dbb magazin 11/2020

mitgliedsgewerkschaften << GDL Beschäftigtenbefragung der DB Netz AG „Wir alle müssen alles dafür tun, dass die Bahn das sichers­ te Verkehrsmittel bleibt.“ Mit diesen Worten kommentierte der Bundesvorsitzende der Ge­ werkschaft Deutscher Lokomo­ tivführer (GDL), Claus Weselsky, „Report Mainz“. Das Fernseh- Politikmagazin hatte am 6. Ok­ tober 2020 mit Bezug auf eine internen Befragung der Be­ schäftigten berichtet, dass bei der DB Netz AG teilweise mas­ sive Probleme – Personalman­ gel, Nachwuchssorgen und ver­ altete Technik – bestehen. „Insider an der Front wissen am besten über die tatsäch­ lichen Probleme vor Ort Bescheid. Sie machen auch auf Probleme aufmerksam. Oft erreichen die Missstände jedoch aufgrund der dicken ‚Lehmschicht‘ nicht die Ent­ scheider, auf die es tatsächlich ankommt“, sagte Weselsky, der auch stellvertretender dbb Bundesvorsitzender ist, weiter. Die GDL fordert schon seit Langem, dass die Melde­ wege besser werden. In den vergangenen zehn Jah­ ren habe sich die Betriebslänge des DB-Schienennetzes um fast 350 auf rund 33300 Kilo­ meter verringert, berichtete Weselsky. Es gebe zu wenig Ausweichgleise, Rangierbahn­ höfe und Güterverkehrsstellen. Viele Brücken seinen marode. „Seit Jahrzehnten wurde zu wenig investiert“, so der GDL- Bundesvorsitzende. Gleichzei­ tig habe sich die Leistung der DB-Wettbewerbsbahnen mit fast 370 Millionen Trassenkilo­ metern mehr als verdoppelt. Der Finanzbedarf des Bedarfs­ plans Schiene betrage in den kommenden 20 Jahren 74 Mil­ liarden Euro. Aktuell stünden jedoch im Schnitt lediglich 1,5 Milliarden Euro pro Jahr für den Ausbau von Schienenwe­ gen im Bundeshaushalt insge­ samt zur Verfügung. Weselsky: „Außerdem können die Mittel gar nicht so schnell verbaut werden, weil erstens das Per­ sonal und zweitens Baugeneh­ migungen dazu fehlen. Nicht zuletzt werden die Milliarden immer noch in Prestigeobjek­ ten versenkt oder fließen auf Umwegen in die DB-Transport­ gesellschaften.“ << dbb schleswig-holstein Keine neuen sachgrund­ losen Befristungen Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat be­ schlossen, dass befristete Be­ schäftigungsverhältnisse in der Landesverwaltung nur noch mit Sachgrund möglich sind. Der dbb schleswig-holstein be­ grüßt, dass sich damit die bis­ herige Befristungspraxis ändert und berufliche Perspektiven berücksichtigt werden. „Das ist ein erster Schritt, um die deutlich zu hohe Zahl von Befristungen im öffentlichen Dienst zu reduzieren“, teilte der dbb Landesbundvorsitzen­ de Kai Tellkamp am 6. Oktober 2020 mit. Gerade der öffentli­ che Dienst müsse mit gutem Beispiel vorangehen und Will­ kür verhindern. „Es kann nicht sein, dass Beschäftigte infolge von Befristungen der Perspek­ tivlosigkeit ausgesetzt werden, ohne dass dafür ein nachvoll­ ziehbarer Grund benannt wer­ den muss.“ Trotz der neuen Beschlusslage seien aber noch nicht alle Prob­ leme gelöst. Eine große Bau­ stelle bliebe die Vertretungs­ praxis für Lehrkräfte, bei der angestellte Kolleginnen und Kollegen in den Ferien in die Arbeitslosigkeit geschickt wer­ den. Zudem erfasse die neue Beschlusslage nicht die Kom­ munen. Der dbb schleswig-holstein appelliert an alle Ar­ beitgeber des öffentlichen Dienstes, auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten. << tbb Positionspapier gegen Extremismus veröffentlicht Der Landeshauptvorstand des tbb beamtenbund und tarif­ union thüringen hat am 2. Ok­ tober 2020 seine Position gegen Extremismus bekräftigt und ein Positionspapier veröffentlicht. Darin positioniert sich der tbb klar gegen extremisti­ sches Gedankengut und rech­ te Gesinnung. Gleichzeitig fordert er Politik und Landes­ regierung auf, Rahmenbedin­ gungen zu schaffen, in denen extremistisches Gedankengut und erst recht solche Struktu­ ren frühzeitig erkannt, be­ kämpft und den Ursachen für eine Radikalisierung ent­ sprechend entgegengewirkt werden kann. Der tbb Vorsitzende Frank Schönborn betont: „In unserer Gesellschaft und im öffentli­ chen Dienst ist kein Platz für Rassisten, Antisemiten, Frem­ denfeinde und Extremisten, die ein Problemmit unserer Verfassung haben. Unser Kom­ pass sind die im Grundgesetz klar festgelegten Werte und allen voran die unteilbaren Menschenrechte.“ << Kurz notiert Der dbb sachsen-anhalt hat am 1. Oktober 2020 mit Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und Gleichstellung, über die Auswir­ kungen der Urteile des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Eingrup­ pierung bestimmter Arbeitsvorgänge in den Geschäftsstellen der Gerichte gesprochen. Das Justizministerium sicherte zu, dem Ur­ teil des Bundesarbeitsgerichtes zu folgen und die betroffenen An­ gestellten in die Entgeltgruppe A 9a höher zu gruppieren. Weiter­ hin sollen entsprechende Nachzahlungen für die Vergangenheit vorgenommen werden. Die Fälle könnten jedoch erst geprüft wer­ den, wenn eine Tätigkeitsbeschreibung vorliegt. Das BAG hatte in einem Fall entschieden, dass die Arbeit der Kläge­ rin als ausgebildete Justizfachangestellte im Sachgebiet Verkehrs­ strafsachen die tarifliche Anforderung „schwierige Tätigkeiten“ erfüllt. Voraussetzung ist, dass das Tätigkeitsmerkmal mindestens die Hälfte der Gesamtarbeitszeit ausmacht. Dabei kann auch die gesamte Tätigkeit der Beschäftigten aus einem einheitlichen Ar­ beitsvorgang bestehen. Maßgeblich für die Bestimmung des Ar­ beitsvorgangs sei allein das Arbeitsergebnis, nicht die tarifliche Wertigkeit der einzelnen Tätigkeiten. > Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der GDL > Kai Tellkamp, Vorsitzender des dbb schleswig-holstein > Frank Schönborn, Vorsitzender des tbb 44 dbb > dbb magazin | November 2020

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