dbb magazin 10/2021

Mögliche Doppelbesteuerung von Renten Bundesfinanzhof bestätigt nachgelagerte Besteuerung Der 10. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte am 31. Mai 2021 zwei Urteile* zur möglichen Doppelbesteuerung von Rentnerinnen und Rentnern vorgelegt. Damit kann es für künftige Rentergenerationen zu einer Doppel­ besteuerung kommen. Eine Notwendigkeit, Widerspruch gegen Renten­ bescheide einzulegen, besteht derzeit aber nicht. In beiden Verfahren wurden * die Revisionen der Kläger als unbegründet zurückgewiesen. Geklagt hatten ein Steuerbera­ ter und ein Zahnarzt – keine typischen Bezieher von Sozial­ versicherungsrenten. Dennoch könnten die Verfahren für künftige Rentnerjahrgänge möglicherweise Folgen haben, da das Gericht Anhaltspunkte dafür gefunden hat, dass es in der Zukunft zu Doppelbesteu­ erungen kommen könnte. Im­ merhin hat der BFH der Bun­ desregierung mit den Urteilen einige Hausaufgaben aufgege­ ben. Eine Änderung des Alters­ einkünftegesetzes (AltEinkG) kann aber nur das Bundesver­ * Az.: X R 33/19; X R 20/19 fassungsgericht bewirken. Grundsätzlich ist das gewählte Verfahren der nachgelagerten Besteuerung also vom Gericht bestätigt worden. Hierzu der BFH wörtlich: „Grundlegende Fragen der Verfassungsmäßig­ keit der Neuregelung der Ren­ tenbesteuerung durch das AltEinkG sind durch höchst­ richterliche Rechtsprechung bereits geklärt.“ < Gründe für die nach­ gelagerte Besteuerung Am 6. März 2002 hatte der 2. Senat des Bundesverfassungs­ gerichts ein Urteil (2 BvL 17/99) zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Beamtenpen­ sionen und Renten vorgelegt. Dabei ging es um die Frage, ob die unterschiedliche Be­ steuerung der beiden Alters­ versorgungssysteme dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG entspricht. Die obersten Verfassungsrich­ terinnen und Verfassungsrich­ ter in Deutschland sind damals zu dem Ergebnis gekommen, dass die unterschiedliche Be­ steuerung von Beamtenpensi­ onen und Renten dem Gleich­ heitsgrundsatz widerspricht. In den allermeisten Fällen führ­ te die Ertragsanteilsbesteue­ rung der Renten dazu, dass kei­ ne Steuer anfiel. Im Vergleich hierzu setzte die Besteuerung für vergleichbare Beamtenpen­ sionen wesentlich früher ein. Das Bundesverfassungsgericht räumte dem Gesetzgeber in seinem Urteil einen breiten Handlungsspielraum ein, es wurden keine konkreten Hand­ lungsvorgaben für eine Neu­ gestaltung vorgegeben. Elementar war allerdings der Hinweis des Gerichts, dass es nicht zu einer Doppelbesteue­ rung kommen dürfe. Dies musste nach Einschätzung der Verfassungsrichterinnen und -richter ausgeschlossen sein. Zudemwurde dem Gesetzge­ ber eine Frist bis zum Inkraft­ treten der Neuregelung der Be­ steuerung der Alterseinkünfte gesetzt. Dieser Zeitvorgabe ist der Gesetzgeber nachgekom­ men, und zum 1. Januar 2005 trat das Alterseinkünftegesetz mit der sogenannten nachgela­ gerten Besteuerung in Kraft. Danach wird der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung schrittweise vollzogen, indem Altersvorsorgebeiträge steuer­ lich stärker entlastet und die darauf beruhenden Renten Model Foto: Colourbox.de senioren 30 dbb > dbb magazin | Oktober 2021

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