dbb magazin 12/2020

mitgliedsgewerkschaften << VBE Kein Fortschritt bei der Inklusion an Schulen Der Verband Bildung und Erzie­ hung (VBE) hat am 9. Novem­ ber 2020 die Ergebnisse seiner in Auftrag gegebenen forsa- Umfrage zur Inklusion an Schu­ len veröffentlicht. Die 2127 befragten Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen bewerteten auch die Auswir­ kungen der coronabedingten Einschränkungen auf die Inklu­ sion. „Die Diskrepanz zwischen dem Stellenwert, den Politik der schulischen Inklusion in Sonn­ tagsreden einräumt, und den Ressourcen, die sie tatsächlich bereit ist, für eine gelingende Inklusion zur Verfügung zu stellen, bleibt groß. Deshalb können die Schulen ihren In­ klusionsauftrag unter den ge­ gebenen Rahmenbedingungen nach wie vor nicht erfüllen“, kommentierte der VBE-Bun­ desvorsitzende Udo Beckmann die Ergebnisse der forsa-Um­ frage. Während 56 Prozent die ge­ meinsame Beschulung von Menschen mit und ohne Be­ hinderung grundsätzlich sinn­ voll finden, denken nur 27 Pro­ zent, dass dies zurzeit praktisch sinnvoll umsetzbar ist. Landesregierungen und Kultusministerien erhalten die Note 4,5 für ihre Inklusionspo­ litik. „Da wundert es nicht, wenn sich vor diesem Hinter­ grund eine deutliche Mehrheit der Befragten für den mehr­ heitlichen Erhalt der Förder­ schulen ausspricht. Ein fatales Zeugnis nach elfeinhalb Jahren Bewährungsprobe“, resümierte Beckmann. Auch die aktuelle Pandemie hat Auswirkungen auf die In­ klusion: 70 Prozent der Befrag­ ten geben an, dass die Schüle­ rinnen und Schüler während der Schulschließungen nicht ausreichend gefördert werden konnten. 63 Prozent aller Lehr­ kräfte, aber sogar 75 Prozent der Lehrkräfte von Förderschu­ len stimmen der Aussage zu, dass bei den Schulschließun­ gen die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi­ schen Förderbedarfen in den Vorgaben der Schulministerien nahezu vergessen wurden. 74 Prozent der Befragten stim­ men der Aussage zu, dass die coronabedingten Einschrän­ kungen zu einem Rückschritt bei der Inklusion geführt ha­ ben, weil der Alltag fehlte. << NBB Corona-Sonderzahlungen für Beamtenschaft Der Niedersächsische Beam­ tenbund und Tarifunion (NBB) fordert für die niedersächsi­ schen Beamtinnen und Beam­ ten eine Corona-Sonderzah­ lung, um die Leistungen des öffentlichen Dienstes entspre­ chend zu würdigen. Der NBB-Vorsitzende Alexan­ der Zimbehl teilte am 1. No­ vember 2020 mit: „Ich fordere ausdrücklich eine einmalige Unterstützungsleistung für die Beamtinnen und Beamten, die – unabhängig von ihrer grund­ sätzlichen Belastung – gerade in diesem Jahr gezeigt haben, dass Niedersachsen in erster Linie durch die Leistungen ei­ nes starken öffentlichen Diens­ tes bislang so gut durch die Krise gekommen ist.“ Im Rahmen der Einigung zu den Tarifverhandlungen des TVöD wurde für die Beschäf­ tigten von Bund und Kommu­ nen eine gestaffelte Corona- Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro, 400 Euro und 300 Euro vereinbart. „Diese Coro­ na-Sonderzahlung ist der rich­ tige Fingerzeig zum richtigen Zeitpunkt gewesen“, so Zim­ behl weiter, „gleichwohl gehen dabei aber die niedersächsi­ schen Beamtinnen und Beam­ ten leer aus. Es wäre jetzt ein richtiges Signal der Landes­ regierung, für ihre eigenen Staatsdiener auch hier mit ei­ ner Sonderzahlung die außer­ ordentlichen Anstrengungen der vergangenen Monate und besonders der bevorstehenden Wochen anzuerkennen.“ Der NBB-Vorsitzende weist dabei insbesondere auf die Gruppe derer hin, die zur Unterstützung der Aufrecht­ erhaltung der niedersächsi­ schen Wirtschaft Heraus­ ragendes geleistet haben, beispielsweise die niedersäch­ sische Steuer- und Finanzver­ waltung sowie die Gewerbe­ aufsicht. „Darüber hinaus werden gerade jetzt, ange­ sichts deutlich steigender In­ fektionszahlen, nicht nur die besondere Belastung, sondern auch die besonderen Risiken deutlich, denen sich die Beam­ tinnen und Beamten stellen müssen, die direkten Kontakt mit der Öffentlichkeit haben. Dieses gilt insbesondere für die Polizei, die Angehörigen der Justiz und die Lehrerinnen und Lehrer an allen Schulen Niedersachsens“, so Zimbehl. << dbb berlin „Reparaturgesetz“ für Richterbesoldung Der dbb berlin hat die Um­ setzung der Entscheidung des Bundesverfassungsge­ richtes (BVerfG) zur amtsan­ gemessenen Besoldung der Richterinnen und Richter bei einem Grundsatzgespräch am 4. November 2020 mit Fi­ nanzsenator Matthias Kollatz und Staatssekretär Fréderic Verrycken eingefordert. In diesem Zusammenhang wur­ den auch die Planungen des Senats für die A-Besoldung hinterfragt. Senator Kollatz kündigte ein sogenanntes „Reparaturge­ setz“ an, das voraussichtlich im Dezember 2020 oder Januar 2021 den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen zur Be­ teiligung vorgelegt werden soll. Der Senator wies in die­ sem Zusammenhang ausdrück­ lich auf die Entscheidung des BVerfG hin, dass nur ein Wider­ spruch gegen die Höhe der Be­ soldung einen Anspruch be­ gründet. Ergänzungen soll es in dem bereits zur Stellungnahme vorliegenden Entwurf des Be­ soldungsanpassungsgesetzes ab 1. Januar 2021 geben. Kon­ kret ist vorgesehen, den Vor­ gaben des BVerfG zur Alimen­ tation kinderreicher Familien durch Anpassungen beim Fa­ milienzuschlag Rechnung zu tragen. > Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des VBE > Frank Becker, Vorsitzender des dbb berlin > Alexander Zimbehl, Vorsitzender des NBB 46 dbb > dbb magazin | Dezember 2020

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