dbb magazin 5/2021

Entgeltumwandlung und Jobrad Erst prüfen, dann radeln Die Redaktionsverhandlungen zur Umsetzung der Tarifeinigung der Einkommensrunde 2020 mit Bund und Kommunen sind abgeschlossen. Die Einigung beinhaltet auch eine Lösung des kontroversen Themas „Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing“. Der dbb hat die Ergebnisse in einer Broschüre zusammengefasst. < Webtipps Der Jobradflyer kann als PDF-Datei heruntergeladen werden: https://bit.ly/39UG9wV Den Volltext des TV-Fahr­ radleasing gibt es unter: https://bit.ly/3s94HsB dbb beamtenbund und tarifunion, Geschäftsbereich Tarif Friedrichstraße 169 | 10117 Berlin | www.dbb.de E-Mail: tarif@dbb.de | Telefon: 030. 4081 - 5400 Name* Vorname* Straße* PLZ/Ort* Dienststelle/Betrieb* Beruf Beschäftigt als*: Tarifbeschäftigte/r Azubi, Schüler/in Beamter/Beamtin Anwärter/in Rentner/in Versorgungsempfänger/in Ich möchte weitere Informationen über den dbb erhalten. Ich möchte mehr Informationen über die für mich zuständige Gewerkschaft erhalten. Bitte schicken Sie mir das Antragsformular zur Aufnahme in die für mich zuständige Gewerkschaft. Unter dem Dach des dbb bieten kompetente Fachgewerkschaften eine starke Interessenvertretung und qualifizierten Rechtsschutz. Wir vermitteln Ihnen gern die passende Gewerkschaftsadresse. dbb beamtenbund und tarifunion, Geschäftsbereich Tarif, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin, Telefon: 030. 4081 - 5400, Fax: 030. 4081 - 4399, E-Mail: tarif@dbb.de, Internet: www.dbb.de Datum / Unterschrift Bestellung weiterer Informationen Datenschutzhinweis: Wir speichern und verarbeiten die uns mitgeteilten Daten, um den uns erteilten Auftrag zu erfüllen. Die mit einem Sternchen* versehenen Daten sind Pflichtdaten, ohne die eine Bearbei- tung nicht möglich ist. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 (1) b DSGVO. Wenn Sie Informationen über eine Mitgliedsgewerkschaft wünschen, so geben wir Ihre Daten dorthin weiter. Sonst erfolgt keine Weitergabe an Dritte, sondern lediglich an Auftragsverarbeiter. Wir löschen die Daten, wenn sie für die verfolgten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist: dbb beamtenbund und tarifunion, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin, Telefon: 030. 4081 - 40, Telefax: 030. 4081 - 4999, E-Mail: post@dbb.de. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter derselben Anschrift oder unter: E-Mail: datenschutz@dbb.de. Informationen über Ihre Rechte als Betroffener sowie weitere Informationen erhalten Sie hier: www.dbb.de/datenschutz.html. Jobrad – erst prüfen, dann radeln! Entgeltumwandlung Kommunen Welche Folgen ergeben sich aus der Entgeltumwandlung für sonstige Ansprüche? Das Jobrad ist für viele attraktiv. Doch wer jetzt Interesse zeigt, muss nicht nur die vertraglichen Bedingungen und die Qualität des geleasten Fahrrads prüfen. Sie oder er muss auch Folgendes einberechnen: Das Fahrrad-Leasing per Entgeltumwandlung mindert die Rentenansprüche. Außerdem ergeben sich niedrigere Anwartschaften in der Zusatzversorgung und bei den Lohnersatzleistungen. Diese werden nämlich von der Höhe des steuer- und damit sozialversicherungspflichti- gen Bruttoentgelts bemessen – und dieses reduziert sich durch die Entgeltumwandlung entsprechend. Kurz gesagt: Ob das Jobrad finanziell attraktiv ist, sollte jede und jeder auch langfristig für sich berechnen. Dieser Flyer ist gewissenhaft und auf dem