dbb magazin 3/2021

bürgerbeteiligung Endlagersuche mit Bürgerbeteiligung Entscheidungsprozess mit Strahlkraft Ende 2022 sollen die letzten Atomkraftwerke in Deutschland vom Netz gehen. Übrig bleibt hoch radioaktiver Atommüll, über dessen sichere End­ lagerung Bürgerinnen und Bürger, Kraftwerksbe­ treiber, Umweltschutzorganisationen und Politik seit Jahrzehnten heftig streiten. Jetzt soll ein breit aufgestellter Bürgerdialog helfen, eine dauerhaf­ te, sichere und von der Bevölkerung akzeptierte Lösung für die Lagerung des strahlenbelasteten Materials zu finden. > Wer organisiert das bisher größte Verfahren zur Bürgerbeteiligung? Als Träger der Öffentlichkeits­ beteiligung lädt das Bundes­ amt für die Sicherheit der nuk­ learen Entsorgung (BASE) alle Interessierten ein, die Endla­ gersuche mitzugestalten. Die Behörde informiert die Bürge­ rinnen und Bürger über die Endlagersuche und bietet ver­ schiedene Formate an, damit sie sich aktiv in das Verfahren einbringen können. > Auf welcher gesetzlichen Grundlage fußt das Betei­ ligungsverfahren? Das Standortauswahlgesetz (StandAG) legt neben dem grundsätzlichen Auswahlver­ fahren auch fest, in welcher Form die Bürgerbeteiligung stattfinden soll. Gesetzlich vorgesehen sind unterschied­ liche Gremien und Konferen­ zen, über die sich Bürgerinnen und Bürger, aber auch unab­ hängige Expertinnen und Ex­ perten sowie Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen in den Auswahlprozess einbrin­ gen können. Dazu zählen die Fachkonferenz Teilgebiete, die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regio­ nen. Darüber hinaus bietet das BASE weitere Dialog- und Informationsangebote an. > Was ist die Fachkonferenz Teilgebiete? Die Fachkonferenz Teilgebiete ist das derzeitige Herzstück des bürgerschaftlichen Beteili­ gungsverfahrens. Es ist das bis­ her größte gesetzliche Beteili­ gungsformat und das erste, das im Standortauswahlverfahren für ein atomares Endlager An­ wendung findet. Die Fachkon­ ferenz bringt Bürgerinnen und Bürger mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener Gebiets­ körperschaften, gesellschaft­ licher Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zusammen, noch bevor Entscheidungen getroffen werden. Gemeinsam diskutieren sie die Ergebnisse des Zwischenbe­ richts Teilgebiete der Bundes­ gesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH, der am 28. Septem­ ber 2020 vorgelegt wurde. Dar­ in werden die sogenannten Teilgebiete vorgestellt – regio­ nal begrenzte Gebiete, in de­ nen nach geologischen Kriteri­ en ein Endlager grundsätzlich möglich wäre. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, Transparenz in den Suchprozess zu bringen und zu vermitteln, wie die Aus­ wahl der Teilgebiete zustande gekommen ist. Durch die Fach­ konferenz geäußerte Kritik und Anmerkungen muss die BGE mbH im weiteren Sondierungs­ prozess berücksichtigen. © BASE/Bildkraftwerk (3) 10 > dbb magazin | März 2021 dbb

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