dbb magazin 1-2/2020
jugend Neues Berufsbildungsgesetz in Kraft Ein Anfang ist gemacht Seit 1. Januar 2020 ist das neue Berufsbildungs gesetz (BBiG) in Kraft. Die Gesetzesnovelle sichert nach Auffassung von Bundesbildungs ministerin Anja Karliczek die Fachkräfteaus bildung in Deutschland. Die Entscheidung zwischen beruflicher Aus- und Fortbildung oder Studium sei ab sofort keine Frage eines Mehr oder Weniger, sondern die Wahl zwi- schen zwei gleichwertigen Wegen zum beruf lichen Erfolg. Vertreter der dbb jugend sehen indes Nachbesserungsbedarf. Zentrales Element der BBiG- Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstu- fen für die höherqualifizieren- de Berufsbildung. Abschlüsse sollen künftig die Bezeichnun- gen „Geprüfte/r Berufsspezia- list(in)“, „Bachelor Professio- nal“ oder „Master Professional“ tragen. Die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium wird dadurch ver- deutlicht. Weil die Bezeichnun- gen international verständlich sind, fördern sie die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger. Ein anderer wichtiger Bestand- teil der BBiG-Novelle ist die Ein- führung einer ausbalancierten Mindestausbildungsvergütung von zunächst 515 Euro im ers- ten Lehrjahr. „Mit der Mindest- vergütung setzen wir dort an, wo es keine Tarifbindung Min- destvergütung und neue Ab- schlüsse gibt. Sie hält Maß und Mitte, schafft Transparenz und steigert die Attraktivität. Das ist auch dort besonders wichtig, wo Fachkräftenachwuchs drin- gend gesucht wird. Mit jedem Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden etwas mehr, da sie mit jedem Jahr mehr lernen und damit mehr für den Betrieb leisten“, erläuterte die Bundes- bildungsministerin. Weitere Schwerpunkte der No- velle sind erweiterte Möglich- keiten der Teilzeitberufsausbil- dung, Regelungen für eine größere Durchlässigkeit inner- halb der beruflichen Bildung sowie verbesserte Bestimmun- gen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen. Ver- fahren sollen vereinfacht, Bü- rokratie abgebaut werden. << Gute Ansätze, aber auch Fragezeichen Gute Ansätze, aber auch Frage- zeichen sieht dbb Vize Jürgen Böhm bei der Ende November 2019 nach Beratung des Bun- desrates beschlossenen Geset- #zukunftberufsbildung Das Potenzial unserer Beschäftigten berücksichtigen – hier sehe ich Nachholbedarf im öffentlichen Dienst! fördern und dabei ihre Vorbildung dbbj.de Die Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten Allerdings ist der Einigungsvorbehalt eher ein Teilzeitkiller. Hier muss nachgebessert werden. #zukunftberufsbildung in der Ausbildung ist wichtig. dbbj.de #zukunftberufsbildung dbbj.de Der öffentliche Dienst muss Nur so kann er künftig die Leistung erbringen, die die Bürgerinnen und Bürger zu Recht erwarten. Das neue BBiG kann hierfür nur ein Anfang sein. Wer Champions League will, darf nicht Kreisklasse bieten! für Azubis attraktiver werden. << Lena Keim, Landesjugendleiterin der dbb jugend bayern << Christian Bürger, Vorsitzender der dbb jugend thüringen << Moritz Pelzer, Landesjugendleiter dbb jugend nrw 28 dbb > dbb magazin | Januar/Februar 2020
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