dbb magazin 1-2/2021

frauen Frauen in Führungspositionen Kulturwandel kann Fortschritt beschleunigen Nach monatelangem Ringen hat das Bundeskabinett der Anpassung des Gesetzes zur gleich­ berechtigten Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst zugestimmt. Die dbb frauen begrüßen vor allem die Einführung ver­ bindlicher Regelungen für die Privatwirtschaft und Verbesserungen im Einflussbereich des Bundes. Einen „Meilenstein“ nannte Bundesfrauenministerin Fran­ ziska Giffey den Kabinetts­ beschluss zum zweiten Füh­ rungspositionengesetz, der am 6. Januar 2021 verkündet wurde. Danach muss in den Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mit­ gliedern künftig mindestens eine Frau sitzen. Die Er­ leichterung über die Zustimmung aus dem Kabinett war der Ministerin deutlich anzumer­ ken. Zäh war der Kampf, eine Re­ form der beste­ henden Regelun­ gen voranzubrin- gen. „Ohne den großen Druck, den die Frauenverbän­ de gemeinsam über Monate hin­ weg aufgebaut ha­ ben, wären wir hier keinen Schritt weiter“, weiß auch die Chefin der dbb frauen, Milanie Kreutz, aus eigener Erfahrung. Sie hatte das langwierige Re­ formverfahren mit ihrem Team intensiv begleitet. < Grünes Licht für verbindliche Regelungen Insbesondere begrüßte Kreutz die vorgesehenen Verbesse­ rungen im Bundesgremien­ besetzungsgesetz und im Bundesgleichstellungsgesetz. Danach kommen die Vorgaben zur Besetzung von Aufsichts- und wesentlichen Gremien des Bundes bereits ab zwei – bis­ her ab drei – vom Bund zu be­ stimmenden Mitgliedern zur Anwendung. Ebenfalls positiv bewertet wird die Einführung einer Mindestbeteiligung von Frauen und Männern in Ge­ schäftsführungsorganen von Unternehmen mit Mehrheits­ beteiligung des Bundes sowie deren Einbeziehung in den An­ wendungsbereich der fixen Mindestquote im Aufsichtsrat. Lobende Worte gab es von der dbb frauen Chefin auch für die anvisierten Regelungen für die Körperschaften des öffent­ lichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung. „In den Führungsgremien der Kranken­ kassen, Renten- und Unfallver­ sicherungsträger sowie in der Bundesagentur für Arbeit sind Frauen stark unterrepräsen­ tiert. Die vorgesehene Min­ destbeteiligung von Frauen und Männern in diesen Füh­ rungsorganen ist aus unserer Sicht gut geeignet, um lang­ fristig eine geschlechtsspe­ zifische Sicht auf Entschei­ dungsprozesse im Bereich der Sozialversicherungen zu erreichen“, stellte die dbb frauen Chefin heraus. < Bund: Wandel schreitet nur langsam voran Einen entscheidenden Faktor sieht Kreutz aber in der fixier­ ten Zielvorgabe für die Bundes­ verwaltung. Bis 2025, so legt es der Referentenentwurf fest, sollen Führungspositionen je­ weils zu 50 Prozent mit Män­ nern und Frauen besetzt sein. „Damit folgt das Bundesfamili­ enministerium einer Forderung der dbb frauen, die Koalitions­ vereinbarung auch über den Regierungswechsel hinweg zu sichern. Denn nur mit Kontinuität und verlässlichen Zielvorgaben kom­ men wir in Sachen Gleichstellung auch in der Bun­ desverwaltung endlich voran“, erklärte Kreutz. Denn seit Jahren stagniert der An­ teil an weiblichen Führungskräften bei rund einem Drittel. Das ver­ deutlicht der ak­ tuelle Gleichstel­ lungsindex 2020. Seit seiner Einfüh­ rung im Jahr 2015 dokumentiert das statistische Messinstrument die schleppenden Fortschritte bei der Frauenförderung in den obersten Bundesbehörden. Im vergangenen Jahr war der An­ teil an Frauen in Führungsposi­ tionen lediglich um knapp ei­ nen Prozentpunkt von 36 auf 36,9 Prozent gestiegen. < Gleichstellung in der Arbeitswelt sichern Damit die Zielvorgabe auch ihre volle Wirkung entfalten könne, müsste sie von sinnvol­ Model Foto: Pressmaster / Colourbox.de 30 dbb > dbb magazin | Januar/Februar 2021

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