dbb magazin 4/2020
nachgefragt Die Möglichkeiten des Online-Ausweises werden massiv ausgebaut Viele Menschen wissen nicht, dass sie den Personalausweis auch nutzen könnten, um schneller in den Genuss digita ler Behördendienstleistungen zu kommen. Auf der anderen Seite gibt es fast zehn Jahre nach der Einführung der Funk tion kaum Behördendienstleis tungen, die sich vollständig digital abwickeln lassen. Am Ende muss man doch persön lich erscheinen. Jede Bank oder Gesundheitskasse ist mit dem digitalen Kundenservice weiter als die öffentliche Verwaltung. Woran liegt das? Klaus Vitt Der Online-Ausweis ist ein hochsicheres elektronisches Identifizierungsmittel. Seine Bekanntheit und Nutzung stei- gen mit der Bereitstellung at- traktiver Einsatzmöglichkeiten, die wiederum orientieren sich vor allem in der Privatwirt- schaft an seinem Verbreitungs- grad. Derzeit sind von den rund 68,5 Millionen ausgegebenen Personalausweisen gemäß Schätzungen des BMI etwa 30,3 Millionen als Online-Aus- weise aktiviert. Dieses Potenzi- al wird ergänzt durch Ausweis- dokumente für Bürgerinnen und Bürger von EU und Dritt- staaten, die größtenteils mit Online-Ausweisen ausgestat- tet sind. Einen Beleg für das steigende Interesse an seiner Nutzung liefert die Ausweis- App2 des Bundes. Ihre Versio- nen für Windows, MacOS, Android und iOS werden über 100000-mal pro Monat herun- tergeladen. Über die Nutzung des Online-Ausweises für digi- tale Behördengänge liegen dem BMI wegen der föderal verteilten Zuständigkeiten keine konsolidierten Zahlen vor. Vom eID-Service der Bun desverwaltung wissen wir, dass der Online-Ausweis mo- natlich etwa 47000-mal mit Verwaltungsleistungen des Bundes verwendet wird. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden die Nutzungsmöglich- keiten für den Online-Ausweis in der digitalen Verwaltung derzeit massiv ausgebaut. So bieten alle Nutzerkonten, die Bund und Länder gerade auf ihren Verwaltungsportalen be- reitstellen, die Authentisierung per Online-Ausweis entweder bereits an oder werden ihn in- tegrieren. Die OZG-Umsetzung ist ein Mammutprojekt und der Zeit- plan sehr ambitioniert. 575 OZG-Leistungen bis Ende 2022 zu digitalisieren, das kann nur geschafft werden, wenn Bund, Länder und Kommunen eng zusammenarbeiten. Wir liegen weiterhin im Plan. In 2020 sol- len bis zu 30 Leistungen online gehen, die für große Zielgrup- pen relevant sind, zum Beispiel der BAföG-Antrag, der Aufent- haltstitel und der Führerschein antrag. Wichtige OZG-Leis tungen sind bereits digital verfügbar, wie zum Beispiel seit Dezember 2019 das Wohn- geld in schleswig-holsteini- schen Pilotkommunen. In den ersten Wochen wurden rund 100 Anträge online gestellt; dazu gab es viel positives Feed- back. Das „Einer-für-alle“-Prin- zip macht das rasche Ausrollen in weitere Länder möglich. Aufgrund unserer föderalen Struktur ergeben sich heraus- fordernde Rahmenbedingun- gen für die Verwaltungsdigi talisierung. Die heterogenen Anwendungen und IT-Infra- strukturen von Bund, Ländern und Kommunen machen diese Aufgabe komplex, denn für eine bundesweit funktionie- rende digitale Verwaltung muss die Interoperabilität aller Ebenen erreicht werden. Ein direkter Vergleich mit zentral strukturierten Staaten hinkt also – nichtsdestotrotz werden wir den Rückstand in Sachen Digitale Verwaltung aufholen müssen. ? nachgefragt bei ... ... Klaus Vitt, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik << Klaus Vitt, Beamteter Staatssekretär und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik © BMI 26 dbb > dbb magazin | April 2020
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