dbb magazin 11/2020
mitgliedsgewerkschaften << GDL Beschäftigtenbefragung der DB Netz AG „Wir alle müssen alles dafür tun, dass die Bahn das sichers te Verkehrsmittel bleibt.“ Mit diesen Worten kommentierte der Bundesvorsitzende der Ge werkschaft Deutscher Lokomo tivführer (GDL), Claus Weselsky, „Report Mainz“. Das Fernseh- Politikmagazin hatte am 6. Ok tober 2020 mit Bezug auf eine internen Befragung der Be schäftigten berichtet, dass bei der DB Netz AG teilweise mas sive Probleme – Personalman gel, Nachwuchssorgen und ver altete Technik – bestehen. „Insider an der Front wissen am besten über die tatsäch lichen Probleme vor Ort Bescheid. Sie machen auch auf Probleme aufmerksam. Oft erreichen die Missstände jedoch aufgrund der dicken ‚Lehmschicht‘ nicht die Ent scheider, auf die es tatsächlich ankommt“, sagte Weselsky, der auch stellvertretender dbb Bundesvorsitzender ist, weiter. Die GDL fordert schon seit Langem, dass die Melde wege besser werden. In den vergangenen zehn Jah ren habe sich die Betriebslänge des DB-Schienennetzes um fast 350 auf rund 33300 Kilo meter verringert, berichtete Weselsky. Es gebe zu wenig Ausweichgleise, Rangierbahn höfe und Güterverkehrsstellen. Viele Brücken seinen marode. „Seit Jahrzehnten wurde zu wenig investiert“, so der GDL- Bundesvorsitzende. Gleichzei tig habe sich die Leistung der DB-Wettbewerbsbahnen mit fast 370 Millionen Trassenkilo metern mehr als verdoppelt. Der Finanzbedarf des Bedarfs plans Schiene betrage in den kommenden 20 Jahren 74 Mil liarden Euro. Aktuell stünden jedoch im Schnitt lediglich 1,5 Milliarden Euro pro Jahr für den Ausbau von Schienenwe gen im Bundeshaushalt insge samt zur Verfügung. Weselsky: „Außerdem können die Mittel gar nicht so schnell verbaut werden, weil erstens das Per sonal und zweitens Baugeneh migungen dazu fehlen. Nicht zuletzt werden die Milliarden immer noch in Prestigeobjek ten versenkt oder fließen auf Umwegen in die DB-Transport gesellschaften.“ << dbb schleswig-holstein Keine neuen sachgrund losen Befristungen Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat be schlossen, dass befristete Be schäftigungsverhältnisse in der Landesverwaltung nur noch mit Sachgrund möglich sind. Der dbb schleswig-holstein be grüßt, dass sich damit die bis herige Befristungspraxis ändert und berufliche Perspektiven berücksichtigt werden. „Das ist ein erster Schritt, um die deutlich zu hohe Zahl von Befristungen im öffentlichen Dienst zu reduzieren“, teilte der dbb Landesbundvorsitzen de Kai Tellkamp am 6. Oktober 2020 mit. Gerade der öffentli che Dienst müsse mit gutem Beispiel vorangehen und Will kür verhindern. „Es kann nicht sein, dass Beschäftigte infolge von Befristungen der Perspek tivlosigkeit ausgesetzt werden, ohne dass dafür ein nachvoll ziehbarer Grund benannt wer den muss.“ Trotz der neuen Beschlusslage seien aber noch nicht alle Prob leme gelöst. Eine große Bau stelle bliebe die Vertretungs praxis für Lehrkräfte, bei der angestellte Kolleginnen und Kollegen in den Ferien in die Arbeitslosigkeit geschickt wer den. Zudem erfasse die neue Beschlusslage nicht die Kom munen. Der dbb schleswig-holstein appelliert an alle Ar beitgeber des öffentlichen Dienstes, auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten. << tbb Positionspapier gegen Extremismus veröffentlicht Der Landeshauptvorstand des tbb beamtenbund und tarif union thüringen hat am 2. Ok tober 2020 seine Position gegen Extremismus bekräftigt und ein Positionspapier veröffentlicht. Darin positioniert sich der tbb klar gegen extremisti sches Gedankengut und rech te Gesinnung. Gleichzeitig fordert er Politik und Landes regierung auf, Rahmenbedin gungen zu schaffen, in denen extremistisches Gedankengut und erst recht solche Struktu ren frühzeitig erkannt, be kämpft und den Ursachen für eine Radikalisierung ent sprechend entgegengewirkt werden kann. Der tbb Vorsitzende Frank Schönborn betont: „In unserer Gesellschaft und im öffentli chen Dienst ist kein Platz für Rassisten, Antisemiten, Frem denfeinde und Extremisten, die ein Problemmit unserer Verfassung haben. Unser Kom pass sind die im Grundgesetz klar festgelegten Werte und allen voran die unteilbaren Menschenrechte.“ << Kurz notiert Der dbb sachsen-anhalt hat am 1. Oktober 2020 mit Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und Gleichstellung, über die Auswir kungen der Urteile des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Eingrup pierung bestimmter Arbeitsvorgänge in den Geschäftsstellen der Gerichte gesprochen. Das Justizministerium sicherte zu, dem Ur teil des Bundesarbeitsgerichtes zu folgen und die betroffenen An gestellten in die Entgeltgruppe A 9a höher zu gruppieren. Weiter hin sollen entsprechende Nachzahlungen für die Vergangenheit vorgenommen werden. Die Fälle könnten jedoch erst geprüft wer den, wenn eine Tätigkeitsbeschreibung vorliegt. Das BAG hatte in einem Fall entschieden, dass die Arbeit der Kläge rin als ausgebildete Justizfachangestellte im Sachgebiet Verkehrs strafsachen die tarifliche Anforderung „schwierige Tätigkeiten“ erfüllt. Voraussetzung ist, dass das Tätigkeitsmerkmal mindestens die Hälfte der Gesamtarbeitszeit ausmacht. Dabei kann auch die gesamte Tätigkeit der Beschäftigten aus einem einheitlichen Ar beitsvorgang bestehen. Maßgeblich für die Bestimmung des Ar beitsvorgangs sei allein das Arbeitsergebnis, nicht die tarifliche Wertigkeit der einzelnen Tätigkeiten. > Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der GDL > Kai Tellkamp, Vorsitzender des dbb schleswig-holstein > Frank Schönborn, Vorsitzender des tbb 44 dbb > dbb magazin | November 2020
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