dbb magazin 10/2021

13. dbb Forum Personalvertretungsrecht Interessenvertretung im öffentlichen Dienst der Zukunft Am 6. und 7. September 2021 fand das 13. dbb Forum Personalvertretungsrecht statt. Die Veran­ staltung im dbb forum berlin beschäftigte sich mit den Auswirkungen der Reform des Bundes­ personalvertretungsgesetzes und bot, neben Vorträgen und Fachforen, auch ausreichend Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch. „Die Gestaltung der Verände­ rungsprozesse im öffentlichen Dienst – etwa mit Blick auf den demografischen Wandel oder die Digitalisierung – kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie im Schulterschluss aller Betei­ ligten erfolgt und alle Beschäf­ tigten dabei mitgenommen werden“, sagte der dbb Bundes­ vorsitzende Ulrich Silberbach bei der Eröffnung des 13. Fo­ rums Personalvertretungsrecht am 6. September 2021. Die gro­ ße Bedeutung der Mitbestim­ mungsgremien sei längst unbe­ stritten, wie sich während der Corona-Pandemie erneut ge­ zeigt habe. „Die Personalräte haben zeitnah kluge Lösungen für bis dahin völlig unbekannte Fragestellungen gefunden. Da­ mit waren sie einmal mehr star­ ke Interessenvertretung für die Beschäftigten und verlässliche Ansprechpartner für Führungs­ kräfte gleichermaßen.“ Silberbach und Schäfer sehen weiteren Handlungsbedarf Obwohl die Bundesregierung das Bundespersonalvertre­ tungsgesetz zuletzt reformiert hat, sieht Silberbach weiteren Handlungsbedarf. „Wir werden als dbb auch in der kommen­ den Legislaturperiode darauf drängen, dass die Rechtslage kontinuierlich an die sich ra­ sant verändernden Rahmen­ bedingungen angepasst wird. Damit wir auch an dieser Stelle im öffentlichen Dienst vom „Aussitzen und weiter so“ zu einem wirklich dynamischen Miteinander und Füreinander kommen. Denn genau dafür stehen insbesondere die unter dem Dach des dbb organisier­ ten Personalräte, die sich uner­ müdlich für die Kolleginnen und Kollegen einsetzen und denen dafür unser Dank gilt.“ Wie genau das Personalver­ tretungsrecht nach der Bun­ destagswahl weiterentwickelt werden soll, skizzierte der Zweite Vorsitzende und Fach­ vorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer: „Es hat sich viel getan: Die elektroni­ sche Kommunikation zwischen Personalrat und Dienststelle ist zulässig. Video- und Telefon­ konferenzen sind dauerhaft eine Option in der Gremienar­ beit. Und bei der Einführung von Telearbeit und mobiler Ar­ beit können die Beschäftigten­ vertretungen mitbestimmen. Das alles war überfällig. Jetzt müssen wir den Blick wirklich nach vorne richten, etwa um die Mitbestimmung beim Ein­ satz von künstlicher Intelligenz zu regeln.“ dbb forum personalvertretungsrecht < Ulrich Silberbach < Friedhelm Schäfer © Jan Brenner (12) 12 > dbb magazin | Oktober 2021 dbb

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