dbb magazin 7-8/2021
© Fabian Hurnaus/Pexels.com Digitaler Impfnachweis Auf Krücken zur elektronischen Patientenakte Mitte Juni 2021 begann die Einführung des digitalen Impfnachweises in Deutschland. Seitdem kann das Zerti fikat direkt in der Corona-Warn-App oder mit der neuen CovPass-App genutzt werden, um die vollständige Imp fung gegen das COVID-19-Virus EU-weit nachzuweisen. Viel mehr als eine „Vorzeige-App“ im wörtlichen Sinne ist das Ganze bisher aber nicht – und dennoch ein wich tiger Zwischenschritt hin zur digitalen Patientenakte. Das Projekt digitaler Impfnach weis ist kein deutscher Allein gang, sondern das Ergebnis ei nes europäischen Prozesses: Nachdem die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten inner halb des Netzwerks für elekt ronische Gesundheitsdienste seit November 2020 den Rah men diskutiert hatten, wurden am 27. Januar 2021 Leitlinien zu den Interoperabilitätsanfor derungen von digitalen Impf bescheinigungen festgelegt. Nachdem die Kommission im März ihren Legislativvorschlag zur Schaffung eines gemein samen Rahmens für ein EU- Zertifikat unterbreitet hatte, nahm der Europäische Rat sein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über den Vor schlag mit dem Europäischen Parlament an. < Schnelle Abstimmung Die Einigung der Vertreter der Mitgliedstaaten im Netz werk für elektronische Ge sundheitsdienste auf Leitli nien mit den wichtigsten technischen Spezifikationen für die Einführung des Sys tems erfolgte am 22. April. Damit war der Weg frei für die Schaffung der notwen digen Infrastruktur auf EU- Ebene. Anfang Mai leitete die EU-Kommission den Pi lottest für die EU-Interopera bilitätsinfrastruktur (EU-Zu gangsportal) zur leichteren Authentifizierung der EU- Zertifikate ein und bereits am 20. Mai einigten sich Eu ropäisches Parlament und Rat auf das digitale COVID- Zertifikat der EU, das seit dem 1. Juli ein sicheres Rei sen innerhalb der EU auch während der Corona-Pande mie gewährleistet. In dem Zertifikat, das entwe der in die Corona-Warn-App oder die neue CovPass-App des Robert Koch-Instituts (RKI) geladen wird, steckt die Informationen, dass der Inha ber oder die Inhaberin ent weder gegen COVID-19 ge impft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder von Corona genesen ist. Während der gelbe Impfaus weis auch weiterhin als Nach weis gilt, enthält die digitale Variante einen QR-Code, der von Akzeptanzstellen ge scannt und so verifiziert wer den kann, um etwa Zugang zu Veranstaltungen, Museen, Restaurants, Verkehrsmitteln oder anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zu erlan gen, die einen entsprechen den Nachweis erfordern. Für die Ausstellung sind je weils die nationalen Behörden zuständig. Beim QR-Code mit zentralen Informationen und digitaler Unterschrift haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf ein gemeinsames Muster geeinigt, das die Erkennung sowohl elektronisch als auch auf Papier erleichtert. Das digitale COVID-Zertifikat der EU wird in allen EU-Mit gliedstaaten anerkannt. Es soll dafür sorgen, dass derzeit gel tende Beschränkungen abge stimmt aufgehoben werden können. < Schwerpunkt Reisen Auf Reisen sollen Bürgerinnen und Bürger mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU grund sätzlich von Freizügigkeitsbe schränkungen ausgenommen sein: Die Mitgliedstaaten soll ten davon absehen, Inhaber von digitalen COVID-Zertifika ten der EU mit zusätzlichen Reisebeschränkungen zu bele gen, es sei denn, diese sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismäßig. In einem solchen Fall müsste der betref fende Mitgliedstaat die Kom mission und alle anderen Mit gliedstaaten benachrichtigen und diese Entscheidung be gründen. Dabei sorgt die digi online © Fabian Hurnaus/Pexels.com 40 > dbb magazin | Juli/August 2021 dbb
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