dbb magazin 3/2021

< Gesetzliche Rente Höhere Hinzuverdienstgrenzen Für die Jahre 2020 und 2021 wurden die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten in der gesetzlichen Renten- versicherung erhöht. Die Regelung ist zeit- lich begrenzt. Für das Jahr 2021 steigt die Hinzuverdienst­ grenze bei vorgezogenen Altersrenten auf 46060 Euro. Das bedeutet, dass dieser Kreis von Rentnerinnen und Rentnern bis zu 46060 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuver­ dienen darf, ohne dass diese gekürzt wird. Mit dieser vorübergehenden Erhöhung sollen Personalengpässe insbesondere immedizini­ schen Bereich, aber auch in anderen Branchen behoben werden, die durch die SARS-CoV-2- Pandemie entstanden sind. Die Hinzuverdienstgrenze muss allerdings nur von Altersrentnerinnen und -rentnern beachtet werden, welche die für sie maßge­ bende Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Wird diese Altersgrenze erreicht, gibt es keine Begrenzung beim Hinzuver­ dienst. Ab 2022 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Kalenderjahr. Bereits für das Jahr 2020 war die genannte Grenze auf 44590 Euro angehoben worden. Die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze gilt im Übrigen nicht für Erwerbsminde­ rungs- und Hinterbliebenenrenten. Gesetz­ lich geregelt ist die bis zum 31. Dezember 2021 befristete deutliche Anhebung in § 302 Abs. 8 SGB VI. Impfstrategie bei Seniorinnen und Senioren Verlässliche Informationen unabdingbar Der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertetung, Horst Günther Klitzing, hat die teilweise schlechte Organisation der Vergabe von Impfterminen kritisiert. Die Situation sei insbesondere für viele ältere Menschen oder solche mit Einschränkungen unhaltbar, sagte Klitzing am 1. Februar 2021 in Berlin. In einigen Bundesländern wür­ den Seniorinnen und Senioren zum Beispiel aufgefordert, eine Telefonnummer zur Ter­ minvereinbarung anzurufen. Dabei wüssten sie oft nicht, wann eine Impfung überhaupt realistisch sei. „Es darf nicht sein, dass Betroffene über Stunden eine Hotline anwäh­ len, um dann lediglich zu er­ fahren, dass es derzeit keine Impfung gibt“, so der Chef der dbb Senioren. Auch der derzeitige Mangel an Impfstoff rechtfertige einen solch respektlosen Umgang mit älteren Menschen nicht. Im Gegenteil sollte gerade diese Personengruppe eine verlässliche Information über den voraussichtlichen Zeit­ raum erhalten, in dem sie ei­ nen konkreten Impftermin vereinbaren können, forderte Klitzing. Irritiert zeigte sich der dbb Senioren-Chef außerdem über die Situation in den Seni­ oren- und Pflegeheimen, die je nach Bundesland stark variiere. Monatelang sei darüber disku­ tiert worden, dass die dort le­ benden Menschen besonders geschützt werden müssten. Jetzt stiegen die Infektions­ zahlen in diesen Einrichtungen dennoch: „Daraus kann ich nur schließen, dass mehr als einen Monat nach Impfbeginn im­ mer noch nicht alle Bewoh­ nerinnen und Bewohner in Senioren- und Pflegeheimen geimpft sind.“ Positiv wertete Klitzing hinge­ gen das Vorgehen in einigen Bundesländern, Betroffene per Brief zur Terminvergabe einzu­ laden. Es müsse allerdings be­ achtet werden, dass viele die­ ser Personen selbst nicht in der Lage seien, einen Termin online zu vereinbaren. Ihnen bleibe dann wieder nur eine überlas­ tete Telefonnummer. Hier sehe die dbb bundesseniorenvertre­ tung Verbesserungsbedarf. Grundsätzlich dürfe die Zuge­ hörigkeit zur Hochrisikogruppe aus Gründen der Impfgerech­ tigkeit nicht nur über das Alter definiert werden: „Viele Schwerstkranke brauchen die Impfung mindestens genauso dringend oder gar dringender als rüstige Achtzigjährige – hier muss eine Einzelfallent­ scheidung möglich sein“, so Klitzing. senioren Model Foto: Colourbox.de 29 > dbb magazin | März 2021

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==