dbb magazin 3/2021

frauen dbb gedenkt Helga Schulz Hamburger Original mit frauenpolitischem Biss Helga Schulz war eine dieser Frauen, die ihren Weg gehen, um anderen Frauen neue Wege zu eröffnen. Als Steuerbeamtin, Gewerkschafterin, aktive Sozialdemokratin, engagierte Frauenrechtlerin, ehemalige DSTG- Landesvorsitzende und Landesehrenvorsitzende in Hamburg – Helga Schulz war Verfechterin der Gleichstellung in der Steuerverwaltung und Vorkämpferin für ein modernes Familiensteuerrecht. Am 7. Januar 2021 verstarb sie im Alter von 81 Jahren. Die dbb frauen und die DSTG trauern um eine hochgeschätzte Weggefährtin und Kollegin. „Helga war für mich und viele andere Frauen eine große Unterstütze­ rin. Sie hat die frauenpolitische Gewerkschaftsarbeit maßgeblich ge­ prägt und sie hat auch mich geprägt. Sie war Mutter, Gewerkschafterin und Genossin. Sie hatte keine Angst vor dem Verlieren und konnte mit ihrem nordischen Charme und Humor die Räume mit Wärme fluten. Ihre Reden, ob 1995 auf der Weltfrauenkonferenz in Peking oder im Rahmen einer einfachen Arbeitstagung, gingen als humorvoll und kämpferisch in die Erinnerung der Zuhörenden ein. Sie hingen an ihren Lippen“, erinnert sich Milanie Kreutz, die „ihre Mentorin Helga“ mit bewegenden Worten am 18. Januar 2021 auf der Sitzung der DSTG- Bundesfrauenvertretung verabschiedet hatte. „Ohne dich wäre ich heute nicht die, die ich bin. Ruhe in Frieden, liebe Helga.“ Helga Schulz hatte Außergewöhnliches erreicht. In der „Männerdomä­ ne Gewerkschaft“ hatte sie sich als Frau mit Frauenthemen durchge­ setzt und sich als SPD-Politikerin in Hamburg einen Namen gemacht. Den Anfang nahm ihre gewerkschaftspolitische Karriere mit dem Ein­ tritt in die DSTG 1959. Damals war sie An­ wärterin und noch nicht einmal 20 Jahre alt. Bereits fünf Jahre später etablierte Schulz eine Frauenvertretung in der DSTG Hamburg. Ein Jahr später folgte die Grün­ dung der DSTG-Bundesfrauenvertretung, die sie bis 1979 als Vorsitzende leitete. Es folgten weitere Stationen im dbb ham­ burg, mehrere Jahre als aktives Mitglied im dbb Bundesvorstand und Bundeshauptvorstand sowie die stellver­ tretende Leitung der dbb bundesfrauenvertretung. 1996 bis 2000 stand Helga Schulz als Vorsitzende an der Spitze des Deutschen Frauenrates. Nach ihrem Ausscheiden aus den aktiven Ämtern des dbb im Jahr 1998 blieb sie der frauenpolitischen Gewerkschaftsarbeit als „aktives“ Ehren­ mitglied bis zum Schluss eng verbunden. Auch der DSTG-Bundesvorsitzende und dbb Vize Thomas Eigenthaler erinnert sich an die langjährige Weggefährtin. „Helga Schulz war ein Hamburger Original. Mit Tatkraft, Fachwissen und einem zugewandten Lachen gab sie vor allem Frauen eine Stimme in einer damals sehr kon­ servativen Arbeitswelt“, würdigt Eigenthaler die Lebensleistung der engagierten Kollegin. Anfeindungen, weil sie berufstätig war und ihr Mann den Haushalt versorgte, haben sie nur stärker werden lassen. „Sie war eine Kämpferin, die ihr Wissen an junge Menschen, insbeson­ dere junge Frauen, weitergab.“ Novellierung des Elternzeit- und Elterngeldgesetzes Verbesserungen mit Luft nach oben Der Bundestag hat der Novellierung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zugestimmt und damit weitere Verbesserungen für Eltern von Frühgeborenen verabschiedet. Die dbb frauen begrüßen den Beschluss, kritisieren die Reform jedoch als nicht weitreichend genug. „Mit Votum des Bundestages ist der Weg für die von uns seit Langem geforderte Flexibilisie­ rung des Elterngeldbezugs nun endlich frei. Vor allem freuen wir uns aber über die Zustim­ mung zu weitreichenden Ver­ besserungen für Eltern von Frühgeborenen“, machte dbb frauen Chefin Milanie Kreutz am 28. Januar 2021 deutlich. „Trotz aller Verbesserungen bleibt es aber bei einem Re­ förmchen“, kritisierte Kreutz. „Die Bundesregierung hat die Chance auf eine ,echte‘ Reform des BEEG in dieser Legislatur endgültig vertan. Die von vie­ len Seiten zu Recht geforderte Anpassung der Mindesteltern­ geldsätze an die steigenden Lebenshaltungskosten bleibt unberücksichtigt. Das ist gera­ de für finanzschwache Fami­ lien ein herber Schlag. Denn seit der Einführung 2007 hat sich hier nichts getan“, mahnte Kreutz und verwies auf die zu­ nehmend angespannte Lage vieler werdender Eltern auf­ grund der Corona-Pandemie. Aber auch bei der Flexibilisie­ rung der Arbeitszeitkorridore sieht Kreutz noch Luft nach oben und erneuerte ihre For­ derung nach einer weiteren Öffnung der festgelegten Ar­ beitszeitfenster für Eltern, die während der Elternzeit in Teil­ zeit arbeiten oder den Partner­ schaftsbonus in Anspruch nehmen: „Damit Familien die gewünschte Flexibilität erhal­ ten, um sich Sorge- und Er­ werbsarbeit gleichberechtigt aufzuteilen, wäre ein Stunden­ korridor von 20 bis 32 Wochen­ stunden optimal. Wir werden hier nicht lockerlassen. Auch eine Aufstockung der Partner­ monate und das Recht für Väter auf Vaterschaftsurlaub müssen endlich angepackt werden.“ < Die gesetzlichen Neuregelungen Mit der BEEG-Reform wird die erlaubte wöchentliche Arbeits­ zeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stun­ den angehoben. Der Partner­ schaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermög­ licht, soll künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bis­ her 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden können. Für den Elterngeldbezug im Fall von Frühgeburten wird ein Stufenmodell eingeführt. Der Bezug des Basiselterngel­ des verlängert sich entspre­ chend der Vorzeitigkeit der Geburt auf bis zu 16 Monate. Ursprünglich umfasste der Gesetzentwurf bei allen Früh­ geburten lediglich eine Verlän­ gerung des Elterngeldes um pauschal einen Monat. < Helga Schulz © Eduard N. Fiegel Model Foto: Colourbox.de 35 > dbb magazin | März 2021

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