Stand März 2021 erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit. Rechtsansprüche jeglicher Art gegenüber dem Herausgeber können aus dem Inhalt nicht abgeleitet werden. Fotos: Titel: Indirafoto (Pixabay), Bilderleiste: renatagranade0 (Pixabay), Erich Westendarp (Pixabay), jhenning (Pixabay), Michael Gaida (Pixabay) Im Bereich der Kommunen können die Arbeitgeber den Beschäftigten jetzt eine Ent­ geltumwandlung zum Fahrrad­ leasing anbieten. Der neue Tarifflyer des dbb beschäftigt sich mit allen im Zusammen­ hang mit dem entsprechenden Tarifvertrag Fahrradleasing aufkommenden Fragen. Im Kern der Vereinbarung können einzelne kommunale Arbeitge­ ber ein Jobrad anbieten, müs­ sen es aber nicht. Bei der damit einhergehenden möglichen Entgeltumwandlung verzichte­ ten Beschäftigte auf einen Teil ihres Bruttoentgelts. Dieser Teil fließt dann direkt in einen Vertrag zur Finanzierung einer zusätzlichen Altersversorgung oder – wie in diesem Fall – in Leasingraten für ein Fahrrad. Bei Bedarf schließt der Arbeit­ geber einzelvertraglich eine entsprechende Vereinbarung mit dem Beschäftigten ab. Wenn ein Arbeitgeber bereits mit einem seiner Beschäftig­ ten eine entsprechende ein­ zelvertragliche Vereinbarung geschlossen hat, muss er dies für alle seine Beschäftigten ermöglichen. Am Fahrradleasing sind drei Vertragspartner beteiligt. Der Arbeitgeber schließt mit dem Fahrradanbieter einen Leasing­ rahmenvertrag. Dazu kommt die einzelvertragliche Bezie­ hung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem, in der Ein­ zelheiten zur Überlassung, zur Nutzung und insbesondere zur Höhe des umgewandelten Bruttoentgelts geregelt sind. Die Frage, ob das Leasingange­ bot gut und preiswert ist, müs­ sen Beschäftigte individuell prüfen. Der Arbeitgeber ver­ mittelt nur die Überlassungs­ vereinbarung, prüft aber nicht, ob sie vorteilhaft für die Lea­ singnehmerinnen und Leasing­ nehmer ist. Das gilt auch für die Qualität und den Wert des Fahrrads. Dabei ist zu beden­ ken, dass beim Leasing de ge­ samte Kaufpreis des Fahrrads auf die Leasingraten umgelegt wird. Läuft der Leasingvertrag aus, kann das Jobrad zumeist gegen eine Schlussrate oder eine Übernahmegebühr erwor­ ben werden. Ein Anreiz zum Jobradleasing kann einerseits der Steuervor­ teil sein: Derzeit werden auf den umgewandelten Teil des Entgelts keine Einkommen­ steuer und keine Sozialversi­ cherungsbeiträge fällig. Dazu eine Beispielrechnung: Bei ei­ nem regulären Bruttoeinkom­ men von 3000 Euro und einem Umwandlungsbetrag von 100 Euro monatlich für die Leasing­ rate müssten 2900 Euro versteuert und darauf Sozial­ versicherungsbeiträge gezahlt werden. Da in der Vereinba­ rung mit dem Arbeitgeber aber in aller Regel auch die private Nutzung des Fahrrads vorgese­ hen sein wird, sind 0,25 Pro­ zent des Bruttolistenpreises als sogenannter geldwerter Vorteil zu versteuern. Auf der anderen Seite muss aber ebenso beachtet werden, dass ein Fahrradleasing per Entgeltumwandlung die Ren­ tenansprüche mindert. Außer­ dem ergeben sich niedrigere Anwartschaften in der Zusatz­ versorgung und bei den Lohn­ ersatzleistungen. Diese wer­ den nämlich von der Höhe des steuer- und damit sozialversi­ cherungspflichtigen Bruttoent­ gelts bemessen, das sich durch die Entgeltumwandlung ent­ sprechend reduziert. arbeitnehmerrechte Model Foto: Colourbox.de 30 dbb > dbb magazin | Mai 2021

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==