dbb magazin 1-2/2021
mitgliedsgewerkschaften < BDZ Personalhaushalt der Zollverwaltung 2021 Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 26./27. November 2020 ab schließend über den Entwurf eines Gesetzes über die Fest stellung des Bundeshaushalts plans für das Jahr 2021 bera ten. Es ist absehbar, dass es für die Zollverwaltung keine mate riellen Veränderungen gegen über dem im September 2020 eingebrachten Regierungsent wurf zum Personalhaushalt geben wird. „Wenn bei einer Neuverschul dung von knapp 96 Milliarden Euro kein zusätzlicher Cent für den personellen Aufwuchs der Einnahmeverwaltung des Bun des abfällt, liegen die Interes sen offensichtlich anderswo“, kommentierte der Bundesvor sitzende der Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), Dieter Dewes. Für den BDZ hat es den An schein, dass die Verantwortli chen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ihre Chance dringend benötigter Investitio nen für den Zoll haben verstrei chen lassen. „Was nicht finan ziert ist, kann nicht umgesetzt werden. Es ist nicht akzeptabel, dringend benötigte Investitio nen auf den Haushalt 2022 zu verschieben. Ich blicke ohnehin mit großer Sorge auf die nächs ten Haushaltsverhandlungen und die Zeit danach: Wer sich mit der Neuverschuldung des Bundes befasst, weiß, dass uns harte Verhandlungen um jede einzelne, zusätzliche Planstelle bevorstehen. Solide Investitio nen in Planstellenhebungen und -ausstattung sind zugleich eine Form der Wertschätzung der Zöllnerinnen und Zöllner und diese kann nicht hoch ge nug ausfallen. Diese Chance wurde für den aktuellen Haus halt vertan“, sagte Dewes. Insgesamt sind für die Zollver waltung 1194 zusätzliche Stel len im Bundeshaushalt 2021 ausgewiesen, davon speist sich der überwiegende Teil der Stel len aus Haushaltsvermerken zur fünften Tranche der Min destlohnkontrolle, der Stärkung der allgemeinen Zollverwaltung und dem Erfüllungsaufwand zum Gesetz gegen illegale Be schäftigung und Sozialleis tungsmissbrauch. Weitere Stel len sind unter anderem zur Stärkung der FIU und der Um setzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäsche richtlinie vorgesehen. < dbb m-v Personalratstätigkeit muss ausgeglichen werden Im einem personalvertretungs rechtlichen Beschlussverfahren vor dem Oberverwaltungsge richt Mecklenburg-Vorpom mern ist es dem Personalrat der Beruflichen Schule Greifswald gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, dass der zeitliche Umfang für Personalratstätig keiten für alle Mitglieder des Personalrats zu ermitteln und durch Ermäßigungsstunden auszugleichen ist. In seinen Berechnungen geht das Gericht davon aus, dass, ob wohl die benötigte Beschäftig tenzahl für eine vollständige Freistellung nicht erreicht ist, ein Zeitaufwand von mindestens zwölf Stunden für die Leitung des Personalrats und mindes tens 2,5 Stunden für die übrigen Personalratsmitglieder vorhan den ist. An der betroffenen Schule sind 85 Lehrkräfte tätig. Damit ergibt sich ein Gesamt bedarf von mindestens 22,5 Stunden, die – auf die Unter richtsverpflichtung in Höhe von 27 Stunden für Lehrkräfte umgerechnet – eine Unter richtsfreistellung von gerundet 15 Unterrichtsstunden erfor dert. „Da dieser Beschluss un serer Meinung nach nicht nur Wirkung auf die Personalrats gremien der Schulen hat, son dern auf alle Gremien, die dem Personalvertretungsrecht des Landes unterliegen, haben wir sowohl das Bildungsminis terium als auch das Innen ministerium als das für unser Personalvertretungsrecht zu ständige Ministerium zu Ge sprächen zur Umsetzung des Urteils aufgefordert“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht. Mit dem Beschluss würde ein seit 2017 schwelender Rechtsstreit beendet, da der Beschluss auch eine Rechts beschwerde nicht zulässt. „Dass das Bildungsministeri um nun beim Bundesverwal tungsgericht Beschwerde ge gen die Nichtzulassung von Rechtsmitteln eingereicht hat, zeigt, dass es an der Um setzung des Urteils kein Inter esse hat und selbst auf die Ge fahr einer höchstrichterlichen ‚Klatsche‘ nur auf Zeit spielt. Das ist eine nicht hinnehmba re Missachtung personalver tretungsrechtlicher Interessen und richtet sich damit letzt endlich gegen die Lehrkräfte des Landes“, machte Knecht deutlich. < DPolG Bundespolizei Keine Stärkung der Sicherheitsarchitektur Die DPolG Bundespolizeige werkschaft zeigt sich ent täuscht über den mutmaßli chen Kompromiss in Sachen Novellierung des Bundespoli zeigesetzes, auf den sich die Regierungskoalition geeinigt haben soll. Medienberichten zufolge soll ein Ende Novem ber verfasstes Eckpunktepapier diverse Änderungen, wie bei spielsweise die Erweiterung der Zuständigkeit auf Verbre chenstatbestände bei Eigen tumsdelikten, beinhalten. Außerdem sei geplant, die Be fugnisse zur Quellen-Telekom munikationsüberwachung (TKÜ) zu erweitern. „Leider vermissen wir maßgeb liche Änderungen und Befug niserweiterungen, die die Bun despolizei im 21. Jahrhundert hätten ankommen lassen“, kommentierte Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft. Teggatz meint unter anderem die Erweiterung der Befugnisse für Online-Durchsuchungen und eine elektronische Gesichts erkennung als elektronische Fahndungsunterstützung. „Die Bundesregierung ist auf dem besten Weg, eine tatsächliche Stärkung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland zu verpassen“, zeigte sich der Gewerkschafts chef enttäuscht. > Dieter Dewes, Bundesvorsitzender des BDZ > Dietmar Knecht, Vorsitzender des dbb mecklenburg-vorpommern > Heiko Teggatz, Bundesvor sitzender der DPolG Bundes polizeigewerkschaft (BPolG) 46 dbb > dbb magazin | Januar/Februar 2021
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