dbb magazin 10/2021
Mögliche Doppelbesteuerung von Renten Bundesfinanzhof bestätigt nachgelagerte Besteuerung Der 10. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte am 31. Mai 2021 zwei Urteile* zur möglichen Doppelbesteuerung von Rentnerinnen und Rentnern vorgelegt. Damit kann es für künftige Rentergenerationen zu einer Doppel besteuerung kommen. Eine Notwendigkeit, Widerspruch gegen Renten bescheide einzulegen, besteht derzeit aber nicht. In beiden Verfahren wurden * die Revisionen der Kläger als unbegründet zurückgewiesen. Geklagt hatten ein Steuerbera ter und ein Zahnarzt – keine typischen Bezieher von Sozial versicherungsrenten. Dennoch könnten die Verfahren für künftige Rentnerjahrgänge möglicherweise Folgen haben, da das Gericht Anhaltspunkte dafür gefunden hat, dass es in der Zukunft zu Doppelbesteu erungen kommen könnte. Im merhin hat der BFH der Bun desregierung mit den Urteilen einige Hausaufgaben aufgege ben. Eine Änderung des Alters einkünftegesetzes (AltEinkG) kann aber nur das Bundesver * Az.: X R 33/19; X R 20/19 fassungsgericht bewirken. Grundsätzlich ist das gewählte Verfahren der nachgelagerten Besteuerung also vom Gericht bestätigt worden. Hierzu der BFH wörtlich: „Grundlegende Fragen der Verfassungsmäßig keit der Neuregelung der Ren tenbesteuerung durch das AltEinkG sind durch höchst richterliche Rechtsprechung bereits geklärt.“ < Gründe für die nach gelagerte Besteuerung Am 6. März 2002 hatte der 2. Senat des Bundesverfassungs gerichts ein Urteil (2 BvL 17/99) zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Beamtenpen sionen und Renten vorgelegt. Dabei ging es um die Frage, ob die unterschiedliche Be steuerung der beiden Alters versorgungssysteme dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG entspricht. Die obersten Verfassungsrich terinnen und Verfassungsrich ter in Deutschland sind damals zu dem Ergebnis gekommen, dass die unterschiedliche Be steuerung von Beamtenpensi onen und Renten dem Gleich heitsgrundsatz widerspricht. In den allermeisten Fällen führ te die Ertragsanteilsbesteue rung der Renten dazu, dass kei ne Steuer anfiel. Im Vergleich hierzu setzte die Besteuerung für vergleichbare Beamtenpen sionen wesentlich früher ein. Das Bundesverfassungsgericht räumte dem Gesetzgeber in seinem Urteil einen breiten Handlungsspielraum ein, es wurden keine konkreten Hand lungsvorgaben für eine Neu gestaltung vorgegeben. Elementar war allerdings der Hinweis des Gerichts, dass es nicht zu einer Doppelbesteue rung kommen dürfe. Dies musste nach Einschätzung der Verfassungsrichterinnen und -richter ausgeschlossen sein. Zudemwurde dem Gesetzge ber eine Frist bis zum Inkraft treten der Neuregelung der Be steuerung der Alterseinkünfte gesetzt. Dieser Zeitvorgabe ist der Gesetzgeber nachgekom men, und zum 1. Januar 2005 trat das Alterseinkünftegesetz mit der sogenannten nachgela gerten Besteuerung in Kraft. Danach wird der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung schrittweise vollzogen, indem Altersvorsorgebeiträge steuer lich stärker entlastet und die darauf beruhenden Renten Model Foto: Colourbox.de senioren 30 dbb > dbb magazin | Oktober 2021
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==