dbb magazin 6/2020

<< DSTG Steuerhinterziehung: Verjäh­ rungsfristen unterbrechen Die Deutsche Steuer-Gewerk­ schaft (DSTG) hat den Gesetz­ geber aufgefordert, die Verjäh­ rungsfristen im Zusammen- hang mit Steuerverkürzung für einen Zeitraum von min­ destens sechs, besser zwölf Monaten zu unterbrechen. Das erklärte DSTG-Chef und dbb Vize Thomas Eigenthaler am 7. Mai 2020 in Berlin. „Die Corona-Krise ist in der Ab­ gabenordnung nicht vorgese­ hen. Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung laufen da­ her weiter, obwohl die Steuer­ fahndungsstellen weitgehend lahmgelegt sind“, sagte Eigen­ thaler mit Blick auf Informatio­ nen, wonach Durchsuchungen, Beschlagnahme von Unterlagen sowie Vernehmungen wegen der Corona-Pandemie derzeit kaummöglich sind. Damit spie­ le die Corona-Krise Steuerhin­ terziehern aus der Vergangen­ heit in die Hände. Beispiele seien die Ermittlungen wegen Cum-Ex-Fällen, wegen Umsatz­ steuerkarussellen oder die Auswertung der sogenannten Panama-Papers. Hier liefen die Verjährungsfristen ganz normal weiter, obwohl die Ermittler bei ihrer Arbeit stark eingeschränkt seien. „Durchsuchungen sollen aktuell grundsätzlich nicht durchgeführt werden, und auch Vernehmungen sind wegen der Ansteckungsgefahr für Ermitt­ ler, Zeugen, Beschuldigte und Verteidiger kaum vernünftig möglich“, betonte DSTG-Chef Eigenthaler. Die Zusammenar­ beit mit dem Ausland sei eben­ falls weitgehend unterbrochen. So gehe wertvolle Zeit verloren. Kriminelle hätten dadurch ein leichtes Spiel und setzten zu­ sammen mit ihren Anwälten entweder auf rasche Milde der Ermittler oder auf den Ablauf von Verjährungsfristen, so Eigenthaler. Einen Corona-be­ dingten Stillstand des Kamp- fes für Steuergerechtigkeit in Deutschland dürfe es aber nicht geben. Zudem sei der Staat an­ gesichts der Krise auf jeden Euro dringend angewiesen. „Die DSTG fordert daher, die Festset­ zungsverjährung in Fällen von Steuerhinterziehung (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO) sowie die Ver­ folgungsverjährung bei beson­ ders schwerer Steuerhinterzie­ hung (§ 376 Abs. 1 AO) für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten, besser aber von zwölf Monaten zu unterbrechen. Da­ durch hätten die Ermittler in kritischen Fällen mehr Zeit, um Straftaten aufzuklären“, so der DSTG-Bundesvorsitzende. << GdS Krankenhaus-Privatisierung war ein Fehler „Die Privatisierung von Kran­ kenhäusern und deren Finanzie­ rung muss kritischer denn je hinterfragt werden“, forderte der Bundesvorsitzende der Ge­ werkschaft der Sozialversiche­ rung (GdS), Maik Wagner, am 6. Mai 2020. „Die Corona-Pan­ demie hat das Gesundheitswe­ sen in Deutschland in den letz­ ten Wochen stark gefordert, doch bisher nicht überfordert. Dafür gab es zu Recht viel Lob. Krankenhäuser sind bis dato gut auf COVID-19-Patienten vorbe­ reitet, auch weil planbare Ope­ rationen und Therapien verscho­ ben wurden, wo es möglich war“, sagte Wagner, der auch stellver­ tretender dbb Bundesvorsitzen­ der ist. Das habe allerdings auch massive Auswirkungen auf die Finanzierung der Krankenhäu­ ser, denn viele Operationen sei­ en für die Krankenhäuser lukra­ tiver als die Behandlung von COVID-19-Patienten. „Dieses Geld müssen die Krankenhäuser wieder reinholen. Denn als Wirtschaftsunternehmen, die viele Krankenhäuser de facto sind, müssen sie Gewinne er­ wirtschaften. Hier läuft etwas Grundsätzliches schief. Aus mei­ ner Sicht waren viele Privatisie­ rungen im öffentlichen Dienst – und dazu zähle ich insbeson­ dere die Gesundheitsversor­ gung – ein Fehler“, so der GdS- Chef. „Der Zwang zur Gewinn- maximierung in deutschen Krankenhäusern führt zu Spar­ maßnahmen auf Kosten von Pa­ tienten, Ärzten, Pflegepersonal und anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen. Darüber hi­ naus setzen die sogenannten ‚Fallpauschalen‘ mitunter völlig falsche finanzielle Anreize“, er­ klärte Wagner weiter und for­ derte: „Fehler aus der Vergan­ genheit müssen analysiert und korrigiert werden. Die GdS wird daher gemeinsammit dem dbb verstärkt den Finger in diese Wunde legen. Wir brauchen eine starke öffentliche Hand. Privatisierungen in der Daseins­ vorsorge sollten wir deshalb stärker denn je hinterfragen.“ << BBB Neuer Vorsitzender per Briefwahl Rainer Nachtigall wurde im Briefwahlverfahren am 12. Mai 2020 vom Hauptaus­ schuss des Bayerischen Beam­ tenbundes mit 89 Prozent der Stimmen zum neuen Vorsit­ zenden gewählt. Er hatte das Amt bereits imMärz kommis­ sarisch übernommen und sein Amt als Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerk­ schaft (DPolG) in Bayern nie­ der gelegt. „Bayern hat einen starken öffentlichen Dienst. Gemeinsam wollen wir die aktuelle Krise überwinden und gleichzeitig die Chancen für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung ergreifen, die sich uns mit ihr bieten“, erklärte Nachtigall bei seiner Amtsübernahme. Was man jetzt an Erkenntnissen gewin­ ne, etwa in Sachen Digitalisie­ rung und Flexibilität der Ar­ beitsbedingungen, werde den Weg für die Weiterentwick­ lung des öffentlichen Diens­ tes in der Zukunft weisen. mitgliedsgewerkschaften < dbb Landesbünde und Mitgliedsgewerkschaften Informationen zur Coronavirus-Pandemie Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens – und damit natürlich auch auf den gesam­ ten öffentlichen Dienst. Die dbb Landesbünde und Fachgewerkschaf­ ten bieten in dieser Lage wichtige regional- und berufsspezifische Informationsangebote. Insbesondere zu den länderspezifischen be­ ziehungsweise regionalen Regelungen empfiehlt der dbb, sich bei den dbb Landesbünden zu informieren. Hinsichtlich der berufsspe­ zifischen Informationen gilt dies selbstverständlich auch für die dbb Mitgliedsgewerkschaften (Verzeichnisse auf dbb.de ). ! > Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) > Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der DSTG > Maik Wagner, Bundesvorsitzender der GdS 46 dbb > dbb magazin | Juni 2020

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