dbb magazin 5/2021

mitgliedsgewerkschaften < dbb m-v Leichtere Anerkennung von Dienstunfällen bei COVID-19 Die Regelungen für Beamtin­ nen und Beamte zur Anerken­ nung einer COVID-19-Erkran­ kung als Dienstunfall wurden angepasst. Der dbb mecklen­ burg-vorpommern (dbb m-v) begrüßte am 28. März, dass die Nachweisführung erleichtert wurde. Nach wie vor liegt die Beweis­ last im Fürsorgerecht grund­ sätzlich bei der Person, die die Anerkennung als Dienstunfall begehrt, heißt es in einem Schreiben der Staatskanzlei an die Personalreferate des Lan­ des. „Da jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall Beam­ tinnen und Beamte bei der Verrichtung ihres Dienstes in­ fizieren und an COVID-19 er­ kranken, haben wir in der zu­ rückliegenden Zeit darauf gedrungen, dass den Betroffe­ nen die Nachweisführung im Rahmen der besonderen Für­ sorgepflicht erleichtert wird“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht. Die Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Dienstunfall setzt immer eine Einzelfallprüfung voraus. Nach der Infektion mit dem Corona­ virus muss die Beamtin oder der Beamte nachweislich zeit­ nah selbst an COVID-19 er­ krankt sein, weil ein Körper­ schaden Grundbedingung für die Anerkennung eines Ge­ schehens als Dienstunfall ist. Die Infektion muss sich bei dienstlichen Tätigkeiten durch einen nachgewiesenen inten­ siven Kontakt mit einer infek­ tiösen Person ereignet haben. Die Erkrankung an COVID-19 muss innerhalb von zwei Wo­ chen nach diesem intensiven Kontakt eingetreten sein. Ein weiteres Indiz für die Infekti­ on im Zusammenhang mit der Erfüllung dienstlicher Pflich­ ten kann beispielsweise auch in dem Umstand gesehen werden, dass es außerhalb des dienstlichen Umfeldes nur geringe Infektionszahlen gegeben hat. „Auch wenn die Einzelfall­ prüfung bedeutet, dass über­ prüft werden kann, ob die Infektion im fraglichen Zeit­ raum auch durch Kontakt zu infektiösen Personen im pri­ vaten Lebensumfeld aufge­ treten sein kann, beseitigen die vorgelegten Regelungen vorhandene Unsicherheiten, die sich in den letzten Mona­ ten aufgestaut haben“, so Knecht. < dbb schleswig-holstein Aus für die Pflegekammer In einer Urabstimmung ha- ben fast 92 Prozent der Pfle­ gekräfte für eine Auflösung der Pflegekammer in Schles­ wig-Holstein gestimmt. Der dbb schleswig-holstein (dbb s-h) bewertet das Aus für die Pflegekammer auch als Chan­ ce für bessere Rahmenbedin­ gungen in der Pflege. „Weder die Politik noch die Pflegekräfte selbst werden künftig Erwartungshaltungen an eine Kammer richten kön­ nen, die dort gar nicht erfüllt werden können oder fehl am Platze sind“, sagte der dbb Landesbundvorsitzende Kai Tellkamp am 26. März 2021. Aus Sicht des dbb s-h passt es nicht wirklich zusammen, wenn abhängig Beschäftigte Zwangsbeiträge zahlen müs­ sen, damit ihre Berufsbilder geordnet und Fortbildungen organisiert werden. Hier dür­ fen die Arbeitgeber und die staatlichen Institutionen nicht aus der Verantwortung ent­ lassen werden. Problematisch ist auch, dass immer wieder der Eindruck erweckt wurde, dass die Pflegekammer die Ar­ beits- und Einkommensbedin­ gungen positiv beeinflussen kann. „Genau das kann sie nämlich nicht, diese Aufgabe obliegt bereits nach den Vor­ gaben des Grundgesetzes den Gewerkschaften“, stellte Tell­ kamp klar. Der Erfolg liegt in der Hand der Beschäftigten und ist durchaus möglich, wie zum Beispiel der letzte Tarifab­ schluss mit den Kommunen unter Tarifpartnerschaft des dbb zeigt: Ab März 2021 wird eine Pflegezulage in Höhe von monatlich 70 Euro gezahlt, die nach einem Jahr auf 120 Euro aufgestockt wird. Außerdem wurde unter anderen die In­ tensivzulage auf 100 Euro pro Monat erhöht. Der dbb s-h weist aber auf eine weitere Baustelle hin, bei der insbesondere die Politik noch „liefern“ muss: „Es kann nicht sein, dass Investoren mit Pflegeeinrichtungen auf dem Rücken der Pflegekräfte, der Pflegebedürftigen und der Versichertengemeinschaft richtig Kasse machen können. Nach unserer Überzeugung muss die Pflege gemeinwohl­ orientiert und damit in öffent­ lich-rechtlichen Strukturen or­ ganisiert werden, statt eine Gewinnorientierung in pri­ vatrechtlichen Strukturen zu ermöglichen. In diesem Zu­ sammenhang sollte die Finan­ zierung und Refinanzierung von Gesundheitsdienstleis­ tungen transparenter werden. Je komplizierter die Regelun­ gen sind und je mehr Akteure mitspielen, umso schwieriger sind auch eine zielgerichtete politische Steuerung und eine Lösung aus einem Guss“, so der dbb s-h. > Dietmar Knecht, Vorsitzender des dbb mecklenburg-vorpommern > Kai Tellkamp, Vorsitzender des dbb schleswig-holstein < Kurz notiert Die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) hat eine Um­ frage unter den Beschäftigten der Deutschen Post gestartet, wie die Gewerkschaft am 8. April 2021 mitteilte. „Die Corona-Pande­ mie hat alles das, was bisher als selbstverständlich angesehen wurde, infrage gestellt. Das Arbeiten und das Leben von Millionen Menschen hierzulande hat sich gewandelt. Seit gut einem Jahr arbeitest auch du als Beschäftigter der Deutschen Post unter er­ schwerten Bedingungen. Deine Arbeitsabläufe haben sich grund­ legend geändert und deine Arbeitsbelastung hat noch einmal zu­ genommen. Viele Probleme bei der Arbeit, mit denen du vorher schon zu kämpfen hattest, haben sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie verstärkt. Mit einer Umfrage zu aktuellen Themen aus dem Bereich der Deutschen Post möchten wir nun von dir wissen, was dich belas- tet und wie wir als DPVKOMmit unseren Betriebsräten helfen können, dir die Arbeit zu erleichtern“, hieß es dazu von der DPVKOM. Die Umfrage mit den zehn Fragen gibt es hier: www.surveymonkey.de/r/JQ9YC6N. 44 dbb > dbb magazin | Mai 2021

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