dbb magazin 3/2021

mitgliedsgewerkschaften < dbb hamburg Mehr als 22000 Widersprü- che gegen Bezügemitteilung Seit Ende 2011 streiten sich der dbb hamburg und die Stadt Hamburg aufgrund ei­ ner früheren Kürzung bezie­ hungsweise Streichung des sogenannten Weihnachtgel­ des mittels einer Musterklage. Wie der dbb hamburg am 25. Januar 2021 mitteilte, haben in diesem Zeitraum mehr als 22 000 Beamtinnen und Beamte Widerspruch gegen die Bezügemitteilung eingelegt. Nach jahrelanger Prozessfüh­ rung hatte das Verwaltungs­ gericht Hamburg (VG Ham­ burg) in der mündlichen Verhandlung am 29. Septem­ ber 2020 entschieden, dem Bundesverfassungsgericht die Musterklagen des dbb ham­ burg (und weitere drei Einzel­ klagen) zur endgültigen Ent­ scheidung zu überweisen. Daraufhin verkündete der Senat, dass die Beamtinnen und Beamten keinen Wider­ spruch einzulegen bräuchten, weil das entsprechende Urteil auf alle verbeamteten Kolle­ ginnen und Kollegen anzu­ wenden wäre. Mittlerweile wurde jedoch klargestellt, dass sich diese Gleichbehand­ lungszusage nur auf die Jahre 2011 und 2012 bezogen hätte. Folglich hat das Personalamt der Stadt Hamburg in die Be­ zügemitteilungen für Dezem­ ber 2020 den Hinweis aufge­ nommen und die Ansprüche der Beamtinnen und Beamten ab dem Haushaltsjahr 2013 negiert. „Das ist zum einen ein ekla­ tanter politischer Wortbruch; das Vertrauensverhältnis zum Senat ist – gelinde gesagt – gestört. Zum anderen gibt der Senat damit quasi zu, dass die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten zumindest in 2011 und 2012 verfassungs­ widrig war und auch noch im­ mer ist, denn das VG Hamburg sieht alle entsprechenden Besoldungsgesetze seit 2011 als verfassungswidrig an“, stellte dbb Landeschef Rudolf Klüver klar. Der dbb hamburg hatte dar­ aufhin die gesamte verbeam­ tete Kollegenschaft noch im Dezember 2020 aufgefordert, entsprechend Widerspruch gegen eben diese Bezügemit­ teilung einzulegen, um die möglichen Ansprüche ab dem Jahre 2013 beziehungsweise ab dem Jahre 2020 zu wahren. Nach Angaben des Senats lie­ gen derzeit zumindest 22500 Widersprüche der Beamtin­ nen und Beamten vor. „Das beweist eine hohe Unzufrie­ denheit von gut 50 Prozent der verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, die sich in die­ sen Widersprüchen widerspie­ gelt. Wenn der Senat nicht einlenkt, steht dem VG Ham­ burg eine wahre Flut von Ein­ zelklagen ins Haus. Auch der Deutsche Richterbund hat seiner Kollegenschaft im De­ zember 2020 nahegelegt, ent­ sprechend Widerspruch ein­ zulegen. Diese Zahlen dürften in der Gesamtzahl der Wider­ sprüche eingegangen sein“, so Klüver. Der dbb hamburg hat den Ers­ ten Bürgermeister der Hanse­ stadt schriftlich aufgefordert, unverzüglich Gespräche zur Befriedung der ohnehin schon schwierigen Situation aufzu­ nehmen. Eine Rückantwort steht noch aus. < DPolG Rainer Wendt erneut zum Bundesvorsitzenden gewählt Die 331 Delegierten des Bundeskongresses der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) wählten am 19. Januar 2021 Rainer Wendt mit einer Mehrheit von 188 Stimmen erneut zum Bundesvorsitzenden. Die stellvertretende dbb Bundes­ vorsitzende und Bundestagabgeordnete Kirsten Lühmann (Niedersachsen), die ihrerseits für den Bundesvorsitz kandi­ diert hatte, erhielt 116 Stimmen. Zum Ersten Stellvertreter Wendts wurde der langjährige DPolG-Landesvorsitzende von Hamburg und ehemalige Abgeordnete der Bürgerschaft, Joachim Lenders, gewählt. Zu weiteren Stellvertretern wurden Thorsten Grimm (Bayern), Ralf Kusterer (Baden-Württemberg), Sabine Schumann (Berlin) sowie Heiko Teggatz (Bundespolizeigewerkschaft) gewählt. Wendt forderte unmittelbar nach der Wahl, dass Corona-Er­ krankungen bei der Polizei als Dienstunfall anerkannt werden. „Es kann nicht sein, dass erkrankte Kolleginnen und Kollegen sowie ihre Angehörigen mit dieser schlimmen Krankheit und ihren Folgen alleingelassen werden. Hier ist eindeutig der Dienstherr gefragt. Die Beweislast für die Ansteckung darf nicht auf die Einsatzkräfte abgewälzt werden. So lässt sich zum Beispiel für die Bundespolizei kurzfristig eine verbindliche Rechtsverordnung auf den Weg bringen, die Corona als Dienst­ unfall abdeckt. Aber auch jedes einzelne Bundesland muss jetzt zügig diese Regelung treffen.“ Der DPolG-Bundesvorsitzende skizzierte überdies die Schwer­ punkte der künftigen Gewerkschaftsarbeit und stimmte die Organisation auf die Herausforderungen in den kommenden Jahren ein. Ein Kernpunkt der nächsten Monate werde die Herausforderung und Bewältigung der Corona-Krise sein. Der Polizei komme hier eine zentrale Aufgabe zu, nicht zuletzt aufgrund der Kontrolle der geltenden Maßnahmen. Weitere Schwerpunkte der nächsten Jahre bildeten die Personalsitua­ tion der Polizei in Bund und Ländern, die technische Ausstat­ tung, Vorschläge zur Verbesserung der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung sowie die Verkehrssicherheitsarbeit. Der ursprünglich für den Mai 2020 in Berlin geplante DPolG-­ Bundeskongress war wegen der Corona-Pandemie zunächst verschoben worden und fand am 19. Januar 2021 in digitaler Form statt. < Heiko Teggatz, Joachim Lenders, DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt und Sabine Schumann > Rudolf Klüver, Vorsitzender des dbb hamburg © Pedro Becerra – STAGEVIEW 44 dbb > dbb magazin | März 2021

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