der dbbbeamtenbundund tarifunion weißumdie Besonderheiten imÖffentlichenDienstund seinen privatisiertenBereichen.NähezudenMitgliedern istdieStärkedes dbb .Wir informieren schnellund vorOrtüber www.dbb.de ,überFlugblätter dbb aktuell undunsereMagazine dbbmagazin und tacheles . MitgliedwerdenundMitgliedbleiben in Ihrer zuständigenFachgewerkschaftvon dbbbeamten- bundund tarifunion –es lohnt sich! Derdbbhilft! Was ist,wenn trotzpräventiverMaßnahmen einArbeitsunfallod reine eruflichbedngte Erkrankungeintritt? AlleBeschäftigten sindgegendieseFolgenbei ihremzuständigenUnfallversicherungsträger, derUnfallkasseoderderBerufsgenossenschaft, abgesichert.FürBeamte istderDienstherr im RahmenderBeamtenversorgungundderdarin enthaltenenUnfallfürsorgeleistungenzuständig. Arbeitsunfälle sindplötzlicheintretendeEreig- nisse,wieStolper-oderPKW-U fälle,dieeinen Körpersc aden,beispielsweiseeinenBruch, nach sichziehen.NacheinemArbeitsunfall ist derArbeitgeberbeziehungsweiseDienstherr unverzüglichzuverständigen.Dasgiltauch fürkleinereVerletzungen,beidenenSpätfol- gennichtauszuschließen sind.Diese sind im sogenanntenVerbandbuchzudokumentieren, dasherangezogenwerdenkann, fallsAnsprüche geltendgemachtwerdenmüssen. SofernSieeineKrankheitauf Ihreberufliche Tätigkeitzurückführen, setzenSie sichbittemit IhremUnfallversicherungsträgeroder Ihrem Dienstherrn inVerbindung. BeiFragenoderProblemenkönnenSie sich auchan IhrenBetriebs-oderPersonalrat, Ihre Sicherheitsfachkraft,die staatlichenArbeits- schutzbehörden,denzuständigenTechnischen Aufsichtsbeamten IhresUnfallversicherungs- trägersund– fallsvorhanden–denDisability- ManagerdesUnternehmenswenden. Bundesanstalt fürArbeitsschutzund Arbeitsmedizin (BAuA)–www.baua.de DeutscheGesetzlicheUnfallversicherung (DGUV)–www.dguv.de Institut fürArbeitsschutzderDGUV (IFA)– www.dguv.de/ifa Verwaltungs-Berufsgenossen chaft (VBG)– www.vbg.de ArbeitsunfallundBerufskrankheiten Weitere InformationenfindenSieunter: Foto:CathrinBach 290917_APlusA_Verwaltung_DINllang_6S.indd 1 01.08.2019 13:38:57 Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Schule Friedrichstraße169 10117Berlin Telefon 030.4081 -40 Telefax 030.4081 -4999 E-Mail post@dbb.de Internet www.dbb.de UnterdemDachdes dbb beamtenbundund tarifunion bietenkompetenteFachge- werkschaftenmit insgesamt mehrals1,2MillionenMit- gliederndenBeschäftigten desÖffentlichenDienstesund seinerprivatisiertenBereiche Unterstützungsowohl in tarifvertraglichenund beamtenrechtlichenFragen,alsauch imFallevon beruflichenRechtsstreitigkeiten.NurNähemit einerpersönlichüberzeugendenAnsprache jedes MitgliedsschafftauchdasnötigeVertrauen indie DurchsetzungskrafteinerSolidargemeinschaft. Der dbbbeamtenbundund tarifunion weißumdie Besonderheiten imÖffentlichenDienstund seinen privatisiertenBereichen.NähezudenMitgliedern istdieStärkedes dbb .Wir informieren schnellund vorOrtüber www.dbb.de ,überFlugblätter dbb aktuell undunsereMagazine dbbmagazin und tacheles . MitgliedwerdenundMitgliedbleiben in Ihrer zuständigenFachgewerkschaftvon dbbbeamten- bundund tarifunion –es lohnt sich! Derdbbhilft! Was ist,wenn trotzpräventiverMaßnahmen einArbeitsunfallod rein eruflichbedngte Erkrankungeintritt? AlleBeschäftigten sindgegendieseFolgenbei ihremzuständigenUnfallversicherungsträger, derUnfallkasseoderderBerufsgenossenschaft, abgesichert.FürBeamte istderDienstherr im RahmenderBeamtenversorgungundderdarin enthaltenenUnfallfürsorgeleistungenzuständig. Arbeitsunfälle