dbb magazin 12/2019

arbeitnehmerrechte << Gibt es Übernahme­ garantien für Azubis? Hier gelten die gleichen Rege- lungen wie bisher. Wer seine Prüfung erfolgreich abschließt, bekommt zunächst einen be- fristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr und kann dann anschlie- ßend in ein unbefristetes Ar- beitsverhältnis wechseln. << Was gilt für leistungs­ geminderte oder schwer­ behinderte Beschäftigte? Auch diese Kolleginnen und Kollegen können in die Auto- bahn GmbH wechseln. Hier muss im Vorfeld darauf geach- tet werden, dass alle Vereinba- rungen, die gegebenenfalls im Zuge eines Personalgespräches oder des Betrieblichen Einglie- derungsmanagement (BEM) getroffen wurden, mit im Ver- wendungsvorschlag berück- sichtigt werden und von der Autobahn GmbH anerkannt und übernommen werden. << Sind Bewerbungen für bestimmte Standorte möglich? Zunächst einmal gibt es eine Arbeitsstättengarantie für alle Beschäftigten. Es wird spä- ter auch möglich sein, sich in- nerhalb der GmbH versetzen zu lassen. Hierzu wurden bis- lang allerdings noch keine Ver- einbarungen getroffen. Es wird Aufgabe der Betriebsräte sein, entsprechende Betriebsverein- barungen mit der Autobahn GmbH abzuschließen. << Welche Vorteile gibt es gegenüber den Tarifver­ trägen mit dem Bund, den Ländern und Hessen? Die Vorteile sind vielfältig und bedürfen genauer Be- trachtung. Erstmals wurde im Tarifvertrag mit der Auto- bahn GmbH eine bundes- weit einheitliche Arbeits- zeit vereinbart. Die Entwick- lungsmöglichkeiten in die- sem Tarifvertrag sind anderen Kriterien unterworfen als in TVöD, TV-L und TV-H. Jetzt steht die tatsächlich erbrachte Arbeit im Vordergrund und nicht – wie bisher – die gefor- derte notwendige Ausbildung. Weitere für die Beschäftigten attraktive Punkte sind ein vol- les 13. Monatsgehalt, ein Un- ternehmensbonus und vieles mehr. << Wenn Beschäftigte nicht wechseln möchten ... ... werden sie mit Gestellungs- vertrag der Autobahn GmbH gestellt, verbleiben im öffent­ lichen Dienst und fallen unter das bisher für sie anwendbare Tarifrecht. << Wird es Personal- und Betriebsräte geben? Aufgrund der Geschäftsform der Autobahn GmbH wird es in diesem Bereich keine Perso- nalrätestruktur mehr geben. Vielmehr gilt das Betriebsver- fassungsgesetz. Auch hierzu wurden bereits Tarifverträge mit der Autobahn GmbH ab- geschlossen: der Tarifvertrag zur Bildung eines Übergangs- betriebsrates und zur zukünf- tigen Betriebsratsstruktur in der Autobahn GmbH. Die Mandatsträger sind zum Teil schon auf das Betriebsverfas- sungsrecht geschult oder be- finden sich noch in Schulungs- maßnahmen, sodass künftig sichergestellt ist, dass die Inte- ressen aller Beschäftigten ord- nungsgemäß nach dem Be- triebsverfassungsgesetz vertreten werden. << Ist das Tarifwerk rechtsverbindlich? Der Tarifvertrag ist seit Ab- schluss der Redaktion am 15. Oktober 2019 rechtswirksam. << Wer informiert über das weitere Vorgehen? Die Autobahn GmbH, die je- weiligen Bundesländer und selbstverständlich die Gewerk- schaften. Die dbb Fachgewerk- schaften werden hierzu in zahlreichen Veranstaltungen informieren. Ferner werden sie darüber hinaus in Rundschrei- ben, auf ihren Internetseiten und in den sozialen Medien be- richten. Aber auch die individu- elle Betreuung der dbb Mitglie- der wird maßgeblich sein. << Viele Beschäftigte sind nach wie vor verunsi­ chert. Wie hilft der dbb? Obwohl der dbb in Koope­ ration mit den von der Um- strukturierung betroffenen Fachgewerkschaften bereits zahlreiche Regionalkonferen- zen zum Thema durchgeführt hat, muss noch viel Aufklä- rungsarbeit geleistet werden, denn manche Sachverhalte werden zum Teil sehr unter- schiedlich kommuniziert und interpretiert. Spezifische In- formationen können Betroffe- ne im Bereich „Arbeitnehmer“ unter www.dbb.de in Form von Flugblättern herunterla- den. In Kürze wird dort auch ein „dbb spezial“ zur Auto- bahn GmbH erscheinen. << ... am 18. Oktober 2019 in Leipzig ... << ... am 21. Oktober 2019 in Köln ... << ... sowie am 16. Oktober 2019 in Hamburg. © Roberto Pfeil © Kerstin Seipt © Florian Eisele 31 dbb > dbb magazin | Dezember 2019

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