dbb magazin 1-2/2021

tarifpolitik Notlagen-Verhandlungen für Flughäfen Tarifeinigung erzielt – Arbeitsplätze gesichert Am 1. Dezember 2020 hat sich der dbb mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbän­ de (VKA) auf den Abschluss eines bundesweit gel­ tenden Notlagen-Tarifvertrags für die Beschäftig­ ten an Flughäfen im Bereich des TVöD geeinigt. Die Arbeitgeberseite hatte die Gewerkschaften zu den Ver­ handlungen aufgefordert, da die wirtschaftlichen Auswir­ kungen der Corona-Pandemie an den Flughäfen besonders drastisch sind. Die Passagier­ zahlen und Flugbewegungen waren teilweise im Vergleich zum Vorjahr um über 90 Pro­ zent eingebrochen. Die weitere Entwicklung des internationa­ len Luftverkehrs ist aufgrund des dynamischen Pandemie­ geschehens nach wie vor un­ sicher. In der Einigung zur TVöD-Ein­ kommensrunde 2020 vom 25. Oktober 2020 hatten sich die Tarifparteien darauf verstän­ digt, über einen Notlagen-Ta­ rifvertrag für die Flughäfen zu verhandeln. Nach acht schwie­ rigen Verhandlungsrunden wurde eine Einigung erzielt, mit der die Arbeitsplätze an den Flughäfen dauerhaft ge­ sichert werden können. Einzel­ ne Flughafenunternehmen hatten die Möglichkeit, bis zum 11. Dezember 2020 zu er­ klären, dass sie nicht unter den Notlagen-Tarifvertrag fallen wollen. In diesem Fall gelten dort die bisherigen Tarifbedin­ gungen einschließlich der Tarif­ ergebnisse in der TVöD-Ein­ kommensrunde 2020. Der Notlagen-Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. September 2020 in Kraft. Er hat eine Lauf­ zeit bis zum 31. Dezember 2023. Die Nachwirkung ist aus­ geschlossen. Es wurde eine Er­ klärungsfrist bis zum 15. Janu­ ar 2021 vereinbart. < Die zentralen Verein­ barungen im Überblick Geltungsbereich Der Tarifvertrag gilt für Be­ schäftigte, die unter den Gel­ tungsbereich des TVöD BT-F fallen, für die Beschäftigten der Tochterunternehmen von Flughafenbetreibern, die eben­ falls unter den Geltungsbe­ reich des TVöD fallen, sowie für Beschäftigte von Unterneh­ men mit einem Haustarifver­ trag, der vollumfänglich auf den TVöD BT-F verweist. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und Revisions- klausel Grundlage des Notlagen-Tarif­ vertrags ist der Ausschluss be­ triebsbedingter Beendigungs- und Änderungskündigungen für die gesamte Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Die Gewerkschaften haben außer­ dem eine vorzeitige Kündi­ gungsmöglichkeit der Notla­ genregelungen durchgesetzt, sobald die Passagierzahlen sich deutlich positiv entwickeln. Corona-Sonderzahlung Die Beschäftigten an den Flug­ häfen haben noch im Dezem­ ber 2020 einen Anspruch auf eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in fol­ gender Höhe: > Entgeltgruppen 1 bis 3: 800 Euro > Entgeltgruppen 4 bis 6: 750 Euro > Entgeltgruppen 7 und 8: 700 Euro > Entgeltgruppen 9a bis 12: 400 Euro > Entgeltgruppen 13 bis 15: 300 Euro Lineare Entgelterhöhungen Die linearen Entgelterhöhungen, die für den TVöD-Bereich verein­ bart wurden, werden verschoben: > ab 1. Oktober 2022: plus 1,4 Prozent, mindestens 50 Euro > ab 1. April 2023: plus 1,8 Pro­ zent > ab 1. Oktober 2023: Geltung der vollen, dann aktuellen TVöD-Tabelle Die Erhöhungsschritte werden bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte bei den Pas­ sagierzahlen vorgezogen. Model Foto: Phovoir / Colourbox.de Foto: Colourbox.de 20 dbb > dbb magazin | Januar/Februar 2021

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