sindplötzlicheintretendeEreig- nisse,wieStolper-oderPKW-U fälle,dieeinen Körpersc aden,beispielsweiseeinenBruch, nach sichziehen.NacheinemArbeitsunfall ist derArbeitgeberbeziehungsweiseDienstherr unverzüglichzuverständigen.Dasgiltauch fürkleinereVerletzungen,beidenenSpätfol- gennichtauszuschließen sind.Diese sind im sogenanntenVerbandbuchzudokumentieren, dasherangezogenwerdenkann, fallsAnsprüche geltendgemachtwerdenmüssen. SofernSieeineKrankheitauf Ihreberufliche Tätigkeitzurückführen, setzenSie sichbittemit IhremUnfallversicherungsträgeroder Ihrem Dienstherrn inVerbindung. BeiFrageno erProblemenkönnenSie sichauch an IhrenPersonalrat, IhreSicherheitsfachkraft, die staatlichenArbeitsschutzbehörden,den zuständigenTechnischenAufsichtsbeamten IhresUnfallversicherungsträgersund– falls vorhanden–denDisability-ManagerderDienst- stellewenden. Bundesanstalt fürArbeitsschutzund Arbeitsmedizin (BAuA)–www.baua.de DeutscheGesetzlicheUnfallversicherung (DGUV)–www.dguv.de Institut fürArbeitsschutzderDGUV (IFA)– www.dguv.de/ifa www.agr-ev.de („AktiongesunderRück n“) ArbeitsunfallundBerufskrankheiten Weitere InformationenfindenSieunter: Foto:GualtieroBoffi (Fotolia) 260917_APlusA_Lehrer_DINllang_6S.indd 1 01.08.2019 13:24:30 Arbeits- und Gesundheitsschutz in Verkehrsberufen Friedrichstraße169 10117Berlin Telefon 030.4081 -40 Telefax 030.4081 -4999 E-Mail post@dbb.de Internet www.dbb.de UnterdemDachdes dbb beamtenbundund tarifunion bietenkompetenteFachge- werkschaftenmit insgesamt mehrals1,2MillionenMit- gliederndenBeschäftigten desÖffentlichenDienstesund seinerprivatisiertenBereiche Unterstützungsowohl in tarifvertraglichenund beamtenrechtlichenFragen,alsauch imFallevon beruflichenRechtsstreitigkeiten.NurNähemit einerpersönlichüberzeugendenAnsprache jedes MitgliedsschafftauchdasnötigeVertrauen indie DurchsetzungskrafteinerSolidargemeinschaft. Der dbbbeamtenbundund tarifunion weißumdie Besonderheiten imÖffentlichenDienstund seinen privatisiertenBereichen.NähezudenMitgliedern istdieStärkedes dbb .Wir informieren schnellund vorOrtüber www.dbb.de ,überFlugblätter dbb aktuell undunsereMagazine dbbmagazin und tacheles . MitgliedwerdenundMitgliedbleiben in Ihrer zuständigenFachgewerkschaftvon dbbbeamten- bundund tarifunion –es lohnt sich! Derdbbhilft! Was ist,wenn trotzpräventiverMaßnahmen einArbeitsunfallod rein eruflichbedngte Erkrankungeintritt? AlleBeschäftigten sindgegendieseFolgenbei ihremzuständigenUnfallversicherungsträger, derUnfallkasseoderderBerufsgenossenschaft, abgesichert.FürzugewieseneBeamte istder Dienstherr imRahmenderBeamtenversorgung undderdarinenthaltenenUnfallfürsorgelei- stungenzuständig. Arbeitsunfälle sindplötzlicheintretendeEreig- nisse,wieStolper-oderPKW-Unfälle,dieeinen Körperschadennach sichziehen.AuchEreig- nisse,diezueinerpsychischenGesundheitsstö- rung führenkönnen,geltenalsArbeitsunfälle. DieUnfallversicherungBundundBahnzählt dazuu.a.dieBedrohungdeseigenen Lebens oderderkörperlichenUnversehrtheit,diedirekte Konfrontationmit schwerentstellten, sterben- denoder totenPersonen,dengewaltsamenoder plötzlichenVerlusteinernahestehendenPerso n od rdiedir kteBeobachtungvonGewalt. SolltenSieeinenUnfallodereinbelastendes Ereigniserleben, istes fürdessenAnerkennung alsArbeitsunfallerforderlich,eineUnfallanzeige zuerstellen.Voraussetzung fürdieAnerken- nung istdasAufsucheneinesDurchgangsarz- tes.DieseroderderArbeitgebermeldenden