dbb magazin 10/2020
europa © Bundesverwaltungsamt Europäische Zusammenarbeit IMI überwindet Verwaltungsgrenzen Seit zwölf Jahren erleichtert das Binnenmarkt- Informationssystem IMI die Kooperation von Behörden in der EU. Beim Europäischen Berufs ausweis spielt es seine ganze Stärke aus und soll nun wachsen. Die grenzüberschreitende Ver waltungszusammenarbeit in nerhalb der EU/EWR verein fachen – mit diesem Ziel entwickelte die Europäi sche Kommission in en ger Kooperation mit den Mitgliedstaaten das Inter nal Market Information Sys tem, kurz IMI. Nationale, regio nale und lokale Behörden aus den verschiedenen EU-Staaten treten seit 2008 über dieses Online-Tool in Kontakt und tauschen Informationen aus, die sie für die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen benö tigen. Das flexible IMI-System kann für verschiedene Arten des Austausches genutzt wer den – zwischen zwei Behörden (Informationsanfragen) oder zwischen einer initiierenden Behörde und mehreren Emp fängerbehörden in den ande ren Mitgliedstaaten (Mitteil ungen und Vorwarnungen). Möglich sind zudem Abfragen in verschiedenen Datenban ken. Die Nutzung von IMI ist anwenderfreundlich, schnell und – aufgrund hoher Daten schutzanforderungen – siche rer als andere Kommunikati onswege wie zum Beispiel E-Mail. IMI hat die grenzüber schreitende Verwaltungszu sammenarbeit modernisiert und sorgt dafür, dass der Bin nenmarkt in der Praxis gut funktioniert. Da das IMI-System in allen EU- Sprachen verfügbar ist, kann die Behördenkommunikation in der jeweils eigenen Amtsspra che erfolgen. Über integrierte vorübersetzte Standardfragen und -antworten kann der IMI- Nutzer in Deutschland seine Anfrage an eine Behörde in einem anderen EU-Staat auf Deutsch stellen. Dem Empfän ger wird diese automatisch in seiner eigenen Amtssprache an gezeigt. Informationen in Frei textfeldern können zusätzlich maschinell übersetzt werden. << Standardinstrument im Binnenmarkt IMI startete 2008 mit dem Rechtsbereich Berufsqualifika tionen. 2012 trat die IMI-Ver ordnung (EU) Nr. 1024/2012 in Kraft, eine umfassende Rechtsgrundlage für die Nut zung von IMI. Damit wurde auch der Weg für die Auswei tung des Systems geebnet. Mittlerweile wird IMI für 17 Rechtsbereiche und 67 grenz überschreitende Verfahren ein gesetzt und soll in den kom menden Jahren auf weitere Bereiche ausgeweitet werden. Gemäß Aktionsprogramm der EU vomMärz 2020 will die EU- Kommission gemeinsammit den Mitgliedstaaten „dafür sorgen, dass das Binnenmarkt- Informationssystem (IMI) zum Standardinstrument für die Verwaltungszusammenarbeit im Binnenmarkt wird“ (Europä ische Kommission, Mitteilung COM [2020] 94 final). In Deutschland stellt der Auf bau von IMI aufgrund des föde ralen Staatsaufbaus eine große Herausforderung dar. Denn auf Bundes- und Landesebene so wie auf kommunaler Ebene ist eine Vielzahl unterschiedlicher Behörden einzubinden. Derzeit sind bundesweit über 5 300 Be hörden in IMI registriert. EU-/ EWR-weit sind es insgesamt rund 12 000. Auf Bundesebene wird das IMI-System durch ei nen Nationalen IMI-Koordina tor betreut, den sogenannten NIMIC. Diese Funktion wird im Bundesverwaltungsamt wahr genommen, dem zentralen Dienstleister des Bundes. Ge mäß der IMI-Verordnung 1024/2012 ist der NIMIC für das reibungslose und effiziente Funktionieren des IMI-Systems in Deutschland zuständig. Ne ben der Beratung und Koordi nation der beteiligten nationa len Stellen dient er als zentraler Ansprechpartner für die Euro päische Kommission und die NIMICs der anderen Mitglied staaten in allen Fragen, die das IMI betreffen. In jedem Bundes land wurde zusätzlich ein IMI- Länderkoordinator eingesetzt. Dieser ist Ansprechpartner für die Behörden bei Fragen zur Nutzung des IMI in Bereichen, für die die Länder zuständig sind. IMI wird zwar ausschließlich von Behörden genutzt. Letzt lich kommt die Vereinfachung der Behördenzusammenarbeit innerhalb der EU aber den Bür gerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zugute. Viele Menschen leben heute zeitweise oder lang fristig in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Dies betrifft Personen jeder Altersstufe, wie das Bei spiel einer Seniorin aus Deutschland zeigt, die als Im mobilienmaklerin ihrem Beruf in Österreich nachgehen woll te und den Europäischen Be rufsausweis (englisch: Euro pean Professional Card, EPC) beantragte. Dank IMI konnte der Antrag von den zuständi gen Behörden in Deutschland und Österreich innerhalb der vorgeschriebenen Frist von vier Monaten bearbeitet werden. Der Europäische Berufsaus weis, der 2016 eingeführt wur de, ist das erste europäische Verwaltungsverfahren, das von der Antragstellung über das Your-Europe-Portal bis zum Abschluss vollständig online abläuft. Aktuell gibt es ihn für fünf Berufe: > Krankenpfleger*in, > Apotheker*in, > Physiotherapeut*in, > Bergführer*in und > Immobilienmakler*in. Durch die Einführung des Ver fahrens konnte die Anerken nung dieser Berufsqualifika tionen vereinfacht werden. << Beispiele aus der Praxis Ein weiterer Rechtsbereich in IMI, der zu unmittelbaren Er 40 dbb > dbb magazin | Oktober 2020
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==