dbb magazin 10/2020
urteil des monats Urteil des Monats Streiks im Gesundheitsbereich sind trotz Pandemie möglich Während der Corona-Krise sind auch Streiks in Betrieben der Gesundheitsvorsorge möglich, so das Arbeitsgericht Gießen imWege einer einst weiligen Verfügung. Zwar sei die Sicherstellung eines Notdienstes erforderlich, aber nicht unbe dingt die Vereinbarung einer Notdienstverein barung (ArbG Gießen, Urteil vom 6. März 2020, Az.: 9 Ga 1/20). In dem vorliegenden Fall geht es um die Untersagung von Streikmaßnahmen bis zum Ab schluss einer gemeinsamen Notdienstvereinbarung. Die nicht tarifgebundene Verfü gungsklägerin betreibt zwei Labore an unterschiedlichen Standorten mit 24 Beschäftig ten. Dort gelten für die Unter suchung von Proben strenge zeitliche Vorgaben. Mitte Dezember 2019 forder te die Verfügungsbeklagte, eine Gewerkschaft, die Arbeit geberseite erfolglos zu Tarif verhandlungen auf. Auf das Angebot einer Notdienst vereinbarung reagierte die Arbeitgeberin nicht. Die Ge werkschaft drohte mit einer zweitägigen Streikmaßnahme. Weil zuvor ein Patient mit Co rona in ein Krankenhaus ein geliefert wurde, für das die Verfügungsklägerin sämtliche Laboruntersuchungen vor nimmt, beantragte sie eine einstweilige Verfügung gegen den Streik. Die Gewerkschaft teilte daraufhin mit, dass wei teres Personal für den Not dienst abgestellt würde, wenn dies wegen der Corona-Krise erforderlich sei. Das Arbeitsgericht entschied, dass die Arbeitgeberin im vor liegenden Fall keinen An spruch auf Untersagung des Streiks hat: Der Erlass einer einstweiligen Verfügung sei zwar auch im Arbeitskampf möglich, setze jedoch vor aus, dass die Arbeitskampf maßnahme rechtswidrig ist. Nicht jeder Warnstreik ohne Abschluss einer Notdienstver einbarung zwischen Gewerk schaft und Arbeitgeberseite sei aber rechtswidrig. Für die Rechtmäßigkeit des beschlos senen Warnstreiks sei die Ein richtung eines Notdienstes erforderlich und nicht der Abschluss einer Notdienst vereinbarung. Im vorliegenden Fall betonte das Arbeitsgericht, dass die La boruntersuchungen zur Auf rechterhaltung und Wieder herstellung der Gesundheit der Patientinnen und Patien ten notwendig waren. Das Er fordernis einer Notdienstver einbarung bestand aber dennoch nicht. Wichtiger war, dass der Notdienst durchge führt wurde. Das Gericht be wertete außerdem positiv, dass die Gewerkschaft bereit war, weiteres Personal für den Notdienst bereitzustellen, wenn es im Zuge einer Ent wicklung durch das Coronavi rus zu einer Erhöhung der An zahl von Patientinnen und Patienten komme. Die Ent scheidung zeigt, dass selbst eine epidemische Lage von nationaler Tragweite das Streikrecht nicht per se aushe beln kann. Das Streikrecht ist ein Grundrecht und wurzelt tief in der Koalitionsfreiheit. Model Foto: Colourbox.de Deutsche Rentenversicherung Bund Ratgebende gesucht Interesse am Ehrenamt? Dann haben wir etwas Spannendes für Sie! Der dbb sucht Mitglieder, die sich ehrenamtlich als Versichertenberaterin oder Versichertenberater bei der Deutschen Renten versicherung Bund engagieren wollen. Im gesamten Bundesgebiet sind Menschen ehrenamtlich für die Versicherten und Rent ner(innen) der Deutsche Ren tenversicherung Bund tätig. Sie unterstützen Ratsuchende ortsnah und persönlich. Dabei sind die Versichertenbe raterinnen und Versicherten berater den Versicherten und Rentenbeziehern behilflich bei der Beantragung von Renten, Rehamaßnahmen oder ande ren Leistungen. Sie beraten, und erteilen Auskünfte rund um die gesetzliche Rentenver sicherung. Um das notwendige Know-how kümmert sich die Rentenversicherung. In jeweils einwöchigen Einführungssemi naren wird den Versicherten beraterinnen und Versicher tenberatern das notwendige Rüstzeug an die Hand gege ben. Vorkenntnisse sind nicht nötig. Voraussetzung für das Ehren amt ist, dass Sie bei der Deut schen Rentenversicherung Bund versichert sind oder dort bereits Rente beziehen. Über dies müssen Sie Ihren Wohn- oder Arbeitsort in der Stadt oder dem Landkreis haben, in dem Sie tätig werden wollen. Wenn wir Ihr Interesse ge weckt haben, dann schreiben Sie uns eine Nachricht an wiso@dbb.de. Bei Vorliegen aller genannten Vorausset zungen schlägt der dbb Sie der Deutschen Rentenversi cherung Bund gerne als Ver sichertenberaterin oder Versichertenberater vor. Model Foto: Colourbox.de 35 > dbb magazin | Oktober 2020
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