ArbeitsunfallanschließenddemUnfallversi- cherungsträger,derüberdieAnerkennungals Arbeitsunfallentscheidet. SofernSieeineKr nkheitauf Ihreberufliche Tätigkeitzurückführen, solltenSie sichumge- hendmit IhremUnfallversicherungsträgeroder Dienstherrn inVerbindung setzen. BeiFragenoderProblemenkönnenSie sich nebendereigenenFachgewerkschaftandie Betriebs-oderPersonalräte,denBetriebs- arzt,diebetrieblicheSicherheitsfachkraft,die staatlichenArbeitsschutzbehörden,oderden zuständigenTechnischenAufsichtsbeamtendes Unfallversicherungsträgerswenden. ArbeitsunfallundBerufskrankheiten Foto:boedefeld1969 (Fotolia) 051017_APlusA_Verkehr_DINllang_6S.indd 1 01.08.2019 13:32:20 Arbeits- und Gesundheitsschutz im Straßenbetriebsdienst Friedrichstraße169 10117Berlin Telefon 030.4081 -40 Telefax 030.4081 -4999 E-Mail post@dbb.de Internet www.dbb.de UnterdemDachdes dbb beamtenbundund tarifunion bietenkompetenteFachge- werkschaftenmit insgesamt mehrals1,2MillionenMit- gliederndenBeschäftigten desÖffentlichenDienstesund seinerprivatisiertenBereiche Unterstützungsowohl in tarifvertraglichenund beamtenrechtlichenFragen,alsauch imFallevon beruflichenRechtsstreitigkeiten.NurNähemit einerpersönlichüberzeugendenAnsprache jedes MitgliedsschafftauchdasnötigeVertrauen indie DurchsetzungskrafteinerSolidargemeinschaft. Der dbbbeamtenbundund tarifunion weißumdie Besonderheiten imÖffentlichenDienstund seinen privatisiertenBereichen.NähezudenMitgliedern istdieStärkedes dbb .Wir informieren schnellund vorOrtüber www.dbb.de ,überFlugblätter dbb aktuell undunsereMagazine dbbmagazin und tacheles . MitgliedwerdenundMitgliedbleiben in Ihrer zuständigenFachgewerkschaftvon dbbbeamten- bundund tarifunion –es lohnt sich! Derdbbhilft! Was ist,wenn trotzpräventiverMaßnahmen einArbeitsunfallod rein eruflichbedingte Erkrankungeintritt? AlleBeschäftigtensindgegendieseFolgenbei ihremzuständigenUnfallversicherungsträger, derUnfallkasseoderderBerufsgenossenschaft, abgesichert.FürBeamte istderDienstherr im RahmenderBeamtenversorgungundderdarin enthaltenenUnfallfürsorgeleistungenzuständig. ArbeitsunfällesindplötzlicheintretendeEreig- nisse,wieStolper-oderPKW-U fälle,dieeinen Körpersc aden,beispielsweiseeinenBruch,nach sichziehen.NacheinemArbeitsunfall istder ArbeitgeberbeziehungsweiseDienstherrunver- züglichzuverständigen.Dasgiltauch fürkleinere Verletzungen,beidenenSpätfolgennichtauszu- schließensind.Diesesind imsogenanntenVer- bandbuchzudokumentieren,dasherangezogen werdenkann, fallsAnsprüchegeltendgemacht werdenmüssen. SofernSieeineKrankheitauf Ihreberufliche Tätigkeitzurückführen,setzenSiesichbittemit IhremUnfallversicherungsträgeroder Ihrem Dienstherrn inVerbindung. BeiFragenoderProblemenkönnenSiesichauch an IhrenPersonalrat, IhreSicherheitsfachkraft,die staatlichenArbeitsschutzbehörden,denzuständi- genTechnischenAufsichtsbeamten IhresUnfall- versicherungsträgersund– fallsvorhanden–den Disability-ManagerderDienststellewenden. Bundesanstalt fürArbeitsschutzund Arbeitsmedizin (BAuA)–www.baua.de DeutscheGesetzlicheUnfallversicherung (DGUV)–www.dguv.de Institut fürArbeitsschutzderDGUV (IFA)–www.dguv.de/ifa Bundesanstalt fürStraßenwesen– www.bast.de Bundesministerium fürVerkehrund digitale Infrastruktur–www.bmvi.de ArbeitsunfallundBerufskrankheiten Weitere InformationenfindenSieunter: Foto:eyetronic (Fotolia) 290917_APlusA_Straßenwärter_DINllang_6S.indd 1 01.08.2019 13:29:13 5 dbb > dbb magazin | November 2019

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