dbb magazin 12/2019

nachgefragt deln aber hoch professionell und lassen sich nicht provo­ zieren. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass sich in den Dienststellen, die mit der Be- kämpfung der Clankriminalität zu tun haben, die Kolleginnen und Kollegen darüber freuen, dass sich endlich mehr tut. Ich sage es den Einsatzkräften auch immer persönlich, wie- derhole es jetzt aber gerne noch einmal: Die Politik und ich als politisch verantwortli- cher Innensenator stehen hin- ter den Kolleginnen und Kol­ legen. Ich glaube, das spüren sie auch. Wie wollen Sie an das krimi- nelle Vermögen der Clans ran- kommen? Die Familien sind längst dabei, ihr schmutziges Geld legal anzulegen, in Im- mobilien, Restaurants, Bars. Die Erstellung einer gerichts- festen Beweiskette stellt die Ermittler in jedem Fall vor eine enorme Herausforderung … Wir haben zusammen mit anderen Behörden und Ver­ waltungen Maßnahmen und Möglichkeiten erarbeitet, um verstärkt Gewerbe- und Finanz- kontrollen durchführen zu kön- nen. Die steuerrechtlichen Gewerbekontrollen wurden erhöht und ein verbesserter Informationsaustauch zur Ver- hinderung von Geldwäsche vereinbart. Alle beteiligten Behörden und Verwaltungen zeigen Steuerstraftaten konse- quent an und leiten Hinweise beziehungsweise steuerrechtli- che Verdachtsmomente an die Finanzverwaltung weiter. Ins- gesamt wurden die rechtlichen Möglichkeiten zur Vermögens- abschöpfung intensiviert. Bei der Staatsanwaltschaft wurde eine Spezialabteilung zur Ab- schöpfung kriminellen Vermö- gens gegründet. Inwiefern die Möglichkeiten der Vermögens- abschöpfung zur Einziehung illegal erlangten Vermögens ausreichend sind, ob wir an der einen oder anderen Stelle noch nachbessern können, müssen wir abwarten. Wir haben hier ein vergleichsweise neues Instrument, mit dem wir noch Erfahrungen machen. Diese Beweislastumkehr wäre eine ganz konkrete Erweite- rung des rechtlichen Spiel- raums. Wie sieht es mit Blick auf die technische Überwa- chung aus – reichen da die bislang zulässigen Möglich­ keiten aus, oder sollte der Gesetzgeber auch hier nach- steuern? Die Abschottung beziehungs- weise der ständige Versuch sich abzuschotten, ist ein Merkmal des „Clanmilieus“ und erschwert naturgemäß die operativen polizeilichen Maßnahmen. Aber, das ist für die Strafverfolgungsbehör- den nicht neu. Das galt auch schon bei der Bekämpfung der „Rockerkriminalität“ und wird die Ermittlungsbehörden auch bei der Bekämpfung der Clan- kriminalität nicht an Erfolgen hindern. Wir dürfen bei allem Streben nach erfolgreichen Er- mittlungen nicht vergessen, dass ein klarer rechtlicher Rah- men für nicht offenes Ermit- teln besteht. Daran werden wir uns halten und gleichzei- tig alle uns zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel ausschöpfen. Aufgrund begrenzter finanzieller Mög- lichkeiten konnte in den ver- gangenen Jahren nur wenig investiert werden. Die Zeiten haben sich geändert. Meine drei wichtigsten Punkte sind: mehr Personal, optimale Aus- stattung und bessere Bezah- lung. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass unsere Polizei das Bestmögliche zur Kriminalitätsbekämpfung bekommt. Strafverfolgung ist sicher der ganz entscheidende Part bei der Bekämpfung der Clan- kriminalität. Aber müssten par- allel nicht auch neue politische Schwerpunktsetzungen und eine breite gesellschaftliche De- batte mit Blick auf die Akteure angestoßen werden? Welche Rolle spielen Integration und konkrete Angebote für Ausstei- ger? Wie wichtig ist die kritische öffentliche Auseinandersetzung mit den klassischen Verhaltens- mustern und Rollenmodellen aus dem Dunstkreis der Clans – Gewaltverherrlichung, Machis- mo, die totale Ablehnung des Staates und seiner Regeln? Was möchten Sie zum Beispiel jungen Menschen sagen, die sogenannte Gangsta-Rapper glorifizieren, etwa Bushido, der sich in Berlin ganz offen mit kriminellen Clans einlässt? Sie haben Recht, das Thema muss gesamtgesellschaftlich angegangen werden und kann nicht allein von der Polizei oder einem einzigen Bezirksamt be- wältigt werden. Genau deshalb verfolgen wir ein gesamtgesell- schaftliches, umfassendes Kon- zept aus Prävention und Repres- sion. Unsere Maßnahmen und unsere Bekämpfungsansätze können nur erfolgreich sein, wenn wir wirklich ganzheitlich ansetzen, also alle Aspekte und Möglichkeiten betrachten und ressortübergreifend zusam- menarbeiten. Wir haben diese Thematik in unserem 5-Punkte- Plan zur Bekämpfung der Clan- kriminalität berücksichtigt. Ein Punkt ist die Erarbeitung eines ressortübergreifenden phäno- menbezogenen Rahmenkon- zepts, um den Einstieg von jungen Menschen in die (Orga- nisierte) Kriminalität möglichst frühzeitig zu verhindern und einen Ausstieg zu ermöglichen. Wir müssen den jungen Men- schen ganz klar sagen: Halt Dich von Kriminellen fern. Bu­ shido ist kein Vorbild. Bushido ist ein abschreckendes Beispiel dafür, was passiert wenn Du Dich mit Clans einlässt. 19 dbb > dbb magazin | Dezember 2019

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