dbb magazin 1-2/2021
frauen Frauen in Führungspositionen Kulturwandel kann Fortschritt beschleunigen Nach monatelangem Ringen hat das Bundeskabinett der Anpassung des Gesetzes zur gleich berechtigten Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst zugestimmt. Die dbb frauen begrüßen vor allem die Einführung ver bindlicher Regelungen für die Privatwirtschaft und Verbesserungen im Einflussbereich des Bundes. Einen „Meilenstein“ nannte Bundesfrauenministerin Fran ziska Giffey den Kabinetts beschluss zum zweiten Füh rungspositionengesetz, der am 6. Januar 2021 verkündet wurde. Danach muss in den Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mit gliedern künftig mindestens eine Frau sitzen. Die Er leichterung über die Zustimmung aus dem Kabinett war der Ministerin deutlich anzumer ken. Zäh war der Kampf, eine Re form der beste henden Regelun gen voranzubrin- gen. „Ohne den großen Druck, den die Frauenverbän de gemeinsam über Monate hin weg aufgebaut ha ben, wären wir hier keinen Schritt weiter“, weiß auch die Chefin der dbb frauen, Milanie Kreutz, aus eigener Erfahrung. Sie hatte das langwierige Re formverfahren mit ihrem Team intensiv begleitet. < Grünes Licht für verbindliche Regelungen Insbesondere begrüßte Kreutz die vorgesehenen Verbesse rungen im Bundesgremien besetzungsgesetz und im Bundesgleichstellungsgesetz. Danach kommen die Vorgaben zur Besetzung von Aufsichts- und wesentlichen Gremien des Bundes bereits ab zwei – bis her ab drei – vom Bund zu be stimmenden Mitgliedern zur Anwendung. Ebenfalls positiv bewertet wird die Einführung einer Mindestbeteiligung von Frauen und Männern in Ge schäftsführungsorganen von Unternehmen mit Mehrheits beteiligung des Bundes sowie deren Einbeziehung in den An wendungsbereich der fixen Mindestquote im Aufsichtsrat. Lobende Worte gab es von der dbb frauen Chefin auch für die anvisierten Regelungen für die Körperschaften des öffent lichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung. „In den Führungsgremien der Kranken kassen, Renten- und Unfallver sicherungsträger sowie in der Bundesagentur für Arbeit sind Frauen stark unterrepräsen tiert. Die vorgesehene Min destbeteiligung von Frauen und Männern in diesen Füh rungsorganen ist aus unserer Sicht gut geeignet, um lang fristig eine geschlechtsspe zifische Sicht auf Entschei dungsprozesse im Bereich der Sozialversicherungen zu erreichen“, stellte die dbb frauen Chefin heraus. < Bund: Wandel schreitet nur langsam voran Einen entscheidenden Faktor sieht Kreutz aber in der fixier ten Zielvorgabe für die Bundes verwaltung. Bis 2025, so legt es der Referentenentwurf fest, sollen Führungspositionen je weils zu 50 Prozent mit Män nern und Frauen besetzt sein. „Damit folgt das Bundesfamili enministerium einer Forderung der dbb frauen, die Koalitions vereinbarung auch über den Regierungswechsel hinweg zu sichern. Denn nur mit Kontinuität und verlässlichen Zielvorgaben kom men wir in Sachen Gleichstellung auch in der Bun desverwaltung endlich voran“, erklärte Kreutz. Denn seit Jahren stagniert der An teil an weiblichen Führungskräften bei rund einem Drittel. Das ver deutlicht der ak tuelle Gleichstel lungsindex 2020. Seit seiner Einfüh rung im Jahr 2015 dokumentiert das statistische Messinstrument die schleppenden Fortschritte bei der Frauenförderung in den obersten Bundesbehörden. Im vergangenen Jahr war der An teil an Frauen in Führungsposi tionen lediglich um knapp ei nen Prozentpunkt von 36 auf 36,9 Prozent gestiegen. < Gleichstellung in der Arbeitswelt sichern Damit die Zielvorgabe auch ihre volle Wirkung entfalten könne, müsste sie von sinnvol Model Foto: Pressmaster / Colourbox.de 30 dbb > dbb magazin | Januar/Februar 2021
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