dbb magazin 12/2020

Beamtinnen und Beamte des Bundes Sofortiger Einstieg in Arbeitszeitreduzierung dbb Vize Friedhelm Schäfer hat die geplanten Änderungen der Arbeitszeit- und Sonderurlaubs­ verordnung für Beamtinnen und Beamte des Bun­ des begrüßt. Er kritisierte jedoch deutlich, dass ein ganz zentrales Anliegen des dbb erneut nicht aufgegriffen wurde. „Wir fordern, dass die Wochen­ arbeitszeit endlich reduziert wird“, mahnte der Zweite Vor­ sitzende des dbb beamtenbund und tarifunion im Rahmen der Verbändebeteiligung an. „Und wir erwarten, dass der Einstieg in die Reduzierung sofort er­ folgt.“ Es gebe keinen Grund mehr für die inzwischen jahr­ zehntelange Sonderbelastung durch die nur für Bundesbeamte erhöhte Arbeitszeit, so Schäfer am 24. November 2020 in Berlin. Davon abgesehen begrüßt der dbb die geplanten Änderungen bei den Langzeitkonten und bei der Anerkennung von Reise­ zeiten, hält aber weitere Ver­ besserungen für zwingend notwendig. ImWesentlichen werde ein rechtlicher Rahmen für das Führen von Langzeit­ konten geschaffen, die Mög­ lichkeiten zur Anrechnung von Reisezeiten verbessert und die „Opt-out“-Regelung wieder ein­ geführt, damit die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Bereichen mit Bereitschafts­ dienst auf bis zu 54 Wochen­ stunden im Durchschnitt auf freiwilliger Basis verlängert werden kann. Auch ist beab­ sichtigt, den in der Arbeitszeit­ verordnung verwendeten Be­ griff der „nahen Angehörigen“ entsprechend dem Begriff im Pflegezeitgesetz zu erweitern. „Diese Schritte gehen in die richtige Richtung“, hielt der dbb Vize fest, „aber mit Blick auf die Attraktivität der Bun­ desverwaltung gehen sie nicht weit genug. Insbesondere bei den Langzeitkonten greifen die Pläne zu kurz.“ Nicht nachvoll­ ziehbar sei laut Schäfer bei­ spielsweise, warum im Ver­ gleich zur bisherigen Regelung die Höchstgrenze der mögli­ chen Ansparung von Zeitgut­ haben auf 1066 Stunden abge­ senkt werden soll. Mit dieser und weiteren Voraussetzungen bleibe der Verordnungsgeber weit hinter den Erwartungen der Beamtinnen und Beamten zurück, die derzeit an der Er­ probung teilnehmen. Auch bei der Anrechnung von Reisezeiten bei Dienstreisen wünscht sich der dbb Vize ein mutigeres Vorgehen. Bislang werden Reisezeiten erst ab dem Beginn der 16. Stunde im Kalendermonat auf Antrag zu einem Viertel auf die Arbeits­ zeit angerechnet. Künftig soll bei Dienstreisen, die über die regelmäßige tägliche Arbeits­ zeit hinausgehen, ein Freizeit­ ausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenba­ ren Reisezeiten gewährt wer­ den. „Die Erweiterung der An­ rechnung von Reisezeiten ist ausdrücklich zu begrüßen. Je­ doch kann die Drittelregelung nur der Einstieg in eine zeitge­ mäße Anrechnung bei Dienst­ reisen sein. In der durch die fortschreitende Digitalisierung geprägten Arbeitswelt neh­ men die Möglichkeiten des ortsunabhängigen Arbeitens stetig zu und werden auch in­ tensiv während der Reisezeit genutzt; eine Anerkennung von Reisezeiten über ein Drittel hinaus ist deshalb geboten“, so Schäfer. nachrichten << Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung Mehr Transparenz und Schutz Seit Jahren kritisiert der dbb die Überlas­ tung der Notfallambulanzen und fordert Verbesserungen für Patienten und Perso­ nal. Die vor einigen Jahren eingeführten Terminservicestellen der Krankenkassen waren ein erster Schritt – im Gesetzent­ wurf zur Weiterentwicklung des Gesund­ heitswesens wird nun nachgelegt. Künftig soll laut Bundesgesundheitsminis­ terium (BMG) ein standardisiertes, soft­ warebasiertes Ersteinschätzungsverfahren greifen, das eine Einstufung nach Dring­ lichkeit der Behandlung vornimmt und gegebenenfalls die Patienten an die ver­ tragsärztliche Versorgung verweist. „Die vorgesehene Neuregelung ist ausdrücklich zu begrüßen“, betonte dbb Chef Ulrich Sil­ berbach am 19. November 2020 am Rande der Verbändeanhörung im Gesetzgebungs­ verfahren. Auch wenn der überwiegende Teil der Menschen, die eine Notfallambu­ lanz aufsuchen, tatsächlich dringenden Be­ handlungsbedarf habe, suchten doch im­ mer häufiger Patienten die Krankenhäuser auf, die nicht akut behandelt werden müs­ sen. Silberbach: „Das bindet unnötige Ka­ pazitäten, die an anderer Stelle fehlen.“ Darüber hinaus richtet der Gesetzentwurf den Fokus auf mehr Transparenz und Pa­ tientenschutz: Dass künftig Pflegepersonal­ quoten veröffentlicht werden sollen oder Informationen zur Barrierefreiheit von Reha­ einrichtungen für die Patientinnen und Pati­ enten einsehbar sind, erleichtert ihnen die Einschätzung, ob man sich in gute Hände begibt, und vermittelt Sicherheit. „Die Ver­ gleichbarkeit von Krankenhäusern und Pfle­ geeinrichtungen wurde in der Vergangenheit eher stiefmütterlich behandelt“, so der dbb Bundesvorsitzende weiter. „Umso mehr steht der dbb hinter dem aktuellen Vorstoß.“ Auch die Erweiterung des Rechtsanspruchs auf eine ärztliche Zweitmeinung, ob ein Eingriff medizinisch zwingend erforderlich ist oder nicht, stärke die Patientenrechte und sei eine erfreuliche Entwicklung, sagte Silberbach. „Hier wurde in der Vergangen­ heit in einigen Fällen leider der Aspekt der Wirtschaftlichkeit über das Patientenwohl gestellt. Eine zweite Meinung sollte hier Abhilfe schaffen.“ Foto: Colourbox.de Model Foto: Colourbox.de 25 > dbb magazin | Dezember 2020

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