dbb magazin 5/2021

Gutachten zu Lehren aus der Corona-Krise Digitalisierung mit Organisationsversagen Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 13. April 2021 ein Gutachten zum Thema „Digitalisierung in Deutschland – Lehren aus der Corona-Krise“ veröf­ fentlicht. Darin zeigt er Wege auf, wo und in welchen Bereichen sich der Staat stärker engagieren sollte, um Fortschritte des aktuellen Digitalisierungsschubs auch nach der Pandemie zu erhalten und die digitale Transformation weiter voranzutreiben. Ein Fazit des Papiers: In Sachen Verwaltungsdigitalisierung sind deutsche Amtsstuben weit abgeschlagen. Bundeswirtschaftsminister Pe­ ter Altmaier hat die Empfehlun­ gen des Wissenschaftlichen Bei­ rates begrüßt: „Allein im letzten Jahr haben die Telekommunika­ tionsunternehmen fast zehn Milliarden Euro in die Netzinfra­ struktur investiert. Im Konjunk­ tur- und Zukunftspaket hat die Bundesregierung mit 16 Milliar­ den Euro einen Schwerpunkt auf die weitere Digitalisierung gelegt“, sagte Altmaier am 13. April 2021. Der Beirat weise aber zu Recht darauf hin, dass Finanzmittel allein noch kein Allheilmittel seien. „Genauso braucht es mehr Bereitschaft zu Veränderungen und verbesserte organisatorische Abläufe. Dies gilt für den Staat wie für Unter­ nehmen. Unbürokratische und dezentrale Lösungen, die der Beirat etwa für die Arbeit im Homeoffice befürwortet, kön­ nen uns hierbei weiterbringen.“ Was das konkret bedeuten muss, wird zum Beispiel aus den Empfehlungen des Beirates für die öffentliche Verwaltung deutlich. Hier attestieren die Experten dem Staat ein unter­ durchschnittliches Abschneiden in internationalen E-Govern­ ment-Rankings. So landet Deutschland im „Digital Eco­ nomy and Society Index 2020“ der EU-Kommission aktuell beim E-Government innerhalb der EU nicht nur abgeschlagen auf dem 21. Platz. Auch werden die wenigen vorgehaltenen di­ gitalen Verwaltungsangebote in Deutschland von weniger Personen genutzt als in ande­ ren Ländern. „Durch eine Über­ windung solcher Rückstände könnten Bürgerinnen und Bür­ ger, Unternehmen und Behör­ den viel Zeit und Geld sparen. Zudemwerden die Wettbe­ werbsfähigkeit Deutschlands gesteigert, strukturschwache Regionen gestärkt, die Trans­ parenz von Verwaltungsabläu­ fen erhöht und Elemente der Partizipation durch die Bevölke­ rung gestärkt“, heißt es in dem Gutachten. < Kein System erkennbar Weiter könnten Daten, die im Rahmen digitaler Verwaltungs­ prozesse generiert und verar­ beitet werden, als „Open Go­ vernment Data“ die Grundlage für innovative Dienstleistun­ gen und Geschäftsmodelle bilden. Die Expertinnen und Experten des Wissenschaftli­ chen Beirates kritisieren, dass die Möglichkeiten eines moder­ nen E-Governments bis 2017 kaum systematisch implemen­ tiert wurden, obwohl sie be­ reits seit 2005 wissenschaftlich aufgearbeitet worden seien. Diesen Rückstand sollte ei­ gentlich das Onlinezugangsge­ setz (OZG) von 2017 aufholen. Mit dem Gesetz sollten Bund, Länder und Kommunen ihre über 500 verschiedenen Ver­ waltungsleistungen bis spä­ testens Ende 2022 auch online anbieten. Im Januar 2021 hat der Deutsche Bundestag zu­ dem das Registermodernisie­ rungsgesetz verabschiedet, mit dem verschiedene staatli­ che Register über eine einheit­ liche Identifikationsnummer miteinander verknüpft werden sollen. Und die Bundesregie­ rung hat in ihrer im Januar 2021 veröffentlichten Daten­ strategie ein Maßnahmenbün­ del vorgestellt, mit dem der digitale Datenaustausch zwi­ schen Verwaltungsstellen auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen erleich­ tert, der Zugang zu öffentli­ chen Daten verbessert („Open Government Data“) und die Datenkompetenz in Bundesbe­ hörden erhöht werden sollen. < Föderales Wirrwarr „Die Digitalisierung der öffent­ lichen Verwaltung ist eine Her­ kulesaufgabe. Dabei geht es online 40 > dbb magazin | Mai 2021 dbb

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