dbb magazin 1-2/2021

jugend Digitalisierung im öffentlichen Dienst Expertise der Digital Natives nutzen Die Digitalisierung am Arbeitsplatz muss in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes stärker vorangetrieben werden. „Die dbb jugend möchte diese Entwicklung konstruktiv und mit guten Ideen aus der Pers­ pektive junger Beschäftigter begleiten“, sagte dbb jugend- Chefin Karoline Herrmann am 6. Januar 2021 anlässlich eines digitalen Treffens mit Ina-Maria Ulbrich, Staatsse­ kretärin für Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern. Digitales Arbeiten erfordere eine zeitgemäße IT-Ausstat­ tung und technische Infra­ struktur, darin waren sich Ulbrich und Herrmann bei ihrem Gespräch einig. Ent­ scheidend für Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpom­ mern sei der Breitbandausbau. „Ohne einen konsequenten und flächendeckenden Netz­ ausbau ist die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes nicht denkbar. Dabei geht es nicht nur darum, dass die Behörden und Gebietskörperschaften gut angebunden sind. Die Bür­ gerinnen und Bürger brauchen ebenso einen schnellen Inter­ netzugang, um digitale Dienst­ leistungen nutzen zu können“, sagte Herrmann. Die dbb jugend hat sich auch 2021 das Thema Digitalisie­ rung ganz oben auf die Agenda geschrieben. „Die jungen Be­ schäftigten im öffentlichen Dienst bringen als ‚Digital Natives‘ viele Kompetenzen mit, zum Beispiel das intuitive Arbeiten mit immer wieder neuen digitalen Tools. Diese Fähigkeiten junger Beschäftig­ ter müssen anerkannt und ge­ meinsammit dem Erfahrungs­ wissen der Älteren aktiv für die Digitalisierung der Verwaltung genutzt werden. Hier können sich ganz neue Begegnungen auf Augenhöhe zwischen Be­ rufseinsteigerinnen und -ein­ steiger sowie erfahrenen Kolle­ ginnen und Kollegen ergeben“, so Herrmann. Die Digitalisierung des öffent­ lichen Dienstes sei kein einma­ liges Projekt, sondern werde eine stetige Weiterentwick­ lung erfordern. „Es gilt, die Kompetenzen der jungen Be­ schäftigten zu nutzen, die dazu notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und insgesamt da­ für zu sorgen, dass der öffent­ liche Dienst seine wichtigen Aufgaben für das Gemeinwohl – auch digital – weiterhin zu­ verlässig erfüllt“, sagte die dbb jugend-Chefin. Ehrenamtliches Engagement Steuerliche Entlastungen unzureichend Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass freiwilliges und ehren­ amtliches Engagement unverzichtbar ist. Ab 2021 wird dieses Engagement finanziell besser gewürdigt. Doch das reicht nicht, sagt dbb jugend-Chefin Karoline Herrmann. Die dbb jugend fordert seit Jahren, dass das Ehrenamt gestärkt wird. Viele junge Menschen engagieren sich häufig neben dem eigentli­ chen Beruf und auch teils auf eigene Kosten. Ab 2021 gibt es zumindest steuerrechtlich einige Verbesserungen. Ver­ eine und Organisationen er­ statten den ehrenamtlich Engagierten ihre Auslagen pauschal. Diese Erstattungen sind steuerfrei, sofern sie be­ stimmte Grenzen nicht über­ schreiten. Karoline Herrmann weist daraufhin, dass Parteien, Gewerkschaften und Arbeit­ geberverbände nicht zu den begünstigten Organisationen gehören. „Wenn jemand eh­ renamtlich in einer Gewerk­ schaft mitwirkt und eine Auf­ wandsentschädigung erhält, muss diese in der Steuererklä­ rung angegeben werden. Die Ehrenamtspauschale ist nicht anwendbar. Wir fordern, dass auch das gewerkschaftliche Eh­ renamt in die Steuerbefreiung aufgenommen wird.“ Um junge Menschen zu moti­ vieren, ehrenamtlich tätig zu werden, und um sie länger­ fristig an das Ehrenamt zu bin­ den, müssen laut Herrmann auch im öffentlichen Dienst weitere Anreize geschaffen werden. „Das ehrenamtliche Engagement und die durch das Ehrenamt erworbenen Fähigkeiten sollten im Beruf und bei der Einstellung aner­ kannt werden. Wir brauchen auch mehr Möglichkeiten von bezahltem Sonderurlaub für ehrenamtliche Tätigkeiten“, so Herrmann. „Das Ehrenamt ist für das Funktionieren un­ serer Gesellschaft unabding­ bar. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Vorbild­ funktion des Staates muss es eine umfassendere Unter­ stützung und Wertschätzung von ehrenamtlich Tätigen geben.“ < Karoline Herrmann < Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag Die bisherigen Höchstgren­ zen werden 2021 von 2400 Euro auf 3000 Euro im Jahr (Übungsleiterfreibetrag) be­ ziehungsweise 720 Euro auf 840 Euro im Jahr (Ehrenamts­ pauschale) angehoben. Vom Übungsleiterfreibetrag profi­ tieren zum Beispiel Traine­ rinnen und Trainer, die diese Tätigkeit nebenberuflich in Sportvereinen ausüben. Die Ehrenamtspauschale unter­ stützt diejenigen, die nicht unter die Übungsleiterpau­ schale fallen, sich aber gleich­ wohl ehrenamtlich engagie­ ren, zum Beispiel als Schrift- führerinnen und Schriftführer in gemeinnützigen Vereinen. Nicht von dieser Regel betrof­ fen sind hingegen Aufwands­ entschädigungen für ehren­ amtliches Engagement in Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Sie müssen hingegen in der Steuererklärung angegeben werden. Das hält die dbb ju­ gend für nicht angemessen. © Tinett Kähler Model Foto: Colourbox.de 32 dbb > dbb magazin | Januar/Februar 2021

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