dbb magazin 1-2/2021
tarifpolitik Notlagen-Verhandlungen für Flughäfen Tarifeinigung erzielt – Arbeitsplätze gesichert Am 1. Dezember 2020 hat sich der dbb mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbän de (VKA) auf den Abschluss eines bundesweit gel tenden Notlagen-Tarifvertrags für die Beschäftig ten an Flughäfen im Bereich des TVöD geeinigt. Die Arbeitgeberseite hatte die Gewerkschaften zu den Ver handlungen aufgefordert, da die wirtschaftlichen Auswir kungen der Corona-Pandemie an den Flughäfen besonders drastisch sind. Die Passagier zahlen und Flugbewegungen waren teilweise im Vergleich zum Vorjahr um über 90 Pro zent eingebrochen. Die weitere Entwicklung des internationa len Luftverkehrs ist aufgrund des dynamischen Pandemie geschehens nach wie vor un sicher. In der Einigung zur TVöD-Ein kommensrunde 2020 vom 25. Oktober 2020 hatten sich die Tarifparteien darauf verstän digt, über einen Notlagen-Ta rifvertrag für die Flughäfen zu verhandeln. Nach acht schwie rigen Verhandlungsrunden wurde eine Einigung erzielt, mit der die Arbeitsplätze an den Flughäfen dauerhaft ge sichert werden können. Einzel ne Flughafenunternehmen hatten die Möglichkeit, bis zum 11. Dezember 2020 zu er klären, dass sie nicht unter den Notlagen-Tarifvertrag fallen wollen. In diesem Fall gelten dort die bisherigen Tarifbedin gungen einschließlich der Tarif ergebnisse in der TVöD-Ein kommensrunde 2020. Der Notlagen-Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. September 2020 in Kraft. Er hat eine Lauf zeit bis zum 31. Dezember 2023. Die Nachwirkung ist aus geschlossen. Es wurde eine Er klärungsfrist bis zum 15. Janu ar 2021 vereinbart. < Die zentralen Verein barungen im Überblick Geltungsbereich Der Tarifvertrag gilt für Be schäftigte, die unter den Gel tungsbereich des TVöD BT-F fallen, für die Beschäftigten der Tochterunternehmen von Flughafenbetreibern, die eben falls unter den Geltungsbe reich des TVöD fallen, sowie für Beschäftigte von Unterneh men mit einem Haustarifver trag, der vollumfänglich auf den TVöD BT-F verweist. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und Revisions- klausel Grundlage des Notlagen-Tarif vertrags ist der Ausschluss be triebsbedingter Beendigungs- und Änderungskündigungen für die gesamte Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Die Gewerkschaften haben außer dem eine vorzeitige Kündi gungsmöglichkeit der Notla genregelungen durchgesetzt, sobald die Passagierzahlen sich deutlich positiv entwickeln. Corona-Sonderzahlung Die Beschäftigten an den Flug häfen haben noch im Dezem ber 2020 einen Anspruch auf eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in fol gender Höhe: > Entgeltgruppen 1 bis 3: 800 Euro > Entgeltgruppen 4 bis 6: 750 Euro > Entgeltgruppen 7 und 8: 700 Euro > Entgeltgruppen 9a bis 12: 400 Euro > Entgeltgruppen 13 bis 15: 300 Euro Lineare Entgelterhöhungen Die linearen Entgelterhöhungen, die für den TVöD-Bereich verein bart wurden, werden verschoben: > ab 1. Oktober 2022: plus 1,4 Prozent, mindestens 50 Euro > ab 1. April 2023: plus 1,8 Pro zent > ab 1. Oktober 2023: Geltung der vollen, dann aktuellen TVöD-Tabelle Die Erhöhungsschritte werden bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte bei den Pas sagierzahlen vorgezogen. Model Foto: Phovoir / Colourbox.de Foto: Colourbox.de 20 dbb > dbb magazin | Januar/Februar 2021
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==