dbb magazin 7-8/2021

mitgliedsgewerkschaften < GDL DB-Tarifkonflikt: Urabstimmung eingeleitet Trotz des maßgeblichen Entgegenkommens der Ge­ werkschaft Deutscher Loko­ motivführer (GDL) in den Tarifverhandlungen hat die Deutsche Bahn (DB) für die Gewerkschaft nicht akzeptab­ le Vorbedingungen und Ge­ genforderungen gestellt. Nun sind die GDL-Mitglieder zur Urabstimmung aufgerufen. Die Auszählung ist für den 9. August 2021 vorgesehen. Die GDL rechnet mit einer hohen Zustimmung zu einem Streik. Der GDL-Bundesvorsitzende und dbb Vize Claus Weselsky erklärte dazu am24. Juni 2021: „Wir ver­ trauen auf unsere starkenMit­ glieder und auf ihre Solidarität und wir wurden bisher noch nie enttäuscht. Außerdemhaben wir viel Erfahrung mit schwieri­ gen Arbeitgebern und kompli­ zierten Tarifkonflikten. Wir sind für den Tarifkonflikt mit der DB bestens gerüstet.“ Während die GDL ihre Ent­ geltforderungen an den Tarifabschluss des öffentli­ chen Dienstes angepasst habe, fordere die DB von den Arbeitnehmern einen „Soli­ darbeitrag“ mit massiven Re­ allohnverlusten. Gleichzeitig sollen die Betriebsrenten ge­ kürzt und die Freizeitplanung beeinträchtigt werden. „Der Arbeitgeber hat bewusst pro­ voziert und null Interesse an einer Einigung. Deshalb ist er auch für die Eskalation und die bevorstehenden Arbeits­ kampfmaßnahmen verant­ wortlich“, so Weselsky. Das direkte Personal im sys­ temrelevanten Eisenbahnsys­ tem in Deutschland habe Anerkennung für seine hervor­ ragende Leistung verdient, machte der GDL-Chef deutlich. „Es hat selbst in der größten Corona-Pandemie den Verkehr rund um die Uhr sicher und zu­ verlässig aufrechterhalten, und zwar ohne die Boni, die die Füh­ rungskräfte der Teppichetage oder im Homeoffice bekom­ men haben. Wir werden unsere Eisenbahnerinnen und Eisen­ bahner nicht mit Minusrunden abspeisen lassen und deshalb greifen wir zum letzten Mittel, dem Arbeitskampf.“ < VBE Scheitert der Rechtsan- spruch auf Ganztagsbildung? Der Verband Bildung und Erzie­ hung (VBE) hat davor gewarnt, dass die Gesetzgebung für den Rechtsanspruch auf Ganztags­ bildung scheitern könnte. Das entsprechende Ganztags­ förderungsgesetz wird im Ver­ mittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern beraten, weil es im Bundesrat grundlegende Bedenken gab. Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses müssen dann erneut im Bun­ destag (Sondersitzung am 7. September) und Bundesrat (17. September) beraten wer­ den. „Das wird extrem knapp. Nur durch das Ansetzen einer Sondersitzung des Bundestages gibt es überhaupt noch die Chance darauf, eines der größ­ ten Koalitionsvorhaben, den Rechtsanspruch auf Ganztags­ bildung, umzusetzen“, erklärte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann am 25. Juni 2021 mit Blick auf die bevor­ stehende Bundestagswahl. Dabei sei bereits im Vorfeld absehbar gewesen, dass der Bundesrat nicht einwilligen würde, so Beckmann. Die heterogene Ausgangslage in den einzelnen Bundesländern führe nämlich dazu, dass diese nicht gleichermaßen von den geplanten Investitionen profi­ tieren würden. Genau davor habe der VBE bereits in einer Stellungnahme zum Gesetz ge­ warnt. „Das hätte viel früher eingeplant werden müssen. Nun wird es denkbar knapp und ist noch immer nicht aus­ geschlossen, dass das Gesetz­ vorhaben wegen mangelnder Weitsicht scheitert“, so der VBE-Chef. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung sei ein zentrales Koalitionsvorhaben, das nun unnötig „bis zur letz­ ten Minute wackelt“. < DSTG Online-Glücksspiel: Vor­ sorgende Personalplanung Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerk­ schaft (DSTG) und dbb Vize Thomas Eigenthaler hat die geplante Änderung des Renn­ wett- und Lotteriegesetzes und der entsprechenden Aus­ führungsbestimmungen bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deut­ schen Bundestages am 7. Juni 2021 begrüßt. Eigenthaler sprach sich für eine engmaschi­ ge Steuernachschau sowie für eine vorsorgende Personalpla­ nung beim Einsatz von Prüfern in dem Bereich aus. Hintergrund des Gesetzent­ wurfs des Bundesrates ist die Neufassung des Glücksspiel­ staatsvertrages der Bundeslän­ der mit Wirkung zum 1. Juli 2021. Dieser sieht unter ande­ rem eine Legalisierung des sogenannten „virtuellen Auto­ matenspiels“ und des „Online- Poker“ vor. Eigenthaler zeigte auf, dass die herkömmliche Be­ steuerungsmethode beim vir­ tuellen Automatenspiel zu nicht sachgerechten Ergebnis­ sen führe. „Wir hätten es dann mit einer nicht gerechtfertig­ ten Ungleichbehandlung sowie mit einem Verstoß gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zu tun“, bilanzierte er. Das terres­ trische Spiel würde so klar be­ nachteiligt. Die Kritik der Glücksspiellobby am neuen Besteuerungssystem wies Eigenthaler in der parla­ mentarischen Anhörung zu­ rück. Die Warnung der Glücks­ spielanbieter, eine zu hohe Besteuerung lenke die Spieler in illegale Spielangebote ab, sei nicht stichhaltig. „Wenn wir völlig ungeprüft dem Argu­ ment ,Flucht in die Illegalität‘ folgen, dann könne der deut­ sche Steuerstaat auch gleich seine Kapitulation erklären“, erklärte der DSTG-Bundesvor­ sitzende. „Wer Regeln nicht be­ folgt, der muss als schwarzes Schaf aus der internationalen Glücksspielszene herausgenom­ men werden.“ Dies habe auch bei Online-Plattformen mit du­ biosen Händlern funktioniert. Kritisch merkte Eigenthaler lediglich an, dass zu seinem Erstaunen eine klare Ver­ pflichtung zur elektronischen Steueranmeldung nicht vor­ gesehen sei. Dies sei ein Ma­ kel, den man noch beheben müsse. > Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der GDL > Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des VBE > Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der DSTG 44 dbb > dbb magazin | Juli/August 2021

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