dbb magazin 9/2020
nachrichten Besoldungsanpassungen Sonderopfer machen keinen Sinn Mit Blick auf die steigenden Staatsausgaben wur- den zuletzt vereinzelt Stimmen laut, anstehende Besoldungsanpassungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundes und der Länder auszusetzen. „Sonderopfer machen keinen Sinn“, sagte dbb Vize Friedhelm Schäfer dazu im Interview mit dem „Handelsblatt“ (Ausgabe vom 16. Juli 2020). „Sie sind ungerecht und Scha- den der Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Die Be- soldung hat sich an der allge- meinen Einkommensentwick- lung zu orientieren, das hat auch das Bundesverfassungs- gericht bestätigt. Und das ge- schieht in der Regel dadurch, dass die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst auf die Be- amten und Versorgungsemp- fänger übertragen werden.“ Das sei auch das erklärte Ziel des dbb in der im Herbst begin- nenden Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen. Deutlich machte Schäfer au- ßerdem, dass in der öffentli- chen Diskussion um die Kosten für das Alterssicherungssystem der Beamtinnen und Beamten wichtige Faktoren oft keine Be- achtung fänden. So würden beispielsweise bereits entspre- chende Sondervermögen zur Vorsorge gebildet. Außerdem „reden wir hier über einen Zeit- raum von 25 oder 30 Jahren. Addieren Sie für diesen Zeit- raummal die Verpflichtungen der gesetzlichen Rentenversi- cherung auf“, so Schäfer. Auch die Bundesregierung schreibe in ihrem Siebten Versorgungs- bericht, dass die Beamten und Soldatenversorgung „tragfähig finanziert“ ist. Bundespersonalvertretungsgesetz Erwartungen nicht erfüllt Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Bundespersonalvertretungs-Novellierungs- gesetz haben der dbb und seine Bundesbeam- tengewerkschaften eine umfangreiche Stellung- nahme und ein Reformkonzept vorgelegt. „Der dbb verkennt nicht, dass mit dem Gesetzentwurf not- wendige Straffungen vorge- nommen und das Personalver- tretungsrecht übersichtlicher und anwenderfreundlicher ge- staltet werden soll. Auch wer- den langjährige Forderungen des dbb und seiner Bundesbe- amtengewerkschaften ange- gangen“, verweist der Zweite Vorsitzende des dbb, Friedhelm Schäfer, auf die neue Wahl- rechtsregelungen für Über- gangs- und Restmandat, die Übertragung des Rechts zur Auswahl des freizustellenden Mitglieds auf die jeweilige Wahlvorschlagsliste oder die Maßnahmen zur Vereinfa- chung, Verbesserung und Be- schleunigung der Kommunika- tion zwischen Personalrat und Dienststelle. „Die Einführung zusätzlicher Beteiligungstatbestände stellt einen klaren Fortschritt dar und neue Mitbestimmungstatbe- stände bei Maßnahmen, die der Familienfreundlichkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, sowie bei Grund- sätzen des Gesundheits-/Ein- gliederungsmanagements oder bei der Durchsetzung der tat- sächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern von der eingeschränkten zur uneinge- schränkten Mitbestimmung, greifen aktuelle Felder auf, die für die Beschäftigten von be- sonderer Bedeutung sind“, so Schäfer weiter, der auch Fach- vorstand Beamtenpolitik ist. „Um das Gesetz aber tatsäch- lich in die Zeit zu stellen, wären weitere Änderungen notwen- dig“, ergänzt Schäfer. „Dies be- trifft ganz zentral den Prozess der Digitalisierung der öffentli- chen Verwaltung. Hier reichen die Zulassung der elektroni- schen Kommunikation zwi- schen Personalrat und Dienst- stelle und die Einfügung eines Mitbestimmungsrechts bei der Einführung von Telearbeit und mobiler Arbeit allein nicht und dies gibt keine hinreichende Antwort auf die großen Her- ausforderungen der Digitalisie- rung“, kritisiert Schäfer die feh- lende Zukunftsfähigkeit des Entwurfs. Jenseits der öffentlichen Ver- waltung sei die alltägliche digi- tale Kommunikation Standard – und durch das Coronavirus bedingt habe es auch in der öffentlichen Verwaltung einen unumkehrbaren Schub bei der Einrichtung von Telearbeitsplät- zen gegeben. „Dies ist nach un- serer Ansicht weder reversibel noch darf es oder kann es sein, dass dem Personalrat nicht die Option von Videokonferenzen und Online-Sprechstunden ein- geräumt wird“, betont Schäfer. „Die Digitalisierung der Bundes- verwaltung wird mit großem Aufwand vorangetrieben, der E-Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu Dienstleistungen der Verwaltung steht weit oben auf der Agenda. Da können wir nicht zulassen, dass Personal räten für ihren Arbeitsbereich nicht wenigstens die noch bis zum 31. März 2021 im Testlauf befindlichen Öffnungen für di- gitalisierte Verfahren gewährt werden.“ Foto: Just2shutter / Colourbox.de Foto: Astrid Gast / Colourbox.de 10 dbb > dbb magazin | September 2020
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