dbb magazin 3/2021

online Registermodernisierungsgesetz Ein weiterer Fall für das Bundesverfassungsgericht? Die Bundesrepublik soll endlich digitale Behörden­ dienstleistungen bekommen. Was in anderen eu­ ropäischen Ländern bereits seit Jahren Usus ist, scheiterte hierzulande bisher an dezen­ tral gespeicherten Bürgerdaten, inkom­ patiblen Infrastrukturen und fehlen­ den Registrierungsmechanismen. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifi­ kationsnummer in der öffent­ lichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungs­ gesetz) am 23. September 2020 beschlossen. Am 28. Januar 2021 wurde es ver­ abschiedet und könnte prompt vor dem Bundes­ verfassungsericht landen. Im Kern soll das Gesetz die bekannte Steueridentifikati­ onsnummer als zentrales und übergreifendes Ordnungs­ merkmal in die Verwaltungs­ register einführen, in denen Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz wie zum Beispiel BAföG oder Eltern­ geld bereitgestellt werden. Für Bundesinnenminister Horst Seehofer ist das ein wichtiger Schritt für die Verwaltungsmo­ dernisierung: „Eine Verwaltung ist nicht schon deshalb digitali­ siert, weil man den Termin on­ line reservieren kann. Solange beim Elterngeldantrag Kopien von Personalausweis und Ge­ burtsurkunde verlangt werden, leben wir noch im letzten Jahr­ hundert. Die Zukunft heißt: Datencockpit statt Zettelwirt­ schaft. Das Registermoderni­ sierungsgesetz ist der Grund­ stein, auf dem wir die digitale Ver­ wal­ tung bauen können“, sagte See­ hofer zur Ge­ setzesvorlage. Mit der eindeutigen Steueridentifikations­ nummer als zentrales Ord­ nungsmerkmal sollen die Bür­ gerinnen und Bürger entlastet werden, indem der Austausch notwendiger Informationen digital durch die Behörden selbst erfolgt und Verwechs­ lungen ausgeschlossen wer­ den. Über ein neues soge­ nanntes Datencockpit sollen Bürgerinnen und Bürger den Datentransfer zudem kontrol­ lieren können. Das Datencock­ pit soll jeder Bürgerin und je­ dem Bürger die Möglichkeit geben nachvollziehen zu können, welche Behörde zu welchem Zeitpunkt aus wel­ chem Grund auf welche ihrer Daten zugegriffen hat. Entlastet werden sollen aber auch die Verwaltungen selbst. Der Normenkontrollrat (NKR) schätzt, dass Bürgerinnen und Bürger durch die Wirkung des Gesetzes pro Jahr rund 47 Prozent an Zeit für Behördengänge ein­ sparen könnten. Das ent­ spricht rund 84 Millionen Stunden und dürfte im Ge­ genzug auch Ämter und Be­ hörden entlasten, wenn über die Steuer-ID rund 50 der in der Bundesrepublik vorhande­ nen 220 Register, in denen Model Foto: Colourbox.de 40 dbb > dbb magazin | März 2021

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==