dbb magazin 1-2/2021

Leistungsorientierte Bezah- lung und Zusatzversorgung Die Leistungsorientierte Be­ zahlung wird in den Jahren 2021, 2022 und 2023 ausge­ setzt. Eine Ausnahme besteht für den Flughafen Hamburg für das Jahr 2021. Der Arbeitnehmerbeitrag zur Zusatzversorgung wird wäh­ rend der Laufzeit des Notla­ gen-Tarifvertrags befristet ab dem 1. Januar 2021 um 0,8 Pro­ zentpunkte erhöht. Die Jah­ ressonderzahlung der Jahre 2021, 2022 und 2023 wird aus dem zusatzversorgungspflich­ tigen Entgelt herausgenom­ men. Kurzarbeit und Arbeitszeit ab 2022 Die Möglichkeit der Kurzarbeit soll bis zum 31. Dezember 2021 so weitgehend wie mög­ lich in Anspruch genommen werden. Ab dem Jahr 2022 wird, soweit die Möglichkeit der Kurzarbeit nicht mehr besteht, die Wo­ chenarbeitszeit befristet um 6 Prozent (maximal auf 36,66 Wochenstunden) abgesenkt. Das Entgelt verringert sich im gleichen Maß. Für Teilzeitbe­ schäftigte erfolgt eine entspre­ chende Absenkung, jedoch nicht auf unter 18 Wochen­ stunden. Die Umsetzung der Arbeitszeitreduzierung erfolgt unter Wahrung der Mitbestim­ mungsrechte des Betriebsrats überwiegend durch zusätzliche freie Tage. Die Arbeitszeit kann bereichs- und funktionsbezo­ gen unter Mitbestimmung des Betriebsrats wieder angeho­ ben werden. Überstunden­ zuschläge werden nach der ursprünglichen tariflichen Arbeitszeit berechnet. Leiharbeit und Werkverträge Die Arbeitszeitverkürzungen dürfen weder durch Leiharbeit noch durch Werkverträge aus­ geglichen werden, es sei denn, der Betriebsrat hat einer be­ reichs- und funktionsbezoge­ nen Arbeitszeiterhöhung nicht zugestimmt. Dividenden und Gewinne Die Tarifparteien sind sich ei­ nig, dass während der Laufzeit des Notlagen-Tarifvertrags kei­ ne Dividenden oder Gewinne ausgeschüttet werden. Wenn dies dennoch erfolgt, wird für das betreffende Jahr und die weiteren Jahre der Laufzeit die Leistungsorientierte Bezahlung ausgezahlt. Für den gleichen Zeitraum besteht dann ein An­ spruch analog dem gekündig­ ten Tarifvertrag zur Ertrags­ beteiligung. Ausgliederungen Bei Ausgliederungen von Ge­ schäftsbereichen während der Laufzeit des Notlagen-Tarifver­ trags werden bei Betriebsüber­ gang oder Vereinbarung eines Sozialplans die vor seinem In­ krafttreten geltenden Tarifbe­ dingungen zugrunde gelegt. Alle Einzelheiten des Abschlus­ ses können auf der Website des dbb unter www.dbb.de nachgelesen werden. < Bewertung Durch den Abschluss des Not­ lagen-Tarifvertrags sind die Ge­ werkschaften ihrer Verantwor­ tung für die Kolleginnen und Kollegen gerecht geworden. Die Arbeitsplätze an den Flug­ häfen bleiben auch in der noch nie dagewesenen pandemie- bedingten Krise gesichert. An­ derenfalls wäre mit betriebs­ bedingten Beendigungs- und Änderungskündigungen in gro­ ßer Zahl zu rechnen gewesen. Insgesamt stellt der Notlagen- Tarifvertrag damit einen wich­ tigen Abschluss in schwieriger Zeit dar, der den Kolleginnen und Kollegen an den Flughäfen Sicherheit für die Zukunft bringt. sz tarifpolitik Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) Hessen Abschluss in der dritten Runde In einer digitalen dritten Runde hat die Verhand­ lungskommission TV-N Hessen am 10. Dezember 2020 einen Abschluss der Verhandlungen erzielt: Die Beschäftigten erhalten eine hohe Sonderzah­ lung. Dennoch bewertet die Verhandlungskom­ mission das Ergebnis nicht nur positiv. Die Corona-Pandemie macht Arbeitgebenden und Arbeit­ nehmenden gleichermaßen zu schaffen. Angesichts der finan­ ziell angespannten Lage sind die Entgeltsteigerungen und insbesondere die Corona-Son­ derzahlung, die als Nettobe­ trag noch im Dezember ausge­ zahlt wurde, beachtlich. Im Vergleich zum TVöD wurde das Volumen fast verdoppelt. Das Ergebnis darf im bundesweiten Vergleich der 2020 erreichten Tarifabschlüsse im Bereich Nahverkehr zu den besten gerechnet werden. Auch das hatte die Verhandlungskom­ mission bei ihrer Entschei­ dungsfindung berücksichtigt. Dennoch bewertet die Ver­ handlungskommission die Eini­ gung zum TV-N Hessen nicht nur positiv: Die Entlastung der Mitarbeitenden komme zu kurz. Und das Modell der Ent­ lastungstage überzeuge nicht wegen der Kopplung an die Be­ triebszugehörigkeit und des fehlerhaften Berechnungsmo­ dells des Kommunalen Arbeit­ geberverbandes Hessen (KAV), das die Entlastungstage un­ term Strich zu teuer macht. < Der Abschluss im Detail Corona-Prämie EG 01–08 1000 Euro netto EG 09–12 700 Euro netto EG 13–15 500 Euro netto Entgelterhöhung > ab 1. April 2021 für alle Ent­ geltgruppen um 99 Euro, > ab 1. April 2022 für alle Ent­ geltgruppen um weitere 99 Euro Kopplung weiterhin an die Ergebnisse des TVöD. Laufzeit Entgelttarifvertrag bis 31. Dezember 2022 Manteltarifvertrag bis 31. Dezember 2023 Ein arbeitgeberfinanzierter Entlastungstag ab 2022 für alle Beschäftigten ab zehn Jahren Betriebszugehörigkeit. Zusätzlich können ab 2022 zwei weitere Entlastungstage bei einer Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer von 0,5 Prozent­ punkten der Entgelterhöhung vom April 2022 in Anspruch ge­ nommen werden. Arbeitgeber­ zuschüsse für das JobRad wer­ den erweitert. < Hintergrund Der TV-N wurde durch den dbb fristgerecht zum 30. Juni 2020 gekündigt. Die dbb Forderun­ gen wurden dem KAV Hessen im Juli 2020 übersandt. Die ers­ te Verhandlungsrunde fand am 12. November 2020 und die zweite Verhandlungsrunde am 4. Dezember 2020 statt. 21 dbb > dbb magazin | Januar/Februar 2021

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