dbb magazin 12/2019

arbeitnehmerrechte beruflicher Arbeit außerhalb einer Dienststelle oder eines sonstigen örtlich gebundenen Arbeitsplatzes unter der Nut- zung mobiler Arbeitsmittel ortsflexibles Arbeiten dar – demzufolge bedarf es einer ausreichenden Bereitstellung von technischen Ressourcen. Häufig werden hierbei die Zu- griffsmöglichkeiten auf die behördlichen IT-Strukturen vorausgesetzt. Die Inanspruch­ nahme von mobilem Arbeiten beruht auf dem Prinzip der Frei- willigkeit und kann nicht ange- ordnet werden. Die Ausgestal- tung richtet sich nach dem jeweiligen Dienst- und Arbeits- verhältnis. Hingegen wird die Verpflichtung, den Dienst in vollem Umfang in der Dienst- stelle oder sonstigen örtlich ge- bundenen Arbeitsplätzen zu verrichten, für die Dauer der mobilen Arbeit aufgehoben. << Regeln für mobiles Arbeiten Dienstvereinbarungen sind das notwendige Regelwerk zwischen Behördenleitung und Personalvertretung, mit denen das mobile Arbeiten bestmöglich geregelt werden kann. Denn mit der Einführung des mobilen Arbeitens gehen zahlreiche Fragen der Beschäf- tigten zur ortsflexiblen Arbeits- platzgestaltung einher – zum Beispiel: wer entscheidet darü- ber, dass mobiles Arbeiten in Anspruch genommen werden kann? Und was sind die Vor- aussetzungen dafür? Besteht ein Grund zur Sorge der Ent- grenzung von Berufs- und Pri- vatleben? Wie können bereits im Vorfeld mögliche Neidde- batten im Kollegenkreis ver- mieden werden? und vieles mehr ... Flexible Arbeitsmodelle erfor- dern somit klare Regeln, damit auch ein stückweites Vertrauen entstehen kann. Die örtliche Abwesenheit von Beschäftigten darf unter anderem zu keiner Beeinträchtigung der Aufga­ benerledigung führen und die jeweiligen Tätigkeiten müssen zummobilen Arbeiten geeignet sein. Eine Grundvoraussetzung für das Arbeiten außerhalb der dienstlichen Räumlichkeiten ist in erster Linie sich selbst zu ma- nagen. Ein hohes Maß an Selbst- organisation, effizientes Arbei- ten und Verlässlichkeit sind dabei unabdingbar. Die Dienst- oder Arbeitsver- richtung außerhalb des örtlich gebundenen Arbeitsplatzes sollte im Kollegenkreis abge- stimmt werden. Außerdem müssen sich die Führungskräf- te und die Mitarbeiter(innen) über die konkreten Aufgaben, die in mobiler Arbeit erledigt werden sollen sowie den zeitli- chen Umfang der im konkreten Fall mobil zu leistenden Arbeit verständigen. Dies insbeson­ dere vor dem Hintergrund des Eigenschutzes. Flexible Arbeit darf nicht zur Selbstausbeu- tung führen. Daher müssen zeitliche Grenzen gesetzt und eingehalten werden. Nicht au- ßer Acht gelassen werden darf auch die „Sichtbarkeit“ im Kol- legenkreis. Wer selten vor Ort am Arbeitsplatz ist, sollte dar- auf achten, die kollegialen und sozialen Kontakte zu pflegen und dass die jeweiligen Arbeits- ergebnisse als Teammitglied wahrgenommen werden. Weitere Gesichtspunkte zu Datenschutz- oder Geheim- schutzbestimmungen, IT-Si- cherheit sowie dem Arbeits- und Gesundheitsschutz am mobilen Arbeitsplatz sollten ebenfalls als klarstellende Hinweise und Regeln im Rah- men von Dienstvereinbarun- gen berücksichtigt werden. Er­ folgsfaktoren sind aber auch unterstützende technische Rahmenbedingungen wie ein geeignetes, elektronisches Zeiterfassungssystem und die passende IT- und Arbeits- platzausstattung. << Chancen und Risiken des mobilen Arbeitens Mobiles Arbeiten ist angesichts der flexiblen Arbeitsmodelle und der Digitalisierung ein Wettbewerbsvorteil zur besse- ren Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege und stei- gert die Leistungsbereitschaft. Ein wesentlicher Vorteil ist auch die Zeitersparnis für die tägliche Hin- und Rückfahrt zum örtlich gebundenen Ar- beitsplatz. Laut Statistischem Bundesamt brauchen Erwerbs- tätige pro Weg durchschnitt- lich mehr als eine Stunde zum Arbeitsplatz. Wenn dann noch ein Kind in die Kita oder den Kindergarten gebracht wird, verlängert sich die Zeit ent- sprechend. Zunehmend wird auch während Dienst- oder Ge- schäftsreisen in Bahn und Flug- zeug mobil gearbeitet. Denn wer der Ansicht ist, dass sich die Dienstreisen durch die Digi- talisierung verringern, irrt. Die Entwicklung ist eine andere: Zwischen 2004 und 2017 stieg beispielsweise die Zahl der Ge- schäftsreisen von deutschen Unternehmen von 146 auf 188 Millionen. Die Digitalisierung hilft beim Reisen. Die Kehrseite der Medaille des mobilen Arbeitens ist, sich und andere davor zu schützen zu viel zu arbeiten. Es besteht durchaus die Gefahr, dass die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben immer mehr ver­ wischen. Diese Grenzen muss jede und jeder weitestgehend eigenverantwortlich ziehen. Es braucht zudem entsprechen- der Schutzmechanismen. Die sozialen und direkten Kon- takte im Kollegenkreis dürfen nicht zum Erliegen kommen. Zudem können nicht sämtliche Tätigkeiten aus der Ferne erle- digt werden. Ein Personalge- spräch muss nach wie vor von Angesicht zu Angesicht geführt werden. Thomas Liebel << Der Autor ... ... ist stellvertretender Bun- desvorsitzender der Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ und Vorsitzender des Gesamtpersonalrates bei der Generalzolldirektion © Colourbox.de 33 dbb > dbb magazin | Dezember 2019

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