dbb magazin 3/2020
tung gibt, um jederzeit einen möglichst reibungslosen Be- trieb zu gewährleisten – und natürlich muss auch diese Funktion entsprechend hono- riert werden. „Unser Motto ist ‚Wir lassen nicht locker‘, und ich denke, da- mit ist die Marschroute klar“, sagte Andreas Hemsing, der Bundesvorsitzende der komba gewerkschaft, der gemeinsam mit Silberbach die Verhandlun- gen für den dbb führen wird. „Wir brauchen einen langen Atem, bis wir für die Beschäf- tigten im Sozial- und Erzie- hungsdienst die Wertschät- zung haben, die ihnen gebührt. Dass die VKA bei noch laufen- dem Tarifvertrag und damit in der Friedenspflicht zu Gesprä- chen bereit ist, deute ich aber als gutes Zeichen. Angesichts von Zehntausenden fehlenden Fachkräften allein in der früh- kindlichen Bildung hat man auch dort offenbar endlich er- kannt, dass jetzt gehandelt werden muss.“ Für Ulrich Silberbach und Andreas Hemsing ist klar: Die gesamte Gesellschaft – Fami lien, Wissenschaft, Politik, Ar- beitgebende und Gewerkschaf- ten – muss ein elementares Interesse an einem starken Sozi- al- und Erziehungsdienst haben. Damit unsere Gesellschaft auch eine Gemeinschaft bleibt. Die vollständigen Forderungen für die Gespräche mit den Kommunen: 1. Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale, insbeson dere durch Anhebung der Grundeingruppierung der a. Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger b. Sozialassistentinnen und Sozialassistenten c. Erzieherinnen und Erzieher 2. Überarbeitung der Eingruppierungsmerkmale für Sozialar- beiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit dem Ziel einer verbesserten Zuordnung zu den jeweiligen Entgeltgruppen 3. Anpassung der Stufenlaufzeiten 4. Honorierung von Qualifizierungen beziehungsweise Fort- und Weiterbildungen durch bessere Eingruppierung, Aufstiegsmöglichkeiten oder gegebenenfalls Zulagen für alle Beschäftigten 5. Ausdehnung der Vorbereitungszeit, ummehr Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu haben 6. Faktorisierung von Plätzen zum Beispiel für Kinder unter drei Jahren und für behinderte Kinder im Sinne des § 2 SGB IX 7. Verbindliche Einführung der Position der stellvertreten- den Kitaleitung in allen Einrichtungen 8. Erweiterung der S-Tabelle mittels weiterer Entgeltgrup- pen nach oben 9. Qualifizierung und angemessene Vergütung für Praxis anleitung sowie die Ausstattung mit Zeitkontingenten 10. Anerkennung der Berufstätigkeit und der bei anderen Trägern erworbenen Berufserfahrung 11. Anpassung der Eingruppierung an die gestiegenen Anfor- derungen im Bereich der Behindertenhilfe aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz > dbb magazin | März 2020 dbb
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