dbb magazin 6/2020

Gesetzesinitiative wegen Corona-Pandemie Keine Sorge ums Elterngeld Durch die Corona-Pandemie nimmt die Zahl der Eltern zu, die die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug in seinen Varianten nicht mehr einhalten können. Mit dem Gesetz für Maßnah­ men im Elterngeld aus Anlass der COVID-19- Pandemie (BT-Drs. 19/18698) reagiert der Gesetzgeber auf diesen Umstand. Am 7. Mai 2020 hatte der Bun­ destag wegen der Auswirkun­ gen der COVID-19-Pandemie auf das Arbeitsleben der El­ terngeldberechtigten befriste­ te Änderungen im Bundesel­ terngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beschlossen. Darin be­ rücksichtigt werden die beson­ deren beruflichen Umstände von Vätern und Müttern sowie werdenden Eltern, die system­ relevanten Berufsgruppen wie etwa Pflegepersonal, Ärztin­ nen und Ärzten, Polizistinnen und Polizisten angehören. Sie werden an ihrem Arbeitsplatz benötigt und können weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst be­ stimmen. Weitere Änderungen nehmen andere Berufsgruppen in den Blick, die von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen sind. Unterstützung erfahren damit auch jene Eltern, die aktuell El­ terngeld beziehen und in Teil­ zeit arbeiten, sowie werdende Eltern, denen Nachteile bei der späteren Elterngeldberech­ nung durch Kurzarbeit oder Freistellung drohen. << Systemrelevante Berufe: Elternzeiten flexibler Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, erhalten durch das Gesetz die Möglich­ keit, ihre Elterngeldmonate aufzuschieben. Durch den neu eingeführten § 27 „Sonderre­ gelung aus Anlass der COVID- 19-Pandemie“ können Eltern den Bezug von Elterngeld für die Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 auf­ schieben. Der Bezug der ver­ schobenen Monate ist spätes­ tens bis zum 30. Juni 2021 anzutreten. Das Elterngeld kann in diesem Fall auch noch nach Vollendung des 14. Le­ bensmonats des Kindes bezo­ gen werden. Für den Bezug des Partnerschaftsbonus genügt es, wenn nur ein Elternteil ei­ nen systemrelevanten Beruf ausübt. Eltern, die die Elterngeldvarian­ te Partnerschaftsbonus nut­ zen, verlieren ihren Anspruch nicht, wenn sie aufgrund der Corona-Krise mehr oder weni­ ger arbeiten als geplant. Die Elterngeldstellen stellen in die­ sem Fall auf den Umfang der mit dem Arbeitgeber bei Bean­ tragung vereinbarten Arbeits­ zeit ab. Eine sonst notwendige Einholung eines nachträglichen Nachweises entfällt. << Berechnung klammert Einkommensverluste aus Bei der Berechnung des Eltern­ geldes fließen Einkommenser­ satzleistungen wie Kurzarbei­ tergeld, die Eltern aufgrund der Corona-Krise für die Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 erhalten, auf Antrag nicht bei der Bemessung des Eltern­ geldes mit ein. Diese Monate bleiben bei der Berechnung un­ berücksichtigt. << Wichtiges Signal für Familiengesetz Der dbb hatte die Neuregelun­ gen aus Anlass der Pandemie im Bundeselterngeld- und El­ ternzeitgesetz begrüßt. „Wer derzeit kein Elterngeld in An­ spruch nehmen kann, weil er oder sie für die Gesellschaft wichtige Tätigkeiten ausübt, darf sich nicht darum sorgen, dass Elterngeldmonate nicht angetreten werden können. Zugleich sind Beschäftigte, die wegen der Corona-Krise ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können, vor finanzi­ ellen Benachteiligungen bei der Berechnung des Elterngeldes zu schützen“, machte Ulrich Silber­ bach, dbb Bundesvorsitzender, deutlich. Gegebenenfalls müsse beim Zeitrahmen 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 nach­ gebessert werden, da derzeit nicht seriös bestimmt werden kann, wann die Corona-Krise mit ihren Auswirkungen auf das Elterngeld vorüber ist. Auch die dbb bundesfrauen­ vertretung bewertet die vor­ gesehenen Änderungen beim Elterngeldbezug positiv: „Die Bundesregierung sendet mit der Übergangsregelung ein deutliches gesellschaftspoliti­ sches Signal: Erziehungsarbeit ist wichtig und für das Funk­ tionieren unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Umso dringender müssen weitere Maßnahmen folgen, die Eltern mit betreuungspflichtigen Kin­ dern dabei unterstützen, ihre Existenz über die Corona-Krise hinaus zu sichern“, betonte Helene Wildfeuer, Vorsitzende frauen © Colourbox.de / Kzenon 24 dbb > dbb magazin | Juni 2020

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